3873/AB XXIV. GP

Eingelangt am 03.02.2010
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Gesundheit

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

                                                                                                                                Alois Stöger diplô

                                                                                                                                Bundesminister

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Maga. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien    

 

 

Wien, am  1. Februar 2010

GZ: BMG-11001/0442-I/5/2009

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4087/J der Abgeordneten Dr. Spadiut, Kolleginnen und Kollegen nach den mir vorgelegten Daten aus dem Bezirk Melk wie folgt:

 

Frage 1:

Nach § 8 der 2. Tierhaltungsverordnung sind nachfolgende Wildtierarten gemeldet:

Vögel: 48 Stück

Reptilien: 368 Stück

Amphibien: 22 Stück

Greifvögel: 98 Stück

Papageien: 31 Stück


 

Frage 2:

Die Tierbesitzer werden über das Amtsblatt der Bezirkshauptmannschaft und einem Informationsschreiben an alle Gemeinden über die Meldepflicht informiert.

 

Frage 3:

Meldungen werden in der Abteilung Veterinärwesen der Bezirkshauptmannschaft entgegengenommen.

 

Frage 4:

Meldungen gehen laufend, beginnend ab 2006, ein.

 

Frage 5:

In Aktenform (Papier + elektronisch). Die Tierbesitzer erhalten bei der Meldung Informationen, dass Veränderungen immer der Behörde mitzuteilen sind.

 

Frage 6:

Die Dunkelziffer ist nicht abschätzbar.

 

Frage 7:

Durch Einleitung eines Verwaltungsstrafverfahrens, bislang wurden keine Strafen verhängt.

 

Frage 8:

Bislang erfolgten 85 Kontrollen betreffend den Tierschutz und der Haltungsbedingungen.