3840/AB XXIV. GP

Eingelangt am 02.02.2010
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BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

(5-fach)

 

 

 

RUDOLF HUNDSTORFER

Bundesminister

 

Stubenring 1, 1010 Wien

Tel: +43 1 711 00 - 0

Fax:   +43 1 711 00 - 2156

rudolf.hundstorfer@bmask.gv.at

www.bmask.gv.at

DVR: 001 7001

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Parlament

1010 Wien

 

 

GZ: BMASK-90180/0052-III/5/2009

 

Wien,

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4024 /J der Abgeordneten DDr. Königshofer u. a. wie folgt:

 

Frage 1:

Sind Ihnen diese Sachverhalte, die diverse Datenschutzverletzungen,            unlauteren Wettbewerb sowie die Straftatbestände des versuchten bzw.       vollendeten schweren gewerbsmäßigen Betruges tangieren können, bekannt?

Nach Rücksprache mit den ebenfalls für derartige Beschwerden zuständigen Stellen (RTR-Schlichtungssstelle, Verein für Konsumenteninformation (VKI),                     Arbeiterkammer) sind diesen ebenso wie der Fachsektion meines Ressorts in den letzten Jahren keine Fälle bekannt, in welchen auf KonsumentInnen, die keinen   Vertrag mit Tele2 abgeschlossen haben, Rechnungen ausgestellt wurden.

Auch liegen im genannten Zeitraum nur vereinzelte Beschwerden über unseriöse Telefonkeiler im Auftrag von Tele2 oder illegale Telefongesprächsaufzeichnungen dieses Unternehmens vor.

 

Frage 2:

Wenn ja, was unternehmen Sie als Konsumentenschutzminister gegen diese offensichtlichen Missstände?

Ich darf auf die Antwort zu Frage 1 verweisen.

 

Frage 3:

Inwieweit wurden bislang Bürger durch die Praktiken von Tele2 geschädigt?

Meinem Ressort liegen keine Informationen vor, nach welchen BürgerInnen durch Tele2 geschädigt worden wären.

 

Frage 4:

Wenn nein, werden Sie sich über diese Missstände informieren und                gegebenenfalls die zuständigen Justizbehörden zum Einschreiten                 veranlassen?

Aus Anlass der gegenständlichen Anfrage wurden Informationen der für                           Konsumentenbeschwerden zuständigen Schlichtungsstelle der RTR, des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) sowie der Arbeiterkammer eingeholt, welche das in der Antwort zu Frage 1 enthaltene Ergebnis ergeben haben.

Sollten derartige strafrechtsrelevante Fälle an mein Ressort herangetragen werden, würden diese natürlich an die zuständigen Justizbehörden weitergeleitet werden.

 

Frage 5:

Inwieweit werden Sie die diversen Konsumentenschutzstellen bei deren Kampf gegen diese unseriösen Praktiken unterstützen, sofern sich diese Vorwürfe als vollinhaltlich richtig herausstellen?

Ich darf auf die Antwort zu Frage 1 verweisen.

 


Frage 6:

Welche Konsequenzen werden Sie konkret in Bezug auf Tele 2 treffen, sofern sich diese Vorwürfe als vollinhaltlich richtig herausstellen?

Ich darf auf die Antwort zu Frage 1 verweisen.

 

Frage 7:

Sind neben Tele 2 noch weitere Telekommunikationsunternehmen mit         ähnlichen Vorwürfen konfrontiert und wenn ja, welche?

Hier ist zu erwähnen, dass es in der Vergangenheit zahlreiche Beschwerden in     Bezug auf „cold calling“ (Verstoß gegen § 107 TKG) und dadurch zustande           gekommenen Verträge gab und VerbraucherInnen nicht auf das ihnen bei Verträgen im Fernabsatz oder bei Haustürgeschäften zustehende Rücktrittsrecht hingewiesen wurden. Es soll auch vorkommen, dass sich MitarbeiterInnen anderer                    Telekomunternehmen als MitarbeiterInnen der Telekom Austria ausgeben oder einen diesbezüglich bei den KonsumentInnen erzeugten Irrtum nicht aufklären.

 

Frage 8:

Welche Maßnahmen werden Sie setzen, um künftig Bürger von den               angesprochenen Praktiken besser zu schützen?

Um die bestehenden Problematiken zu beseitigen, setzt sich mein Ressort für eine möglichst rasche Umsetzung der Vereinbarung im Regierungsprogramm  ein,       wonach Verträge, die entgegen § 107 TKG zustande kommen sind, nichtig sein    sollen.

 

 

Mit freundlichen Grüßen