3838/AB XXIV. GP
Eingelangt am 02.02.2010
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend
Anfragebeantwortung
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Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara PRAMMER
Parlament 1017 Wien |
Wien, am 2. Februar 2010
Geschäftszahl:
BMWFJ-10.101/0446-IK/1a/2009
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 3920/J betreffend „Maßnahmen zur Förderung des Nichtrauchens in Österreich“, welche die Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen am 11. Dezember 2009 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:
Die Gäste kommen wegen der Kultur, der Landschaft und der Gastfreundschaft nach Österreich. Das Thema Rauchen oder Nichtrauchen spielt nach bisherigen Erfahrungen keine Rolle bei der Urlaubsentscheidung. Auswirkungen durch vereinzelte Pressemeldungen über das angebliche Raucherparadies Österreich sind daher nicht zu erwarten.
Antwort zu den Punkten 2 und 4 bis 6 der Anfrage:
Die konkreten Regelungen betreffend Rauchverbote in Gastronomiebetrieben fallen in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Gesundheit. Bei der Erarbeitung dieser Regelung wurde die betroffene Gastronomie eingebunden.
Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:
Nach den Bestimmungen der österreichischen Bundesverfassung sind Ange-legenheiten des Jugendschutzes sowohl hinsichtlich der Gesetzgebung als auch der Vollziehung den Ländern vorbehalten. Alle neun Jugendschutzgesetze der Bundesländer verbieten Jugendlichen bis zur Vollendung ihres 16. Lebensjahres den Konsum von Tabakwaren. Während die Jugendschutzgesetze der Länder Steiermark, Kärnten, Oberösterreich und Salzburg Jugendlichen bis zum 16. Lebensjahr den Tabakkonsum generell verbieten, schränken die Jugendschutzgesetze der Bundesländer Wien, Niederösterreich, Burgenland, Tirol und Vorarlberg das Verbot des Tabakkonsums auf den öffentlichen Raum ein.
Da die unterschiedlichen Regelungen in den Jugendschutzgesetzen der Ländersachlich nicht zu rechtfertigen sind und immer wieder zu großen Rechtsunsicherheiten führen, setze ich mich als Jugendminister für die Vereinheitlichung der Jugendschutzbestimmungen in Österreich ein und werde daher Verhandlungen mit Ländervertreter/inne/n aufnehmen.