3858/AB XXIV. GP
Eingelangt am 03.02.2010
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BM für Gesundheit
Anfragebeantwortung

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Frau Präsidentin des Nationalrates Maga. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien |
Alois Stöger diplômé Bundesminister
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Wien, am 1. Februar 2010
GZ: BMG-11001/0398-I/5/2009
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4044/J der Abgeordneten Dr. Spadiut, Kolleginnen und Kollegen nach den mir gemeldeten Daten aus dem Bezirk Imst wie folgt:
Frage 1:
Derzeit sind bei der Bezirkshauptmannschaft nachfolgende „Wildtiere“ gemeldet:
6 Landschildkröten
1 Leopardenleguan
2 Königspython
1 Boa Constriktor
1 Kornnatter
4 Vogelspinnen
Frage 2:
Bei Inkrafttreten des neuen Bundestierschutzgesetzes wurde auf der Homepage der BH über die bestehende Meldepflicht durch einen Beitrag hingewiesen. Bei der einzigen Zoofachhandlung im Bezirk sind entsprechende Meldevorlagen als Information aufgelegt.
Frage 3:
Die Meldungen werden bei der Bezirkshauptmannschaft (entweder beim Amtstierarzt oder beim zuständigen Sachbearbeiter) entgegen genommen.
Frage 4:
Laufend pro Jahr, durchschnittlich 5 An-/Abmeldungen.
Frage 5:
An- und Abmeldungen werden beim zuständigen Sachbearbeiter in einer EXCEL-Tabelle per Computer erfasst und dort evident gehalten.
Frage 6:
Dies kann wegen fehlender Bestandszahlen nicht eingeschätzt werden.
Frage 7:
Seit Inkrafttreten der Meldepflicht wurde in 2 Fällen Strafverfahren wegen unterlassener Meldung veranlasst. Diese beiden Fälle wurden über die Polizei im Zuge notwendiger Einschreitungen angezeigt.
Frage 8:
Bei erfolgter Anmeldung wurde über den Amtstierarzt die jeweilige Überprüfung der Haltungsvoraussetzungen veranlasst. Dabei konnten keine Beanstandungen festgestellt werden.