3836/AB XXIV. GP

Eingelangt am 02.02.2010
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

 

DIE  BUNDESMINISTERIN
           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0284-Pr 1/2009

 

An die

                                      Frau Präsidentin des Nationalrates

                                                                                                                           W i e n

 

zur Zahl 3870/J-NR/2009

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Heidrun Silhavy und GenossInnen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Nichtbewilligung der Förderansuchen im Rahmen der Prozessbegleitung der Beratungsstelle TARA“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1:

Nachstehende Einrichtungen erhielten im Förderungszeitraum vom 1. Oktober 2008 bis 30. September 2009 Förderungen zur Durchführung psychosozialer und juristischer Prozessbegleitung:


Einrichtung

Förderungszusage

bislang ausbezahlter Betrag

 

 

 

Weisser Ring

560.312,88€

560.312,88€

Wiener Frauenhäuser

133.490,40€

133.490,40€

Die Möwe

356.880,53€

356.880,53€

Neustart

3.607,32€

3.607,32€

Interventionsstelle Wien

585.000,00€

584.508,88€

Verein Frauen für Frauen

33.610,17€

33.610,17€

Kidsnest

47.154,77€

47.154,77€

Verein TAMAR

159.402,48€

159.402,48€

Kinderschutzzentrum Linz

72.610,81€

72.610,81€

Verein Frauenhaus Linz

12.000,00€

11.936,03€

Autonomes Frauenzentrum Linz

55.350,00€

49.945,77€

Kinderschutzzentrum Salzburg

75.000,00€

73.543,77€

Kinderschutzzentrum Innsbruck

40.000,00€

35.423,61€

Frauen gegen Vergewaltigung

34.768,32€

34.340,90€

Beratungsstelle für sexuell missbrauchte Mädchen und Frauen Wien

110.000,00€

81.270,04€

Evita Kufstein

15.000,00€

10.547,40€

Institut für Sozialdienste

173.736,59€

173.736,59€

Kinderschutzzentrum Kärnten

20.000,00€

15.951,17€

Pro mente

40.000,00€

20.689,86€

TARA

4.909,87€

4.909,87€

Rettet das Kind Steiermark.

182.037,41€

182.037,41€

Kinderschutzzentrum WIGWAM

41.500,00€

40.150,48€

Arbeitsvereinigung der Sozialhilfe Kärntens (AVS)

40.000,00€

19.273,06€

Gewaltschutzzentrum OÖ

216.000,00€

212.211,09€

Kinderfreunde OÖ (Känguru)

5.750,00€

3.185,56€

Frauentreffpunkt Mostviertel

17.000,00€

13.506,89€

Rettet das Kind Burgenland

7.700,00€

7.700,00€

Frauennotruf Salzburg

78.763,55€

78.763,55€

Kinderschutzzentrum TANDEM

32.656,80€

32.656,80€

Frauenhaus Hallein

6.000,00€

4.373,88€

Kinderschutzzentrum Leibnitz

20.000,00€

6.978,18€

Gewaltschutzzentrum Salzburg

184.685,24€

184.685,24€

Lichtblick

20.000,00€

8.054,14€

IMPULS

20.736,80€

20.736,80€

Gewaltschutzzentrum Burgenland

67.372,02€

67.372,02€

Gewaltschutzzentrum Kärnten

56.178,80€

56.178,80€

Gewaltschutzzentrum Steiermark

233.650,00€

217.936,90€

Kinderschutzzentrum Murtal

8.000,00€

4.320,30€

Kinderschutzzentrum Liezen

19.000,00€

6.529,39€

Gewaltschutzzentrum Tirol

264.909,45€

217.535,66€

LEFÖ

91.531,71€

91.531,71€

Frauennotruf Wien

59.417,79€

59.417,79€

Frauenhäuser Steiermark

36.592,25€

36.592,25€

Gewaltschutzzentrum Niederösterreich

215.024,04€

215.024,04€

Männerberatung Wien

110.669,05€

110.669,05€

Kinderschutzzentrum Graz

48.300,00€

43.720,72€

Kinderschutzzentrum Innviertel

23.700,00€

21.335,59€

Frauenberatung Wels

10.000,00€

10.000,00€

Mannsbilder Innsbruck

2.000,00€

0,00€

Frauen für Frauen Burgenland

5.000,00€

1.372,93€

Die Abrechnung der Förderungsperiode ist noch nicht zur Gänze abgeschlossen.

Zu 2:

Nachstehende Einrichtungen erhielten für die Förderungsperiode vom 1. Oktober 2009 bis 30. Oktober 2010 ein Förderungsanbot:

Einrichtung

Förderungszusage

 

 

Weisser Ring

465.000,00€

Wiener Frauenhäuser

90.000,00€

Die Möwe

280.000,00€

Interventionsstelle Wien

465.000,00€

Verein Frauen für Frauen

28.000,00€

Kidsnest

36.000,00€

Verein TAMAR

110.000,00€

Kinderschutzzentrum Linz

51.000,00€

Verein Frauenhaus Linz

7.000,00€

Autonomes Frauenzentrum Linz

46.000,00€

Kinderschutzzentrum Salzburg

48.000,00€

Kinderschutzzentrum Innsbruck

30.000,00€

Frauen gegen Vergewaltigung

31.068,32€

Beratungsstelle für sexuell missbrauchte Mädchen und Frauen Wien

65.000,00€

Evita Kufstein

9.000,00€

Institut für Sozialdienste

125.000,00€

Kinderschutzzentrum Kärnten

12.000,00€

Pro mente

16.000,00€

Rettet das Kind Steiermark

138.000,00€

Kinderschutzzentrum WIGWAM

38.000,00€

Arbeitsvereinigung der Sozialhilfe Kärntens (AVS)

9.000,00€

Gewaltschutzzentrum OÖ

175.000,00€

Frauentreffpunkt Mostviertel

10.000,00€

Frauennotruf Salzburg

37.000,00€

Kinderschutzzentrum TANDEM

25.000,00€

Kinderschutzzentrum Leibnitz

6.000,00€

Gewaltschutzzentrum Salzburg

150.000,00€

Lichtblick

5.000,00€

IMPULS

15.000,00€

Gewaltschutzzentrum Burgenland

55.000,00€

Gewaltschutzzentrum Kärnten

42.000,00€

Gewaltschutzzentrum Steiermark

218.000,00€

Gewaltschutzzentrum Tirol

180.000,00€

LEFÖ

75.000,00€

Frauennotruf Wien

44.000,00€

Frauenhäuser Steiermark

19.000,00€

Gewaltschutzzentrum Niederösterreich

177.000,00€

Männerberatung Wien

75.000,00€

Kinderschutzzentrum Graz

37.000,00€

Kinderschutzzentrum Innviertel

20.000,00€

Frauenberatung Wels

8.000,00€

Frauen für Frauen Burgenland

2.000,00€


Zu 3:

Nachstehende Einrichtungen erhielten kein Förderungsangebot mehr:

·        Verein TARA (vormals Frauennotruf Graz), Beratung, Therapie und Prävention bei sexueller Gewalt gegen Mädchen und Frauen, Graz,

·        Verein „Familienakademie der OÖ Kinderfreunde/Landesorganisation“, Kinderschutzzentrum Känguru, Linz,

·        Verein „Rettet das Kind“, Kinderschutzzentrum Burgenland,

·        Verein “Kolpingfamilie Hallein”, Frauenhaus Hallein, Hallein,

·        Verein Österreichische Kinderfreunde, Landesorganisation Steiermark, Kinderschutzzentrum Oberes Murtal,

·        Volkshilfe Steiermark gemeinnützige Betriebs-GmbH, Kinderschutz-Zentrum Liezen,

·        Verein “Manns-Bilder”. Unabhängiger Verein Männerzentrum in Tirol für Bildung, Begegnung und Beratung, Innsbruck.

Zu 4:

Im Hinblick auf die Notwendigkeit, eine ausreichende bundesweite Versorgung mit Prozessbegleitungsleistungen bei beschränkten verfügbaren Mitteln sicherstellen zu müssen, wird neben der fachlichen Eignung der eine Förderung beantragenden Einrichtung der jeweilige lokale Bedarf in Bezug auf die von der Einrichtung primär betreute Opfergruppe (Frauen, Kinder und Jugendliche, Opfer situativer Gewalt) berücksichtigt. Die fachliche Eignung wird durch Einholung von Stellungnahmen geeigneter Experten und Expertinnen aus diesem Bereich vor der erstmaligen Förderungsgewährung und durch die eigene Wahrnehmung des Bundesministeriums für Justiz, das seit dem Jahr 2000 derartige Förderungen vergibt, beurteilt. Zudem erfolgt eine Koordinierung mit dem Bundeskanzleramt – Frauen, dem Bundesministerium für Inneres und dem Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend. Darüber hinaus besteht die im Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend eingerichtete Interministerielle Arbeitsgruppe (IMAG) für Prozessbegleitung, die fachliche Standards für Prozessbegleitung ausgearbeitet hat, deren Einhaltung den geförderten Einrichtungen im Förderungsvertrag auferlegt wird. Außerdem haben die geförderten Einrichtungen nachzuweisen, dass die Mitarbeiter/innen an entsprechenden, vom Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend geförderten Schulungen für Prozessbegleiter/innen teilgenommen haben.


Zu 5 und 6:

Eine Statistik, die nur die Fälle psychosozialer Prozessbegleitungen ausweist, besteht nicht. Insgesamt erhielten im Jahr 2009 nach den bisher vorliegenden, noch nicht zur Gänze abgeschlossenen Abrechnungen 2.917 Personen erstmals Prozessbegleitung. Eine Aufschlüsselung nach Bundesländern und Bezirken und/oder Delikten ist mangels entsprechend detaillierter Unterlagen dazu nicht möglich.

Aufgeschlüsselt nach Einrichtungen ergibt sich folgendes Bild:


Einrichtung

Erstmals betreute Personen

 

 

Weisser Ring

297

Wiener Frauenhäuser

95

Die Möwe

123

Neustart

0

Interventionsstelle Wien

630

Verein Frauen für Frauen

20

Kidsnest

27

Verein TAMAR

50

Kinderschutzzentrum Linz

40

Verein Frauenhaus Linz

14

Autonomes Frauenzentrum Linz

19

Kinderschutzzentrum Salzburg

46

Kinderschutzzentrum Innsbruck

16

Frauen gegen Vergewaltigung

24

Beratungsstelle für sexuell missbrauchte Mädchen und Frauen Wien

43

Evita Kufstein

8

Institut für Sozialdienste

198

Kinderschutzzentrum Kärnten

6

Pro mente Klagenfurt

3

TARA

4

Rettet das Kind Steiermark

121

Kinderschutzzentrum WIGWAM

19

Arbeitsvereinigung der Sozialhilfe Kärntens (AVS)

27

Gewaltschutzzentrum OÖ

173

Kinderfreunde OÖ (Känguru)

2

Frauentreffpunkt Mostviertel

14

Rettet das Kind Burgenland

2

Frauennotruf Salzburg

9

Kinderschutzzentrum TANDEM

17

Frauenhaus Hallein

3

Kinderschutzzentrum Leibnitz

7

Gewaltschutzzentrum Salzburg

135

Lichtblick

8

IMPULS

10

Gewaltschutzzentrum Burgenland

42

Gewaltschutzzentrum Kärnten

108

Gewaltschutzzentrum Steiermark

124

Kinderschutzzentrum Murtal

7

Kinderschutzzentrum Liezen

4

Gewaltschutzzentrum Tirol

133

LEFÖ

29

Frauennotruf Wien

14

Frauenhäuser Steiermark

25

Gewaltschutzzentrum Niederösterreich

138

Männerberatung Wien

35

Kinderschutzzentrum Graz

24

Kinderschutzzentrum Innviertel

13

Frauenberatung Wels

7

Mannsbilder Innsbruck

0

Frauen für Frauen Burgenland

4

In der Steiermark gelegene Einrichtungen haben somit 316 Personen im Jahr 2009 erstmals betreut.

Zu 7:

Zunächst bestehen für die einzelnen Opfergruppen fachliche Standards für Prozessbegleitungen in Strafverfahren, die von der IMAG Prozessbegleitung ausgearbeitet und beschlossen wurden. Die Einhaltung dieser Standards wird den Einrichtungen in den Förderungsverträgen überbunden. Danach sind primär die Förderungsnehmer für die Qualitätssicherung der zu erbringenden Leistungen verantwortlich. Soweit möglich erfolgt eine Kontrolle aus Anlass der Überprüfung der quartalsweise dem Bundesministerium für Justiz vorzulegenden Einzelfallabrechnungen und der damit verbundenen regelmäßig stattfindenden  Nachschauen bei den einzelnen Einrichtungen. Für jeden Fall ist ein entsprechendes Dokumentationsblatt durch den Förderungsnehmer zu führen, aus dem die erbrachten Leistungen im Detail hervorgehen.

Neben der Absolvierung der bereits erwähnten Schulungen für psychosoziale Prozessbegleiter/innen ist in den Förderungsverträgen festgelegt, dass juristische Prozessbegleitung ausschließlich durch Rechtsanwälte/Rechtsanwältinnen durchzuführen ist. Diese Rechtsanwälte/Rechtsanwältinnen sollen bestimmte Kriterien erfüllen, die in den Standards für Prozessbegleitung für die einzelnen Opfergruppen näher festgelegt sind. In diesen Standards sind auch Qualifikations- und Anforderungsprofile für psychosoziale Prozessbegleiter/innen determiniert.

Darüber hinaus wurde im Bundesministerium für Justiz ein derzeit zweimal jährlich abgehaltener Jour fixe mit RepräsentantInnen der geförderten Opferhilfe-einrichtungen eingerichtet. Dort werden neben administrativen Fragen auch solche der Qualitätssicherung erörtert.


Im Jahr 2009 wurden erstmals an allen in Strafsachen tätigen Landesgerichten „Runde Tische Prozessbegleitung“ abgehalten. Diese „Runden Tische“ sollen künftig zumindest einmal jährlich stattfinden, eine Plattform zum Austausch über aktuelle rechtliche oder administrative Neuerungen, über Erfahrungen auf diesem Gebiet sowie über Probleme und deren Lösungsmöglichkeiten bilden und insbesondere auch die Zusammenarbeit der einzelnen in Prozessbegleitungen involvierten Berufsgruppen fördern. Die „Runden Tische Prozessbegleitung“ sind damit auch ein Mittel der Qualitätssicherung.

Zu 8:

Im Hinblick auf die weiter steigende Inanspruchnahme des Instituts Prozessbegleitung und die Notwendigkeit, die dafür zur Verfügung stehenden beschränkten finanziellen Mittel möglichst treffsicher einzusetzen, wobei die seit dem Jahr 2000 erreichte Qualität aufrecht zu halten ist, hat es sich aus meiner Sicht als notwendig erwiesen, Einrichtungen, die regelmäßig Fälle in entsprechender Zahl betreuen, bei der Verteilung der Mittel zu bevorzugen. Damit ist gewährleistet, dass Mitarbeiter/innen dieser Einrichtungen regelmäßig in der Prozessbegleitung tätig sind, entsprechende umfangreiche Erfahrungen sammeln können und eine gleichbleibende oder steigende Qualität erreicht wird. Daneben trägt die damit verbundene Straffung auch zu einer Optimierung und Verbesserung der in diesem Zusammenhang zu leistenden Administrationstätigkeiten bei.

Zu 9:

Neben dem Gewaltschutzzentrum Steiermark und den Frauenhäusern Steiermark, die im gesamten Gebiet des Landes Steiermark tätig sind, bestehen Verträge mit dem Kinderschutzzentrum Graz, dem Verein „Rettet das Kind Steiermark“ und dem Kinderschutzzentrum Leibnitz. Darüber hinaus sind bundesweit und somit auch in der Steiermark der Weisse Ring und der Verein LEFÖ – Beratung, Bildung und Begleitung für Migrantinnen (Interventionsstelle für Betroffene des Frauenhandels) tätig. Aus meiner Sicht ist daher eine ausreichende Versorgung mit Prozessbegleitungsleistungen in der Steiermark weiterhin gewährleistet.

. Jänner 2010

 (Mag. Claudia Bandion-Ortner)