3837/AB XXIV. GP

Eingelangt am 02.02.2010
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BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

(5-fach)

 

 

 

RUDOLF HUNDSTORFER

Bundesminister

 

Stubenring 1, 1010 Wien

Tel: +43 1 711 00 - 0

Fax:   +43 1 711 00 - 2156

rudolf.hundstorfer@bmask.gv.at

www.bmask.gv.at

DVR: 001 7001

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Parlament

1010 Wien

 

 

 

GZ: BMASK-90180/0004-III/1/2010

 

Wien,

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3902/J des Abgeordneten Huber, Kolleginnen und Kollegen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1-3:

Im Hinblick auf die Risikobewertung von gentechnisch veränderten Lebens- und Futtermitteln verweise ich auf die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Gesundheit.


Nach den mir vorliegenden Informationen aus dem Gesundheitsministerium besteht den gegenwärtigen wissenschaftlichen Erkenntnissen zufolge keine Bedenklichkeit in Bezug auf Gesundheitsschädlichkeit von Sekundärprodukten wie Milch, die aus mit GVO gefütterten Tieren stammen.

Was deren Etikettierung betrifft, hat sich das für Konsumentenschutz zuständige Ressort bereits in der Vergangenheit dafür eingesetzt, dass Produkte wie Milch, Fleisch, Eier von Tieren, die mit genetisch veränderten Futtermitteln gefüttert wurden, gekennzeichnet werden. Weiters ist es erfreulicherweise gelungen, dass derartige Produkte gemäß der Richtlinie des Lebensmittelcodex nicht als gentechnikfrei gekennzeichnet werden dürfen.

Zur Frage 4:

Die Frage ist von ihrer Zielrichtung her unklar, da sie nicht darlegt , welche „Richtlinie der AMA“ gemeint ist und kann daher nicht beantwortet werden.

Derzeit können österreichische Konsumentinnen und Konsumenten, die gentechnikfreie Lebensmittel wünschen, zu Produkten aus biologischer Landwirtschaft greifen oder zu solchen, die entsprechend der Richtlinie des Österreichischen Lebensmittelbuches als gentechnikfrei etikettiert werden.

Zu den Fragen 5-6:

Ich verweise auf die Ausführungen des zuständigen Gesundheitsministeriums zu dieser Frage, wonach gemäß EU-Recht zugelassene genetisch veränderte Organismen auch in Schokoladen verwendet und Zutaten entsprechend gekennzeichnet werden. Dies betrifft vor allem den Emulgator Lecithin, der meist aus Sojabohnen gewonnen wird. Stichproben zu Soja gaben bisher keinen Anlass zu Beanstandungen.

Zur Frage 7:

Ich verweise auf die Antwort zu Frage 3.

Zu den Fragen 8-15:

In Bezug auf die Ergreifung von Maßnahmen gegen „bedenkliche“ Schokoladeprodukte möchte ich auf die Antwort des zuständigen Gesundheitsministeriums einschließlich den in Österreich geltenden Prinzipien zur Rückverfolgbarkeit von genetisch veränderten Organismen und Vorschriften zur Kontrolle und Sanktionen verweisen.

Aus Sicht des Konsumentenschutzes werden rechtliche Maßnahmen sowie freiwillige Initiativen, die die Wahlfreiheit, Transparenz und Verständlichkeit der Etikettierung in diesem Bereich betreffen, unterstützt.

Zur Frage 16:

Die Kontrolle von Lebensmitteln insbesondere in Bezug auf faire oder gentechnikfreie Produktion obliegt nicht meinem Ressort.

 

Mit freundlichen Grüßen