3831/AB XXIV. GP
Eingelangt am 02.02.2010
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BM für Frauen und öffentlichen Dienst
Anfragebeantwortung
An die
Präsidentin des Nationalrats
Maga Barbara PRAMMER
Parlament
1017 W i e n
GZ: BKA-353.290/0001-I/4/2010 Wien, am 01. Februar 2010
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Die Abgeordneten zum Nationalrat Öllinger, Freundinnen und Freunde haben am 2. Dezember 2009 unter der Nr. 3845/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Beratungsverträge und Studien 2009 gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 3:
Ø Mit welchen Beratungsunternehmen und externen BeraterInnen wurden im Jahr 2009 durch Ihr Ressort Verträge abgeschlossen?
Ø Wie hoch waren die Kosten für die zu 1. beauskunfteten Beratungsaufträge im Einzelnen?
Ø Was waren die konkreten Aufträge und Dienstleistungen der einzelnen Verträge bzw. worin besteht der konkrete Inhalt der Verträge mit den zu Frage 1 beauskunfteten Unternehmen oder Personen?
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Vertragspartner |
Leistung |
Kosten € |
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MC Media Consult GmbH |
Mediencoaching |
20.280,-- |
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Kollmann & Menasse Public Relations GmbH |
Kommunikationsberatung |
19.317,-- |
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BA MEd Susan NORRIS |
fremdsprachige Texte, briefings im internationalen Bereich |
3.996,-- |
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Datenwerk Innovationsagentur GmbH |
Beratung Internetkommunikation |
1.584,-- |
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promitto, organisations- und politikberatung gmbh |
Beratung und Begleitung für das Projekt: "Nationaler Aktionsplan für Gleichstellung" |
58.080,-- |
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Hernstein Institut für Management und Leadership |
Großgruppenmoderation im Zusammenhang mit dem Projekt „Qualitätsstandards in Bezirksverwaltungsbehörden“ |
bisher noch keine |
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Malik Management Zentrum St. Gallen GmbH. |
Beratungstätigkeit im Rahmen des Pilotprojekts „Wirkungsorien-tierung in drei Bundesministerien“ |
bisher € 31.200,00 |
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Malik Management Zentrum St. Gallen GmbH. |
Beratungstätigkeit im Rahmen des Pilotprojektes „Erarbeitung von Wirkungszielen im BKA“ |
bisher € 24.000,00 |
Zu Frage 4:
Ø Welchen Beratungsunternehmen oder externen BeraterInnen wurden im Jahr 2009 durch Unternehmen, an denen Ihr Ressort mit mindestens 50 Prozent des Stamm-, Grund oder Eigenkapitals beteiligt ist, oder sonst wie beherrschend tätig ist, Aufträge erteilt?
Ø a. Welche Kosten sind dabei im Einzelnen angefallen?
Ø b. Welchen Inhalt hatten die einzelnen Verträge?
In diesem Zusammenhang verweise ich darauf, dass sich das Interpellationsrecht in Bezug auf selbständige juristische Personen im Sinn der Anfrage nur auf die Rechte des Bundes (z.B. Anteilsrecht in der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft oder Wahrnehmung der Gesellschafterrechte in der Generalversammlung einer GmbH) und die Ingerenzmöglichkeiten seiner Organe beschränkt, nicht jedoch auf die Tätigkeit der Organe der juristischen Person bezogen werden kann (vgl. Mayer B-VG, 3. Auflage, Pkt. II.1 zu Art. 52 B-VG). Die gegenständlichen Fragen betreffen ausschließlich Handlungen von Unternehmensorganen und liegen somit außerhalb meiner politischen Verantwortung. Sie sind daher grundsätzlich nicht vom Interpellationsrecht umfasst.
Zu den Fragen 5 bis 8:
Ø Welche Studien, Untersuchungen und sonstigen Aufträge mit wissenschaftlichem oder Forschungshintergrund (unter Anführung des Auftragsinhalts sowie der Zielsetzung sowie den festgelegten Zeitpunkt der Fertigstellung) wurden durch Ihr Ressort vergeben und an wen?
Ø Wie hoch waren die Kosten für diese Aufträge im Jahr 2009 im Einzelnen?
Ø Liegen bereits Ergebnisse dieser Studien usw. vor? Wenn ja, welche? Wenn nein, wann erwarten Sie Ergebnisse?
Ø Mit welchen Beratungsunternehmen, externen BeraterInnen oder AuftragnehmerInnen im Zusammenhang mit der Erstellung wissenschaftlicher Studien oder sonstiger Aufträge mit wissenschaftlichem Hintergrund bestehen zum Zeitpunkt der Anfragebeantwortung aufrechte Vertragsverhältnisse?
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Auftragnehmer/in |
Auftragsgegenstand |
Kosten in Euro |
dzt. noch aufrecht? |
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Karin Tertinegg |
Bericht zum Thema: „Sexismus in der Werbung“ |
1.800,00 |
Nein |
Mit freundlichen Grüßen