3871/AB XXIV. GP
Eingelangt am 03.02.2010
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BM für Gesundheit
Anfragebeantwortung
Alois Stöger diplômé
Bundesminister
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Maga. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
Wien, am 1. Februar 2010
GZ: BMG-11001/0440-I/5/2009
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4085/J der Abgeordneten Dr. Spadiut, Kolleginnen und Kollegen nach den mir gemeldeten Daten aus dem Bezirk Mattersburg wie folgt:
Frage 1:
a) Privathaltungen: 32 Schildkröten; 14 Schlangen; 38 Echsen; 2 Greifvögel;
b) Reptilienzoo-Forchtenstein: 13 Schildkröten; 46 Schlangen; 23 Echsen;
9 Amphibien
Frage 2:
Die Information erfolgt mit Hilfe der Gemeinden durch öffentliche Ausschreibungen wie Amtstafeln und Lokalblätter; eine schriftliche Information der Meldepflicht erfolgt durch die BH an alle Gemeinden.
Frage 3:
Meldungen werden beim Amtstierarzt und dem Naturschutzorgan entgegengenommen.
Frage 4:
Meldungen erfolgen laufend seit Beginn der Information der Öffentlichkeit mithilfe der Gemeinden.
Frage 5:
Eingehende Meldungen werden überprüft, protokolliert und evident gehalten. Tierhalter werden schriftlich und mündlich darüber informiert, dass jedwede Änderung der Haltung (auch Umzug, Tod des Tieres, Weitergabe) bekannt gegeben werden müssen.
Frage 6:
Seriöse Schätzungen sind nicht möglich.
Frage 7:
Bisher gab es keine Strafsanktionen bei Nicht-Melden, wenn nach Erstinformation eine Meldung erfolgt; bei unzulänglichen Haltungsbedingungen werden Verwaltungsstrafen eingeleitet.
Frage 8:
Seit 2006 erfolgten 11 Kontrollen.