3821/AB XXIV. GP
Eingelangt am 01.02.2010
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Bundeskanzler
Anfragebeantwortung
An die
Präsidentin des Nationalrats
Maga Barbara PRAMMER
Parlament
1017 Wien
GZ: BKA-353.110/0003-I/4/2010 Wien, am 27. Jänner 2010
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Die Abgeordneten zum Nationalrat Zanger, Kolleginnen und Kollegen haben am 1. Dezember 20009 unter der Nr. 3825/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend technische Direktion im ORF gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 47:
Ø Besteht auch heute noch ein Mischverhältnis zwischen Eigenleistungen und Fremdleistungen?
Ø Wenn nein, warum wurde von diesem System abgegangen?
Ø Wie erfolgt die Kostenkontrolle bei Fremdleistungen?
Ø Wie erfolgt die Kostenkontrolle bei Eigenleistungen?
Ø Werden verstärkt Eigen- oder Fremdleistungen kontrolliert?
Ø Welche Parameter werden zur Kontrolle herangezogen?
Ø Welche sachliche Rechtfertigung gibt es für die Differenzierung zwischen den Arbeitnehmergruppen?
Ø Wird in Zukunft geplant, diese Differenzierungen abzubauen?
Ø Wenn ja, bis wann sollen diese Differenzierungen beseitigt sein?
Ø Wenn nein, warum werden diese Differenzierungen auch in Zukunft beibehalten?
Ø Ist geplant, die Vorplanungen zwischen den Programmdienststellern und der Technik zu verbessern?
Ø Wenn ja, welche Maßnahmen und Mittel sollen ergriffen werden?
Ø Bis wann sollen diese umgesetzt werden?
Ø Welche Ziele will man damit konkret verfolgen?
Ø Wenn nein, wie sollen dennoch die Anforderungen der Programmdienststellen rechtzeitig definiert werden?
Ø Ist man auf Seiten des ORF der Überzeugung, keine Optimierung der Ressourcenplanung als auch der Personalauslastung zu benötigen?
Ø Wenn ja, warum?
Ø Gibt es derzeit eine Kooperation zwischen den Programmdienststellen und dem technischen Produktionsbetrieb?
Ø Auf welcher Ebene läuft diese Kooperation momentan ab?
Ø Gibt es von Seiten des ORF Verbesserungsmöglichkeiten?
Ø Ist geplant, derartige Verbesserungsmöglichkeiten zu ergreifen?
Ø Der Rechnungshof kritisierte, dass Auslagerungen von Einzelproduktionen nur zu Budgetverschiebungen führen. Wie rechtfertigen Sie diese Kritik?
Ø Damit verbunden waren laut Rechnungshof keine Kosteneinsparungen sondern – ganz im Gegenteil – erhebliche Mehrkosten. Kann dieses System (trotz Mehrkosten) als erfolgreich und zufriedenstellend angesehen werden?
Ø Wenn nein, wie soll diese interne Abstimmung in Zukunft erfolgen?
Ø Wie kann eine weitere Reduzierung der Wartezeiten in Bezug auf die Kooperation zwischen den technischen Produktionsbetrieben und den Programmdienstleistern, erfolgen?
Ø In welchem Ausmaß werden die Produktionsaktivitäten mit der Technik abgestimmt?
Ø Wird dieses System auch in Zukunft angewandt werden?
Ø Wenn Änderungen geplant sind – welche Änderungen sind das konkret?
Ø Wie wird eine Ressourcenoptimierung zu einer genauen Produktionsvorplanung kontrolliert?
Ø Welche Maßnahmen zur Ressourcenoptimierung werden momentan ausgeführt?
Ø Sind zukünftig weitere Maßnahmen zur Ressourcenoptimierung geplant?
Ø Wenn ja, welche konkret?
Ø In Bezug auf die Übertragungswagen stellte der Rechnungshof fest, dass die Wartungs- und Reparaturkosten mit den langfristig geplanten Produktionseinsätzen abgestimmt werden sollen. Erfolgt derzeit eine solche Rechnung?
Ø Wenn ja, wie langfristig ist eine solche Rechnung angelegt?
Ø Wenn nein, nach welchen Kriterien werden Wartungs- und Reparaturkosten der Übertragungswagen dann entschieden?
Ø Kann die Kosten-Nutzen-Rechnung ohne einen derartigen Vergleich überhaupt gewährleistet werden?
Ø Wenn nein, warum werden Instandhaltungskosten und geplante Einsätze dann nicht gegenüber gestellt?
Ø Sollten Strukturänderungen, Produktivitätssteigerungen und Kostenreduktionen im Bereich der Technischen Direktion nicht erreicht werden, empfiehlt der Rechnungshof Ausgliederungen in den Bereichen Hörfunk und Fernsehen. Werden solche Ausgliederungen vom ORF in Betracht gezogen?
Ø Wenn ja, welche Ziele sollen dadurch konkret erreicht werden?
Ø Ist bereits ein langfristiges Strategiekonzept erstellt worden?
Ø Wann kann mit der Fertigstellung eines solchen gerechnet werden?
Ø Wenn Ausgliederungen nicht in Betracht gezogen werden, mit welcher Begründung wird die Empfehlung des Rechnungshofs hier umgangen?
Ø Außerdem spricht der Rechnungshof von einer Ausgliederung des technischen Produktionsbetriebes Ausstattung sowie von Teilen der Informationstechnologie. Werden solche Ausgliederungen vom ORF in Betracht gezogen?
Ø Wenn ja, welche Ziele sollen dadurch konkret erreicht werden?
Ø Ist bereits ein langfristiges Strategiekonzept erstellt worden?
Ø Wann kann mit der Fertigstellung eines solchen gerechnet werden?
Ø Wenn Ausgliederungen nicht in Betracht gezogen werden, mit welcher Begründung wird die Empfehlung des Rechnungshofs hier umgangen?
Das Bundesverfassungsgesetz vom 10. Juli 1974 über die Sicherung der Unabhängigkeit des Rundfunks (kurz: BVG – Rundfunk) normiert ausdrücklich nicht nur die Unabhängigkeit des ORF sondern auch die Unabhängigkeit der Personen und Organen, die mit der Besorgung der Aufgabe der Verbreitung des Rundfunks bzw. dem Betrieb von technischen Einrichtungen betraut sind.
Gemäß § 1 ORF-G ist der ORF als Stiftung des öffentlichen Rechts „sui generis“ eingerichtet, wobei keinerlei Anteile von Bund und Länder gehalten werden. Das Handeln der Organe des ORF erfolgt im Rahmen der Privatautonomie. Im Sinne der Autonomie des ORF liegt es daher an den zuständigen Organen des ORF, dessen entsprechenden Strategien und Maßnahmen zu prüfen und zu bewerten. Die Rechtsaufsicht über den ORF kommt allein dem Bundeskommunikationssenat (BKS) zu.
Eine Ingerenz des Bundeskanzlers ist somit nicht gegeben; sämtliche Fragen der gegenständlichen Anfrage stellen daher keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundeskanzleramts dar.
Mit freundlichen Grüßen