3835/AB XXIV. GP
Eingelangt am 02.02.2010
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BM für Justiz
Anfragebeantwortung

DIE
BUNDESMINISTERIN
FÜR
JUSTIZ
BMJ-Pr7000/0283-Pr 1/2009
An die
Frau Präsidentin des Nationalrates
W i e n
zur Zahl 3858/J-NR/2009
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Judith Schwentner, Freundinnen und Freunde haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Nichtbewilligung von Förderansuchen für Prozessbegleitung“ gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1:
Für die Förderungsperiode vom 1. Oktober 2009 bis 30. September 2010 wurden mit folgenden Einrichtungen in der Steiermark Förderungsverträge zur Gewährung psychosozialer und juristischer Prozessbegleitung abgeschlossen:
Verein „Rettet das Kind Steiermark“
Merangasse 12
8010 Graz
Verein Frauenhäuser Steiermark – Verein zur Soforthilfe für bedrohte und misshandelte Frauen und deren Kinder
Postfach 30
8018 Graz
Verein für Gewaltprävention,
Opferhilfe und Opferschutz
Granatengasse 4/II. Stock
8020 Graz
Hilfe für Kinder und Eltern – Kinderschutzzentrum Graz
Mandellstrasse 18/2
8010 Graz
Verein „Gesellschaft zur Förderung seelischer Gesundheit“,
Kinderschutzzentrum Leibnitz
Wagnastraße 1/1
8430 Leibnitz
Darüber hinaus bestehen Förderungsverträge mit folgenden bundesweit – und daher auch in der Steiermark – tätigen Einrichtungen:
WEISSER RING,
Gemeinnützige Gesellschaft zur
Unterstützung von Kriminalitätsopfern
und zur Verhütung von Straftaten
Nussdorferstrasse
67/7
1090 Wien
Verein LEFÖ – Beratung, Bildung und Begleitung für Migrantinnen
Kettenbrückengasse 15/2/4
1050 Wien
Zu 2:
Folgenden Einrichtungen in der Steiermark, die im Förderungszeitraum vom 1. Oktober 2008 bis 30. September 2009 einen Förderungsvertrag mit dem Bundesministerium für Justiz zur Gewährung von Prozessbegleitung abgeschlossen hatten, wurde aktuell kein Förderungsangebot mehr gemacht:
Verein Beratungsstelle TARA (Frauennotruf),
Beratung, Therapie und Prävention bei sexueller Gewalt gegen Mädchen und Frauen
Geidorfgürtel 34/2
8010 Graz
Verein Österreichische Kinderfreunde,
Landesorganisation Steiermark,
Kinderschutzzentrum Oberes Murtal
Kaiserfeldgasse 22
8010 Graz
Volkshilfe Steiermark
gemeinnützige Betriebs-GmbH,
Kinderschutz-Zentrum Liezen
Sackstraß 20
8010 Graz
Zu 3:
Die jährlichen Fördersummen betragen:
|
Einrichtung |
1.10.2006 bis 30.9.2007 |
1.10.2007 bis 30.9.2008 |
1.10.2008 bis 30.9.2009 |
|
Rettet das Kind Steiermark |
91.119,26 Euro |
121.540,87 Euro |
181.228,84 Euro |
|
Frauenhäuser Steiermark |
12.632,97 Euro |
31.771,08 Euro |
36.592,25 Euro |
|
Gewaltschutzzentrum Steiermark |
180.012,84 Euro |
256.073,29 Euro |
217.936,90 Euro (für 3 Quartale) |
|
KSZ Graz |
2.900 Euro (Förderungsvertrag ab 1.7.2007) |
32.665,65 Euro |
43.720,72 Euro |
|
KSZ Leibnitz |
8.930,72 Euro |
10.667,59 Euro |
6.978,18 Euro |
|
TARA |
1.235,73 Euro |
923,91 Euro |
4.909,87 Euro |
|
KSZ Murtal |
2.993,05 Euro |
7.087,65 Euro |
4.320,30 Euro |
|
KSZ Liezen |
15.834,98 Euro |
14.619,88 Euro |
6.529,39 Euro |
Zu 4:
In der Steiermark gibt es keine weiteren frauenspezifischen Einrichtungen, die keine Förderungszusage mehr erhielten. In Salzburg erhielt der Verein „Kolpingfamilie Hallein“, Frauenhaus Hallein, keine Förderungszusage mehr für die aktuelle Förderungsperiode.
Zu 5:
Förderungsverträge bestehen sowohl mit dem Gewaltschutzzentrum Steiermark als auch den Frauenhäusern Steiermark, darüber hinaus mit dem Verein LEFÖ, der bundesweit Prozessbegleitung für Betroffene des Frauenhandels anbietet (siehe auch Antwort zu 1 bis 3). Aus meiner Sicht ist damit eine ausreichende Versorgung mit Prozessbegleitungsleistungen im Frauenbereich in der Steiermark sichergestellt.
. Jänner 2010
(Mag. Claudia Bandion-Ortner)