3868/AB XXIV. GP
Eingelangt am 03.02.2010
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BM für Gesundheit
Anfragebeantwortung
Alois Stöger diplômé
Bundesminister
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Maga. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
Wien, am 1. Februar 2010
GZ: BMG-11001/0435-I/5/2009
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4080/J der Abgeordneten Markowitz, Dr. Spadiut, Kolleginnen und Kollegen nach den mir gemeldeten Daten aus Wien wie folgt:
Frage 1:
In Wien sind derzeit 397 Wildtierhalter registriert. Diese schlüsseln sich wie folgt auf: Säugetiere: 7
Vögel: 40
Reptilien: 369
Lurche: 18
Fische: 0
Frage 2:
Auf der Homepage der Stadt wird unter Tierschutz und Tierhaltung in Wien auf die Meldepflicht hingewiesen. Außerdem sind alle Tierhandlungen dahingehend angewiesen worden, Käufer auf die Meldepflicht hinzuweisen.
Frage 3:
Die Meldungen werden von den
Magistratischen Bezirksämtern und vom Veterinäramt der Stadt
entgegengenommen.
Die Magistratischen Bezirksämter sind dahingehend informiert, einlangende
Meldungen an die Magistratsabteilung 60 (Veterinäramt) weiterzuleiten.
Frage 4:
Kontinuierlich ansteigend seit 2005.
Frage 5:
Die Protokollierung erfolgt im ELAK.
Frage 6:
Schätzungen sind schwer abzugeben.
Frage 7:
Bis dato wurden Halter, die
es versäumt haben ihre Wildtierhaltungen zu melden, ermahnt, über die
Verpflichtung zur Meldung aufgeklärt und Anpassungsaufträge erteilt.
Anzeigen wurden vom Veterinäramt nur in wenigen Fällen nach
erfolglosem Verstreichen der Frist eines Anpassungsauftrages gelegt.
Die Anzahl der von den Magistratischen Bezirksämtern verhängten
Strafen wird bezüglich dieses Straftatbestandes in ihrem Protokoll nicht
gesondert erfasst.
Frage 8:
Im Jahr 2009 wurden 45 Wildtierhaltungen kontrolliert.