3835/AB XXIV. GP

Eingelangt am 02.02.2010
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

 

DIE  BUNDESMINISTERIN
           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0283-Pr 1/2009

 

An die

                                      Frau Präsidentin des Nationalrates

                                                                                                                           W i e n

 

zur Zahl 3858/J-NR/2009

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Judith Schwentner, Freundinnen und Freunde haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Nichtbewilligung von Förderansuchen für Prozessbegleitung“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1:

Für die Förderungsperiode vom 1. Oktober 2009 bis 30. September 2010 wurden mit folgenden Einrichtungen in der Steiermark Förderungsverträge zur Gewährung psychosozialer und juristischer Prozessbegleitung abgeschlossen:


 

Verein „Rettet das Kind Steiermark“

Merangasse 12

8010 Graz

 

Verein Frauenhäuser Steiermark – Verein zur Soforthilfe für bedrohte und misshandelte Frauen und deren Kinder

Postfach 30

8018 Graz

 

Verein für Gewaltprävention,

Opferhilfe und Opferschutz

Granatengasse 4/II. Stock

8020 Graz

 

Hilfe für Kinder und Eltern – Kinderschutzzentrum Graz

Mandellstrasse 18/2

8010 Graz

 

Verein „Gesellschaft zur Förderung seelischer Gesundheit“,

Kinderschutzzentrum Leibnitz

Wagnastraße 1/1

8430 Leibnitz

 

 

Darüber hinaus bestehen Förderungsverträge mit folgenden bundesweit – und daher auch in der Steiermark – tätigen Einrichtungen:

WEISSER RING,

Gemeinnützige Gesellschaft zur

Unterstützung von Kriminalitätsopfern

und zur Verhütung von Straftaten

Nussdorferstrasse 67/7
1090 Wien

Verein LEFÖ – Beratung, Bildung und Begleitung für Migrantinnen

Kettenbrückengasse 15/2/4

1050 Wien

 

Zu 2:

Folgenden Einrichtungen in der Steiermark, die im Förderungszeitraum vom 1. Oktober 2008 bis 30. September 2009 einen Förderungsvertrag mit dem Bundesministerium für Justiz zur Gewährung von Prozessbegleitung abgeschlossen hatten, wurde aktuell kein Förderungsangebot mehr gemacht:

Verein Beratungsstelle TARA (Frauennotruf),

Beratung, Therapie und Prävention bei sexueller Gewalt gegen Mädchen und Frauen

Geidorfgürtel 34/2

8010 Graz


Verein Österreichische Kinderfreunde,

Landesorganisation Steiermark,

Kinderschutzzentrum Oberes Murtal

Kaiserfeldgasse 22

8010 Graz

 

Volkshilfe Steiermark

gemeinnützige Betriebs-GmbH,

Kinderschutz-Zentrum Liezen

Sackstraß 20

8010 Graz

 

Zu 3:

Die jährlichen Fördersummen betragen:

Einrichtung

1.10.2006 bis 30.9.2007

1.10.2007 bis 30.9.2008

1.10.2008 bis 30.9.2009

Rettet das Kind Steiermark

91.119,26 Euro

121.540,87 Euro

181.228,84 Euro

Frauenhäuser Steiermark

12.632,97 Euro

31.771,08 Euro

36.592,25 Euro

Gewaltschutzzentrum Steiermark

180.012,84 Euro

256.073,29 Euro

217.936,90 Euro (für 3 Quartale)

KSZ Graz

2.900 Euro

(Förderungsvertrag ab 1.7.2007)

32.665,65 Euro

43.720,72 Euro

KSZ Leibnitz

8.930,72 Euro

10.667,59 Euro

6.978,18 Euro

TARA

1.235,73 Euro

923,91 Euro

4.909,87 Euro

KSZ Murtal

2.993,05 Euro

7.087,65 Euro

4.320,30 Euro

KSZ Liezen

15.834,98 Euro

14.619,88 Euro

6.529,39 Euro

Zu 4:

In der Steiermark gibt es keine weiteren frauenspezifischen Einrichtungen, die keine Förderungszusage mehr erhielten. In Salzburg erhielt der Verein „Kolpingfamilie Hallein“, Frauenhaus Hallein, keine Förderungszusage mehr für die aktuelle Förderungsperiode.

Zu 5:

Förderungsverträge bestehen sowohl mit dem Gewaltschutzzentrum Steiermark als auch den Frauenhäusern Steiermark, darüber hinaus mit dem Verein LEFÖ, der bundesweit Prozessbegleitung für Betroffene des Frauenhandels anbietet (siehe auch Antwort zu 1 bis 3). Aus meiner Sicht ist damit eine ausreichende Versorgung mit Prozessbegleitungsleistungen im Frauenbereich in der Steiermark sichergestellt.

. Jänner 2010

(Mag. Claudia Bandion-Ortner)