388/AB XXIV. GP

Eingelangt am 02.02.2009
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BM für Gesundheit, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Maga. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

GZ: BMGFJ-11001/0203-I/5/2008

Wien, am  30. Februar 2009

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 493/J der Abgeordneten Grosz, Bucher, Kolleginnen und Kollegen nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Einleitend darf darauf hingewiesen werden, dass sich die nachstehenden Angaben nicht auf Sekretariats- sowie sonstige Bürohilfskräfte und Chauffeure beziehen.

 

Frage 1:

Seit dem 2.12.2008 bis zum Zeitpunkt der Anfragestellung sind in meinem Kabinett 7 Mitarbeiter/innen beschäftigt, diese sind als Büroleiter, Pressesprecher und als Fachreferent/innen tätig:

 

Name

Rechts-

grundlage

Beginn

BV Min.Büro

Mag. HAGENAUER Alexander

VBG

02.12.2008

Petra WOLLER

BDG

02.12.2008

Mag. GEIBLINGER Thomas

SV § 36 VBG

02.12.2008

Mag. HUBER Daniela

SV § 36 VBG

02.12.2008

Dr. ANGEL Birgit

SV § 36 VBG

02.12.2008

Mag. LEHNER Petra

SV § 36 VBG

15.12.2008

Mag. ROSENBERGER Sigrid

AL

09.12.2008

 

 

Frage 2:

Im Kabinett meiner Amtsvorgängerin waren zum Stichtag 1.12.2008 7 Mitarbeiter/innen beschäftigt, diese waren als Büroleiter, Pressesprecher und als Fachreferent/innen tätig; ein mit einer Leitungsfunktion im Ressort betrauter Mitarbeiter war in Personalunion im Büro meiner Amtsvorgängerin tätig:

 

Name

Rechts-

grundlage

Ende

BV MinB.*

Ende

AL*

Mag. KLOIBMÜLLER  Michael

BDG

01.12.2008

 

Mag. BÜRGER Birgit

AL

 

16.01.2009

Mag. HERZOG Ulrich

VBG

01.12.2008

 

KLINSER Daniela

SV § 36 VBG

01.12.2008

 

Dr. LEHNER Michael

AL

 

31.01.2009

LEITHNER Markus

AL

 

31.01.2009

Mag. ZWAZL Armin

SV§ 36 VBG

01.12.2008

 

 

 

Frage 3:

Mit der Beendigung der Dienst- bzw. Beschäftigungsverhältnisse der zu Frage 2 angeführten Personen waren bzw. sind keine zusätzlichen Kosten verbunden; die Verträge wurden für die Funktionsdauer meiner Amtsvorgängerin befristet.

Die Beendigung der Arbeitsleihverträge nach dem 1.12.2008 ergibt sich aus dem Vertragsinhalt (Einhaltung der Kündigungsfrist).

 

Fragen 4 und 5:

Die Ermittlung der Gehaltsansprüche für die zu Frage 1 angeführten Personen erfolgte auf Grundlage gesetzlicher Bestimmungen (VBG, GehG) bzw. auf vertraglicher Vereinbarung. Konkrete Summen können derzeit nicht bekanntgegeben werden, diese hängen von der jeweiligen Dauer der Beschäftigungsverhältnisse ab.

Sechs von den zu Frage 1 angeführten Personen erhalten keine Überstundenpauschale.

 

Frage 6:

Die Anzahl ist aus der Beantwortung der Frage 1 ersichtlich.

Die Vereinbarung eines im Vergleich zur gesetzlichen Normalentlohnung erhöhten Entgelts ist für den Bereich des öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses ausgeschlossen und für Vertragsbedienstete ausschließlich im Wege eines Sondervertrages gem. § 36 VBG möglich. Bei jenen Bediensteten, mit denen Sonderverträge abgeschlossen wurden, überschreiten die vereinbarten Sonderentgelte die Normalentlohnung – unter Zugrundelegung der in derartigen Verwendungen üblicherweise notwendigen Überstundenleistung – um bis zu 25%.

 

Fragen 7 und 8:

Zur Anzahl der Arbeitsleihverträge verweise ich auf die Beantwortung der Fragen 1 und 2; Vertragspartner waren bzw. sind Wirtschaftskammer, Krankenhaus, NGO u. Parlamentsklub. Die Frage nach den Dienstverhältnissen, die vor Abschluss eines Arbeitsleihvertrages ausgeübt wurden, betrifft keinen Gegenstand der Vollziehung meines Ressorts.

Hinsichtlich des Vertragsinhalts darf ich auf die Beantwortung der Frage 15 (Vertragsmuster) der parl. Anfrage 4532/J (XXIII. GP) vom 6.6.2008 durch meine Amtsvorgängerin verweisen.

 

Fragen 9 und 12:

Keine.

 

Frage 10:

Zum Stichtag 16.12.2008 war dies bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern meines Ministerbüros nicht der Fall.

 

Frage 11:

Die zu Frage 1 angeführten Personen beziehen grundsätzlich all-inclusive‑Bezüge, es werden demnach keine Mehrleistungen finanziell abgegolten; nur eine Person bezieht eine Überstundenpauschale.

 

 

 

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

 

Alois Stöger diplômé

Bundesminister