3820/AB XXIV. GP

Eingelangt am 01.02.2010
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Bundeskanzler

Anfragebeantwortung

 

An die

Präsidentin des Nationalrats

MagBarbara PRAMMER

Parlament

1017 Wien

                                                                             

GZ: BKA-353.110/0002-I/4/2010                                      Wien, am 27. Jänner 2010

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Zanger, Kolleginnen und Kollegen haben am 1. Dezember 2009 unter der Nr. 3824/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Programmkosten für Sport im ORF gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 17:

Ø   Wurde der bisherige Umfang der Sendung von Sportveranstaltungen bislang eva­luiert?

Ø   Wenn ja, zu welchen Ergebnissen ist man hier gekommen?

Ø   Wenn nein, ist eine solche in Zukunft geplant?

Ø   Warum wurde bislang keine Evaluation durchgeführt?

Ø   Der Rechnungshof hat ein Konzept für die Kriterien für die Sendeauswahl insbe­sondere von Randsportarten empfohlen, um dies nachvollziehbar zu machen. Existiert ein solches Konzept bereits?

Ø   Wenn ja, welche Vorteile resümieren Sie aus einem solchen Konzept?

Ø   Wird auch in Zukunft ein solches aufliegen?

Ø   Wenn nein, warum wurde diese Empfehlung des Rechnungshofs ignoriert?

Ø   Ist ein solches Konzept für die Zukunft geplant?

Ø   Im Jahr 2004 betrugen die Programmkosten im Sport 57,2 Mio. Euro – im Jahr 2007 schnellten diese auf 70,6 Mio. Euro. Wie kann dieser Anstieg gerechtfertigt werden?

Ø   Setzte sich dieser Anstieg auch 2008 und 2009 (Stichtag 14.11.2009) fort?

Ø   Wenn ja, in welcher (ungefähren) Höhe?

Ø   Wenn nein, welche Maßnahmen verhinderten einen weiteren Anstieg?

Ø   Wie wird der übergroße Anteil an den Gesamtkosten in Relation zum Anteil der Sendezeit gerechtfertigt?

Ø   Ist eine zukünftige Einsparung im Bereich Sport geplant?

Ø   Wenn ja, erfolgt diese Einsparung primär über die Reduzierung von Rechten und Lizenzkosten?

Ø   Wenn keine Einsparungen geplant sind, wie lassen sich die hohen Gesamtkosten mit dem Grundkonzept des ORF vereinbaren?

 

Das Bundesverfassungsgesetz vom 10. Juli 1974 über die Sicherung der Unabhän­gigkeit des Rundfunks (kurz: BVG – Rundfunk) normiert ausdrücklich nicht nur die Unabhängigkeit des ORF sondern auch die Unabhängigkeit der Personen und Orga­nen, die mit der Besorgung der Aufgabe der Verbreitung des Rundfunks bzw. dem Betrieb von technischen Einrichtungen betraut sind.

 

Gemäß § 1 ORF-G ist der ORF als Stiftung des öffentlichen Rechts „sui generis“ ein­gerichtet, wobei keinerlei Anteile von Bund und Länder gehalten werden. Das Han­deln der Organe des ORF erfolgt im Rahmen der Privatautonomie. Im Sinne der Au­tonomie des ORF liegt es daher an den zuständigen Organen des ORF, dessen ent­sprechenden Strategien und Maßnahmen zu prüfen und zu bewerten. Die Rechts­aufsicht über den ORF kommt allein dem Bundeskommunikationssenat (BKS) zu.

 

Eine Ingerenz des Bundeskanzlers ist somit nicht gegeben; sämtliche Fragen der ge­genständlichen Anfrage stellen daher keinen Gegenstand der Vollziehung des Bun­deskanzleramts dar.

 

Mit freundlichen Grüßen