3878/AB XXIV. GP

Eingelangt am 03.02.2010
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BM für Gesundheit

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Maga. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

Alois Stöger diplô

Bundesminister

 

 

 

Wien, am  1. Februar 2010

GZ: BMG-11001/0454-I/5/2009

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4099/J der Abgeordneten Dr. Spadiut, Kolleginnen und Kollegen nach den mir gemeldeten Daten aus dem Bezirk Gänserndorf wie folgt:


Frage 1:

Gemäß § 8 der 2. THV sind folgende Wildtierarten gemeldet:

Säugetiere: 9

Vögel: 231

Reptilien: 792

Amphibien: 23

Fische: 0

 

Frage 2.:

Die Tierbesitzer werden vom Verkäufer direkt über ihre Meldepflichten informiert.

 

Frage 3.:

Die Meldungen werden auf der Bezirkshauptmannschaft entgegengenommen.

 

Frage 4.:

Seit dem Inkrafttreten des Bundestierschutzgesetzes langen die Meldungen laufend ein.

 

Frage 5.:

Die Meldungen werden elektronisch (LAKIS) erfasst und zusätzlich in einer Excel-Datei gelistet. Die Aktualisierung erfolgt laufend durch Meldung des Tierhalters beim Umzug oder bei Tod des Tieres.

 

Frage 6.:

Schätzungen basieren auf einer Meinung bzw. einer Vermutung und sind nicht gesicherte Daten, diese Frage kann daher nicht beantwortet werden.

 

Frage 7.:

Sobald eine nicht gemeldete Wildtierhaltung amtsbekannt wird, erhält der Tierbesitzer eine schriftliche Aufforderung zur Mangelbehebung (Verbesserungsauftrag), falls danach keine Meldung erfolgt, hat der Tierbesitzer mit verwaltungsstrafrechtlichen Konsequenzen zu rechnen.

 

Frage 8.:

Im Bezirk Gänserndorf sind bis dato 138 Kontrollen durchgeführt worden.