3868/AB XXIV. GP

Eingelangt am 03.02.2010
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BM für Gesundheit

Anfragebeantwortung

 

 

 

                                                                                                                                      Alois Stöger diplô

                                                                                                                                      Bundesminister

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Maga. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien                                                                              

Wien, am   1. Februar 2010

GZ: BMG-11001/0435-I/5/2009

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4080/J der Abgeordneten Markowitz, Dr. Spadiut, Kolleginnen und Kollegen nach den mir gemeldeten Daten aus Wien wie folgt:

 

Frage 1:

In Wien sind derzeit 397 Wildtierhalter registriert. Diese schlüsseln sich wie folgt auf: Säugetiere:                        7

Vögel:                      40

Reptilien:                369

Lurche:                     18

Fische:                        0

 

Frage 2:

Auf der Homepage der Stadt wird unter Tierschutz und Tierhaltung in Wien auf die Meldepflicht hingewiesen. Außerdem sind alle Tierhandlungen dahingehend angewiesen worden, Käufer auf die Meldepflicht hinzuweisen.

 

Frage 3:

Die Meldungen werden von den Magistratischen Bezirksämtern und vom Veterinäramt der Stadt entgegengenommen.
Die Magistratischen Bezirksämter sind dahingehend informiert, einlangende Meldungen an die Magistratsabteilung 60 (Veterinäramt) weiterzuleiten.

 

Frage 4:

Kontinuierlich ansteigend seit 2005.

 

Frage 5:

Die Protokollierung erfolgt im ELAK.

 

Frage 6:

Schätzungen sind schwer abzugeben.

 

Frage 7:

Bis dato wurden Halter, die es versäumt haben ihre Wildtierhaltungen zu melden, ermahnt, über die Verpflichtung zur Meldung aufgeklärt und Anpassungsaufträge erteilt. Anzeigen wurden vom Veterinäramt nur in wenigen Fällen nach erfolglosem Verstreichen der Frist eines Anpassungsauftrages gelegt.
Die Anzahl der von den Magistratischen Bezirksämtern verhängten Strafen wird bezüglich dieses Straftatbestandes in ihrem Protokoll nicht gesondert erfasst.

 

Frage 8:

Im Jahr 2009 wurden 45 Wildtierhaltungen kontrolliert.