3833/AB XXIV. GP

Eingelangt am 02.02.2010
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

 

DIE  BUNDESMINISTERIN
           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0282-Pr 1/2009

 

An die

                                      Frau Präsidentin des Nationalrates

                                                                                                                           W i e n

 

zur Zahl 3851/J-NR/2009

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Karl Öllinger, Freundinnen und Freunde haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Beratungsverträge und Studien 2009“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 bis 3:

A. Analyse der Aufbauorganisation der Zentralstelle des Bundesministeriums für Justiz

Das Bundesministerium für Justiz hat im Juni 2009 das Unternehmen act Management Consulting GmbH im Wege der Direktvergabe (§ 41 Bundesvergabegesetz 2006) mit der Analyse der Aufbauorganisation der Zentralstelle des Bundesministeriums für Justiz beauftragt, um Möglichkeiten der Strukturverbesserungen und Potenziale für einen effizienteren Ressourceneinsatz auszuloten. Dazu wurden Vorschläge für organisatorische Maßnahmen und für die Strukturierung der Zentralstelle des Bundesministeriums für Justiz erarbeitet, die Synergieeffekte und Effizienzsteigerungen ermöglichen.

Die Auftragssumme belief sich auf 47.500 Euro zzgl. 20% USt. Die Beratungstätigkeit ist mittlerweile abgeschlossen.

B. Analyse der Abwicklung der hausinternen Aktentransporte

Der tägliche Transport der Papierakten Landesgericht für Strafsachen Wien/Staatsanwaltschaft Wien nimmt – unter anderem wegen gebäudespezifischer Besonderheiten – erhebliche Zeit- und Personalressourcen in Anspruch. Das Bundesministerium für Justiz hat daher die Fa. „teamgnesda“ mit der Analyse der Abwicklung der hausinternen Aktentransporte und der Entwicklung von zumindest zwei Konzepten zur Optiminierung der Ablauforganisation beauftragt.

Der Beratungsumfang wurde mit bis zu 5 Tagen à 1.120 Euro zzgl. USt. festgelegt. Die Abrechnung erfolgt nach Projektende und Abnahme der Unterlagen durch den Auftraggeber. Der Beratungsauftrag ist noch nicht abgeschlossen.

Zu 4:

Im anfragerelevanten Zeitraum wurden keine Aufträge an Beratungsunternehmen oder externe Berater durch Unternehmen erteilt, an denen das Justizressort mit mindestens 50% des Stamm-, Grund- oder Eigenkapitals beteiligt oder in anderer Weise beherrschend tätig ist.

Zu 5 bis 7:

A. Studie zur „Legalbewährung nach Verurteilung gemäß § 28 SMG“

Aufgrund des besonderen Interesses an der Rückfälligkeit von Verurteilten nach dem Suchtmittelgesetz (SMG) wurde das Institut für Rechts- und Kriminalsoziologie (IRKS) mit der Erstellung einer Studie zur „Legalbewährung nach Verurteilung gemäß § 28 SMG“ („Therapie statt Strafe“, Wiederverurteilung nach § 28 SMG bei bedingter Strafnachsicht nach § 40 SMG) beauftragt. Die Gesamtkosten des Projekts betrugen 8.500 Euro, wobei vom Bundesministerium für Justiz die Hälfte getragen wurde.

Ziel war die Darstellung von Wiederverurteilungen, differenziert nach Landesgerichtssprengeln, nach Personen- und Sanktionsmerkmalen der Ausgangsverurteilung, nach der Anzahl der Folgeverurteilungen, nach der Sanktion der schwersten Wiederverurteilung sowie nach einschlägigen und nicht-einschlägigen Folgeverurteilungen.

Der Endbericht wurde bereits dem Bundesministerium für Justiz übermittelt. Die Ergebnisse sollen demnächst auch in einer juristischen Fachzeitschrift veröffentlicht werden. Zusammenfassend bestätigt die Studie eine Wirksamkeit des Konzepts „Therapie statt Strafe“.

B. Verbesserung der statistischen Erfassung von Straftaten und der Rückfälligkeit von Straftätern

Zur Verbesserung der statistischen Erfassung von Straftaten und der Rückfälligkeit von Straftätern wurde im Bereich der Gerichtlichen Kriminalstatistik im Jahr 2009 ein Werkvertrag mit dem IRKS abgeschlossen. Dieser umfasst die dritte Phase des Projekts zur Verbesserung der Datengrundlagen der Kriminaljustiz, in der Arbeiten zur Harmonisierung der Polizeilichen Kriminalstatistik mit der Gerichtlichen Kriminalstatistik, eine Evaluierung der statistischen Berichterstattung von NEUSTART und ein Ausbau der Wiederverurteilungsstatistik vorgesehen sind. Die Kosten dafür betragen 19.776 Euro, der Abschluss der Arbeiten wird Mitte des Jahres 2010 erwartet. Die erste Teilrate in der Höhe von 6.600 Euro wurde als Anzahlung überwiesen.

C. Studie „Evaluierung und Definition von Qualitätsstandards bei Einweisungsgutachten für Sexualstraftäter nach § 21 Abs. 2 StGB“

Am 2. Juli 2009 wurde zwischen dem Bundesministerium für Justiz, Stabsstelle Strafvollzug, und dem Universitätsklinikum Ulm ein Vertrag über die Durchführung von Forschungsarbeiten geschlossen. Titel der Forschungsarbeit ist „Evaluierung und Definition von Qualitätsstandards bei Einweisungsgutachten für Sexualstraftäter nach § 21 Abs. 2 StGB“. Das Ergebnis dieser Studie liegt nun vor. Die Kosten für die Studie betrugen 26.000 Euro.


D. Forschungsprojekt „The Role of Judges in the Transition Management from Custody to Community – BIG JUDGES“

Am 20. Oktober 2009 wurde zwischen dem Bundesministerium für Justiz und dem IRKS eine Vereinbarung betreffend das Projekt „The Role of Judges in the Transition Management from Custody to Community – BIG JUDGES“ geschlossen. Das IRKS ist Partner im internationalen Forschungs- und Kooperationsprojekt BIG JUDGES, das durch die Generaldirektion für Justiz, Freiheit und Sicherheit der Europäischen Kommission gefördert wird. Der Fördervertrag wurde am 8. Mai 2009 unterzeichnet, die Projektdauer ist mit 24 Monaten, beginnend mit 1. Juli 2009, festgelegt. Im Rahmen dieses EU-Projekts sollen Möglichkeiten der Verbesserung der Einbeziehung der Richter in den Übergangsprozess von Haft in Freiheit auf mehreren Ebenen bearbeitet werden. Das IRKS wird unter anderem untersuchen, wie sich die gesetzlichen Änderungen zur bedingten Entlassung („Haftentlastungspaket“) auf die Zahl der vorzeitigen Entlassungen ausgewirkt und wie sich die Spruchpraxis der Vollzugsgerichte geändert hat.

Der Ko-Finanzierungsanteil der österreichischen Projektbeteiligung wurde mit 10.000 Euro festgelegt. Die erste Rate der Ko-Finanzierung des Bundesministeriums für Justiz in Höhe von 4.000 Euro wurde innerhalb von 30 Tagen nach Unterfertigung der Vereinbarung (20. Oktober 2009) fällig. Die weiteren Raten orientieren sich am Projektfortschritt. Die letzte Rate wird voraussichtlich im Frühjahr 2011 fällig werden.

E. Studie „Entwicklung von Leistungskennzahlen für die Vereinssachwalterschaft“

Das IRKS wurde im Jahr 2009 mit einer Studie zum Thema „Entwicklung von Leistungskennzahlen für die Vereinssachwalterschaft“ beauftragt. Das Gesamtauftragsvolumen beträgt 67.956 Euro, wovon im Jahr 2009 ein Teilbetrag von 33.978 Euro ausbezahlt wurde. Bisher liegen noch keine abschließenden Ergebnisse vor, der Abschlussbericht ist per 30. April 2010 zu erstatten.


Zu 8:

A. Ausbau der Statistik

Im Rahmen des Werkvertrages mit dem IRKS zur zweiten Phase des Projekts zur Verbesserung der Datengrundlagen der Kriminaljustiz, datierend auf den 17. September 2008, wurden die Wiederverurteilungsstatistik neu etabliert und die Diversionsstatistik zu einer „Justizstatistik Strafsachen“ ausgebaut, die neben diversionellen Erledigungen und Urteilen auch Verfahrenseinstellungen umfasst. Diese Statistik wird erstmals für das Jahr 2010 vollständig erstellt und veröffentlicht werden. Von den Gesamtkosten der zweiten Phase in Höhe von 29.436 Euro wurden im Jahr 2009 7.000 Euro nach Fertigstellung des Zwischenberichtes plangemäß ausbezahlt. Teile der Projektergebnisse (Wiederverurteilungsstatistik 2004 bis 2008) wurden bereits im Justizteil des Sicherheitsberichtes 2008 veröffentlicht. Die Arbeiten zur zweiten Phase sind noch nicht abgeschlossen.

B. Auswirkungen des Sachwalterrechts-Änderungsgesetzes 2006

Im Jahr 2007 wurde das IRKS mit einer „Studie zu den Auswirkungen des Sachwalterrechts-Änderungsgesetzes 2006 unter Berücksichtigung der neuen Alternativen zur Sachwalterschaft auf die Betroffenen und ihr Umfeld, auf die Praxis der Gerichte und auf den Bedarf an Sachwalterschaft“ beauftragt. Ziel dieser Studie war zusammengefasst die Antwort auf die Frage, wie sich die Reform in der Praxis bewährt hat. Einen Schwerpunkt stellte dabei das neue Institut der gesetzlichen Vertretung durch nächste Angehörige dar.

Mit 4. August 2008 wurde durch das IRKS auftragsgemäß ein Zwischenbericht gelegt; der Endbericht wurde im April 2009 übermittelt.  Die Ergebnisse der Studie bilden die Grundlage für die weiteren Reformvorhaben im Bereich des Sachwalterrechts zur Verbesserung der Betreuung betroffener Personen und sollen im Rahmen eines Diskussionsprozesses mit den interessierten Kreisen genau erörtert werden.

Das Gesamtauftragsvolumen betrug 67.465 Euro, wobei sich die Kosten im Jahr 2009 auf 7.465 Euro beliefen.


C. Projekt zur wissenschaftlichen Evaluation der Umsetzung des Strafprozess-reformgesetzes (PEUS)

Im Jänner 2009 wurde das Projekt zur wissenschaftlichen Evaluation der Umsetzung des Strafprozessreformgesetzes (PEUS) in Auftrag gegeben:

Auftragnehmer ist ein Forschungskonsortium bestehend aus dem IRKS der Universität Wien (vertreten durch Univ.-Doz. Dr. Wolfgang Stangl, Dr. Walter Hammerschick und Bakk. Roland Gombots), dem Institut für Strafrecht der Universität Linz (vertreten durch Univ.-Prof. Dr. Alois Birklbauer, Ass.-Prof. PD Dr. Helmut Hirtenlehner und Mag.a Barbara Starzer) sowie dem Institut für Strafrecht der Universität Graz (vertreten durch Univ.-Prof. Dr. Richard Soyer, Ass.-Prof. Dr. Heidelinde Luef-Kölbl, Mag. Maximilian Hotter und Philipp Anzenberger).

Ziel der Studie ist die wissenschaftliche Evaluation des neuen Strafprozessrechtes, wobei unter Berücksichtigung der zentralen Ziele der Reform des strafprozessualen Ermittlungsverfahrens insbesondere folgende Bereiche besonderes Augenmerk erfahren sollen:

·        Die neue Rolle von Staatsanwaltschaft und Kriminalpolizei

·        Die neue Rolle des Gerichts im Ermittlungsverfahren

·        Der materielle Beschuldigtenbegriff und die Rechte des Beschuldigten

·        Die neue Rechtsstellung des Opfers

Das Projekt besteht sowohl aus qualitativen (ExpertInnenbefragung) als auch quantitativen (Aktenanalyse) Evaluierungsschritten. Für die Aktenanalyse wurden zunächst insgesamt 5000 Akten an den Standorten Graz, Innsbruck, Korneuburg, Leoben, Linz, Wels und Wien – das sind ca. 700 Akten pro Standort – nach bestimmten wissenschaftlichen Kriterien und Fragestellungen ausgewertet. Die erhobenen Daten werden derzeit ausgewertet und bilden die Grundlage für die statistische Auswertung und Analyse. Die Ergebnisse dieser Evaluation sollen in eine rechts- und sozialwissenschaftliche Expertise münden, die im Rahmen eines  Zwischen- und Endberichts aufgeschlüsselte und interpretierte Erhebungsergebnisse präsentiert, die auch – unter Einhaltung der wissenschaftlichen und branchenüblichen Standards – als Grundlage für die künftige Strafverfahrensbegleitforschung und -beratung verwendbar sind.

Die Gesamtkosten des Projekts belaufen sich auf 198.932 Euro, wobei im Jahr 2009 die erste Teilzahlung in der Höhe von 99.466 Euro ausbezahlt wurde. Die restlichen Teilzahlungen in Höhe von je 49.733 Euro sollen nach Übermittlung des für Jänner 2010 zu erwartenden Zwischenberichts bzw. des für Juli 2010 vorgesehenen Endberichts erfolgen.

D. Evaluierung der Anti-Stalking-Regelungen

Zur Evaluierung der im Zuge des Strafrechtsänderungsgesetzes 2006 eingeführten Anti-Stalking-Regelungen beauftragte das Bundesministerium für Justiz 2008 ein Professoren- bzw. AssistentInnenteam rund um Ass.Prof. Mag. Dr. Katharina Beclin.

Ergänzend und abschließend darf ich auf die Beantwortung der Voranfrage zur Zahl 3873/J-NR/2008 verweisen.

. Jänner 2010

 

(Mag. Claudia Bandion-Ortner)