3866/AB XXIV. GP

Eingelangt am 03.02.2010
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BM für Gesundheit

Anfragebeantwortung

 

 

 

                                                                                                                                         Alois Stöger diplô

                                                                                                                                         Bundesminister

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Maga. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien    

Wien, am  1. Februar 2010

GZ: BMG-11001/0430-I/5/2009

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4075/J der Abgeordneten Dr. Spadiut, Tadler, Kolleginnen und Kollegen nach den mir gemeldeten Daten aus dem Bezirk Tamsweg wie folgt:

 

Frage 1:

2007 - 31 Tiere (4 Fichtenkreuzschnabel, 2 Grünlinge, 5 Rot-Mosaik-Karnarien,

11 Erlenzeisige, 6 Birkenzeisige, 2 Stieglitze, 1 Königspythons).

2008 - 32 Tiere (6 Königspythons, 14 Kornnattern, 3 Gekkos, 1 Klapperschlange,

1 Kaiserskorpion, 2 Tigerpythons, 5 Griechische Landschildkröten).

2009 – 25 Tiere (5 Tigerpythons, 8 Boa Constrictor, 8 Kornnattern, 2 Chamäleon,

1 Bartagame, 1 Königspython).

 

Frage 2:

Die Information erfolgt über gängige Medien. Die Tierhalter können sich über die Homepage des Landes Salzburg informieren.

 

Frage 3:

Die Meldungen werden in der Bezirkshauptmannschaft entgegengenommen.

 

Frage 4:

2007 - 31 Tiere (4 Fichtenkreuzschnabel, 2 Grünlinge, 5 Rot-Mosaik-Karnarien,

11 Erlenzeisige, 6 Birkenzeisige, 2 Stieglitze, 1 Königspythons).

2008 - 32 Tiere (6 Königspythons, 14 Kornnattern, 3 Gekkos, 1 Klapperschlange,

1 Kaiserskorpion, 2 Tigerpythons, 5 Griechische Landschildkröten).

2009 – 25 Tiere (5 Tigerpythons, 8 Boa Constrictor, 8 Kornnattern, 2 Chamäleon,

1 Bartagame, 1 Königspython).

 

Frage 5:

Die Meldungen werden durch die Sammlungen der eingelangten Meldeformulare evident gehalten.

 

Frage 6:

Über die Dunkelziffer kann keine Aussage gemacht werden.

 

Frage 7:

Im Falle des Nichtmeldens eines Wildtieres wird ein Verwaltungsstrafverfahren

eingeleitet. Die Strafverfahren sind bislang noch nicht abgeschlossen.

 

Frage 8:

Bislang erfolgten vier Kontrollen.