3829/AB XXIV. GP

Eingelangt am 02.02.2010
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

 

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                   Wien, am       Februar 2010

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0246-I/4/2009

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3848/J vom 2. Dezember 2009 der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen, beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1. bis 3.:

Mit folgenden Unternehmen beziehungsweise externen Beraterinnen und Beratern wurden im anfragerelevanten Zeitraum nachstehende Beraterverträge abgeschlossen. Soweit dabei im angefragten Kalenderjahr 2009 Kosten angefallen sind, sind diese – jeweils inklusive einer allfälligen Umsatzsteuer – bei der Beschreibung des einzelnen Vertragsverhältnisses angeführt.

 

Beratung hinsichtlich der Umsetzung von e-Government:

Auftragsgegenstand ist die Beratung beim Unternehmensserviceportal und beim Projekt PEPPOL, die Wahrnehmung der Interessen des Bundesministeriums für Finanzen beim Zentrum für sichere Informationstechnologie (A-SIT) sowie die Unterstützung in der Umsetzung der Maßnahmen der Konsolidierungsarbeitsgruppe der Verwaltungsreform auch in Zusammenarbeit mit der BRZ-GmbH.

Durchgeführt von:

Dr. Arthur Winter

Kosten:

€ 14.000,--

 

Beratung hinsichtlich der Weiterentwicklung des Unternehmenssteuerrechtes:

Auftragsgegenstand ist die schriftliche Ausarbeitung der erforderlichen Anpassungs­maßnahmen auf Grund des Unternehmensgesetzbuches im österreichischen Unternehmens­steuerrecht, allenfalls mit Varianten unter Abstimmung mit den jeweils zuständigen Fachabteilungen im Bundesministerium für Finanzen, darauf aufbauend die Erarbeitung von Modellen für mögliche weitergehende Reformmaßnahmen im Bereich des Unternehmens­steuerrechtes unter Berücksichtigung internationaler Vorbilder sowie die Mitarbeit an der Fortentwicklung der Richtlinien im Bereich des Ertragssteuerrechtes durch Ausarbeitung entsprechender Entwürfe und Beteiligung an den Redaktionssitzungen.

Durchgeführt von:

Dr. Werner Wiesner

Kosten:

€ 24.000,--

 

Beratung hinsichtlich der Auswirkungen eines bestehenden Büroraumkonzeptes:

Auftragsgegenstand ist die Erstellung einer wissenschaftlichen Expertise im Sinne § 3 Abs. 1 B-BSG zu den Auswirkungen eines bestehenden Büroraumkonzeptes auf das Verhalten und Erleben der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Neben einer Darstellung der aktuellen Fachliteratur und einschlägiger Studien sind Vorschläge zur Verbesserung zu erarbeiten.

Durchgeführt von:

Lebensraum Arbeit

Kosten:

€ 15.000,--

 

Beratung hinsichtlich der Positionierung als attraktiver Arbeitgeber:

Vor dem Hintergrund des Bedarfes des Bundesministeriums für Finanzen an qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auch in den kommenden Jahren soll das Bundes­ministerium für Finanzen aufbauend auf eine zuvor durchzuführende Analyse als attraktiver Arbeitgeber positioniert werden. Zu diesem Zweck sollen Meinungsbilder erhoben und die Arbeitgeberattraktivität aktiv durch Imagemaßnahmen gesteigert werden.

Durchgeführt von:

Ramsauer & Stürmer Consulting GesmbH

Kosten:

€ 29.504,40


Beratung hinsichtlich der Service- und Effizienzsteigerung:

Auftragsgegenstand ist die konzeptionelle und kreative Beratung der Finanzverwaltung in Fragen der Kommunikation.

Durchgeführt von:

Günther Kienpointner GmbH/Wien

Kosten:

€ 21.657,60

 

Mitarbeiterbefragung im Bereich der Finanzverwaltung:

Auftragsgegenstand ist die fachliche Beratung zur durchgeführten Mitarbeiterbefragung im Bereich der Finanzverwaltung und der anschließende Praxistransfer der Ergebnisse in Form von zwei Zusatzauswertungen.

Durchgeführt von:

Trigon Entwicklungs- und Unternehmensberatung GmbH

Kosten:

€ 5.652,--

 

Personalrecruiting:

Auftragsgegenstand ist die Erstellung eines Gutachtens zur Evaluierung von Kandidatinnen und Kandidaten für die Vorstandsposition für das FA Salzburg-Land.

Durchgeführt von:

Neumann International AG

Kosten:

€ 6.079,13

Auftragsgegenstand ist die Erstellung eines Gutachtens zur Evaluierung von Kandidatinnen und Kandidaten für die Vorstandsposition für das FA Spittal/Villach.

Durchgeführt von:

Deloitte – Dr. Wentner und Mag. Havranek

Kosten:

€ 13.800,--

 

Burn-out-Beratung:

Auftragsgegenstand ist die fachliche Begleitung bei der Erstellung eines Leitfadens für eine Burn-Out-Beratung.

Durchgeführt von:

Quintessenz – Organisationsberatung GmbH

Kosten:

€ 2.160,--

 

Evaluierung der Exportförderung:

Auftragsinhalt ist die auf einer parlamentarischen Entschließung (E 34-NR/XXIII. GP im Juli 2007) basierende Evaluierung der Exportförderung von sensiblen Projekten hinsichtlich ökologischen, sozialen und ökonomischen Auswirkungen in den jeweiligen Zielländern.

Durchgeführt von:

ETA Umweltmanagement  und Technologiebewertung GmbH

Kosten:

€ 31.200,--

 

Beratung hinsichtlich der Optimierung des strategischen Beteiligungscontrollings:

Auftragsgegenstand ist die Beratung bei der Optimierung des strategischen Beteiligungs­controllings der Republik Österreich durch ein strategisches Reportingsystem mit der Ziel­setzung einer Weiterentwicklung der prozessualen und organisationalen Gestaltung des Beteiligungsmanagements unter besonderer Berücksichtigung des Themas strategisches Management.

Durchgeführt von:

Ramsauer & Stürmer Consulting GesmbH

Kosten:

€ 46.127,70

 

Betriebswirtschaftliche Unterstützung und Information:

Auftragsgegenstand ist die Beratung des Bundesministeriums für Finanzen im Zusammen­hang mit einer Klage des Landes Tirol gegen den Bund in Form einer genauen Ermittlung der vorläufig nur akontierten Abgeltungen für den Klinischen Mehraufwand des Landes­krankenhauses Innsbruck.

Durchgeführt von:

Dkfm. Sepp Strasser

Kosten:

€ 18.000,--

 

 „Bürgerinnen und Bürger entlasten“:

Auftragsgegenstand ist die Vorbereitung und Durchführung einer Pilotbefragung und von Fragebogentests mit ausgewählten Informationsverpflichtungen für das Projekt „Bürgerinnen und Bürger entlasten“.

Durchgeführt von:

Forges Scharitzer KEG

Kosten:

€ 6.600,--

Auftragsgegenstand ist eine Fragebogenerhebung für das Projekt „Bürgerinnen und Bürger entlasten“ bis Ende 1. Quartal 2010; geplant sind rund 450 Interviews im Bundesministerium für Finanzen.

Durchgeführt von:

Triconsult Wirtschaftsanalytische Forschung Gesellschaft m.b.H.

Kosten:

€ 10.492,50

 


Konzeption eines IT-Tools zur Berechnung von finanziellen Auswirkungen:

Auftragsgegenstand ist die Unterstützung bei der Konzeption eines IT-Tools zur Berechnung von finanziellen Auswirkungen von neuen rechtsetzenden Maßnahmen auf den Bundes­haushalt.

Durchgeführt von:

Infora Consulting Group GmbH

Kosten:

€ 9.750,--

 

Optimierung des Portals:

Auftragsgegenstand ist die Begleitung bei der Optimierung der Benutzerfreundlichkeit der zentralen Informationsplattform im Bundesministerium für Finanzen, dem Portal, mit der Zielsetzung, rascher zu benötigten Informationen zu gelangen und damit die Arbeitseffizienz zu steigern.

Durchgeführt von:

Donauuniversität Krems

Kosten:

€ 17.290,--

 


Kommunalkredit Austria AG - Restrukturierung:

Auftragsgegenstand ist die Beratung im Zusammenhang mit dem Anteilsankauf und der Plausibilitätsprüfung des vorgelegten Restrukturierungsplanes.

Durchgeführt von:

Kosch & Partner

Kosten:

€ 38.496,--

Durchgeführt von:

Beste & Partner

Kosten:

€ 8.400,--

Durchgeführt von:

Univ. Doz. Dr. Josef Christl

Kosten:

€ 37.800,--

 

In der Aufzählung sind Personalentwicklungsleistungen, welche in erster Linie aus diversen Aus- und Weiterbildungsseminaren, welche den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zwecks der fachlichen Kompetenzsteigerung sowie des Ausbaus der so genannten soft skills zur Verfügung gestellt wurden, und Sprachtrainings bestehen, nicht berücksichtigt. Das Bundesministerium für Finanzen geht davon aus, dass es sich dabei um keine von der Fragestellung umfassten Beratungsleistungen handelt. Auch muss, wie auch hinsichtlich allfälliger im nachgeordneten Bereich abgeschlossener Verträge, infolge der Vielzahl der dazu durchzusehenden verbuchten Einzelbelege aus Gründen der Verwaltungsökonomie von einer detaillierten Aufzählung der einzelnen Veranstaltungen Abstand genommen werden.

 

Weiters wird darauf hingewiesen, dass Dienstleistungsverträge, die ausschließlich im Zusammenhang mit EDV-Projekten abgeschlossen wurden, sowie Dienstleistungsverträge, die sich aus der Erfüllung spezialgesetzlicher Verpflichtungen ergeben, wie zum Beispiel jene für die arbeitsmedizinische Betreuung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, von der Aufzählung ausgenommen sind.

 

Zu 4.:

Nach Art. 52 Abs. 2 B-VG besteht ein Interpellationsrecht des Nationalrates hinsichtlich aller Unternehmungen, für die der Rechnungshof (nach Art. 126b Abs. 2 B-VG) ein Prüfungsrecht hat. In inhaltlicher Hinsicht kann sich dieses Interpellationsrecht allerdings „nur auf die Rechte des Bundes (z.B. Anteilsrechte in der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft) und die Ingerenzmöglichkeiten seiner Organe beziehen, nicht jedoch auf die Tätigkeit der Organe der juristischen Person, die von den Eigentümervertretern bestellt wurden“ (AB 1142 BlgNr. 18, GP, 4f).

 

Die Bestellung von externen Beratern durch die Gesellschaften liegt jedoch in der Verantwortung des Vorstandes und des Aufsichtsrates dieser Gesellschaften. Die Frage betrifft damit keinen Gegenstand der Vollziehung im Sinne des Art. 52 Abs. 2 B-VG.

 

Zu 5. bis 8.:

Da die Formulierung der Fragen (Studien, Untersuchungen und sonstige Aufträge mit wissenschaftlichem Hintergrund) keine eindeutige Zuordnung zulässt, wird folgende Grenzziehung vorgenommen: Unter Studie ist allgemein eine wissenschaftliche Arbeit zu verstehen. Im Übrigen fungiert eine wissenschaftliche Qualifikation des jeweiligen Auftragnehmers als maßgebliches Zuordnungskriterium.

 

In diesem Sinne wurde das Österreichische Institut für Wirtschaftsforschung mit einer auf einer parlamentarischen Entschließung (E 34-NR/XXIII. GP im Juli 2007) beruhenden Auf­tragsstudie bezüglich der Evaluierung der Exportförderung hinsichtlich ihrer volkswirtschaft­lichen Auswirkungen, insbesondere der Beschäftigungswirkungen auf Österreich beauftragt. Das Zwischenergebnis wurde bereits vorgelegt und am 24. September 2009 dem AusfFG-Beirat präsentiert und mit dem AusfFG-Beirat diskutiert. Im Rahmen einer Präsentation unter Einladung des Parlaments und sonstiger Stakeholder wurden am 10. Dezember 2009 die vorläufigen Ergebnisse beider Studien der Öffentlichkeit präsentiert. An der Fertigstellung der beiden Studien wird gearbeitet und diese werden im Laufe des 1. Quartals 2010 auf der Website des Bundesministeriums für Finanzen veröffentlicht. Für diese Studie sind im Jahr 2009 an Kosten brutto € 65.875,-- angefallen.

 

Weiters wurde das Wiener Institut für Internationale Wirtschaftsvergleiche mit einer Forschungsvernetzung in Ost- und Südosteuropa sowie der Erstellung gemeinsamer Forschungsberichte zu den Themenbereichen „Ungleichheit“, „Migration“ und „Fiskalsysteme“ beauftragt. Die Veröffentlichung der Forschungsergebnisse erfolgt im Wege der einschlägigen Fachliteratur (Bücher, Journals, Internet) sowie der internationalen Presse.
An Kosten sind hier im Jahr 2009 brutto € 143.000,-- angefallen.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Josef Pröll eh.