3878/AB XXIV. GP
Eingelangt am 03.02.2010
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BM für Gesundheit
Anfragebeantwortung

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Frau Präsidentin des Nationalrates Maga. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien |
Alois Stöger diplômé Bundesminister
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Wien, am 1. Februar 2010
GZ: BMG-11001/0454-I/5/2009
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4099/J der Abgeordneten Dr. Spadiut, Kolleginnen und Kollegen nach den mir gemeldeten Daten aus dem Bezirk Gänserndorf wie folgt:
Frage 1:
Gemäß § 8 der 2. THV sind folgende Wildtierarten gemeldet:
Säugetiere: 9
Vögel: 231
Reptilien: 792
Amphibien: 23
Fische: 0
Frage 2.:
Die Tierbesitzer werden vom Verkäufer direkt über ihre Meldepflichten informiert.
Frage 3.:
Die Meldungen werden auf der Bezirkshauptmannschaft entgegengenommen.
Frage 4.:
Seit dem Inkrafttreten des Bundestierschutzgesetzes langen die Meldungen laufend ein.
Frage 5.:
Die Meldungen werden elektronisch (LAKIS) erfasst und zusätzlich in einer Excel-Datei gelistet. Die Aktualisierung erfolgt laufend durch Meldung des Tierhalters beim Umzug oder bei Tod des Tieres.
Frage 6.:
Schätzungen basieren auf einer Meinung bzw. einer Vermutung und sind nicht gesicherte Daten, diese Frage kann daher nicht beantwortet werden.
Frage 7.:
Sobald eine nicht gemeldete Wildtierhaltung amtsbekannt wird, erhält der Tierbesitzer eine schriftliche Aufforderung zur Mangelbehebung (Verbesserungsauftrag), falls danach keine Meldung erfolgt, hat der Tierbesitzer mit verwaltungsstrafrechtlichen Konsequenzen zu rechnen.
Frage 8.:
Im Bezirk Gänserndorf sind bis dato 138 Kontrollen durchgeführt worden.