3880/AB XXIV. GP

Eingelangt am 03.02.2010
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BM für Gesundheit

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Maga. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

Alois Stöger diplô

Bundesminister

 

 

 

 

Wien, am    1. Februar 2010

GZ: BMG-11001/0458-I/5/2009

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4103/J der Abgeordneten Dr. Spadiut, Kolleginnen und Kollegen nach den mir gemeldeten Daten aus dem Bezirk Korneuburg wie folgt:

 

Frage 1:

Säugetiere: 3

Vögel: 159

Reptilien: 737

Amphibien: 10

Fische: 0


 

Frage 2:

Die Tierhandlungen im Bezirk haben Meldeformulare zur Verfügung, die praktischen Tierärzte im Bezirk wurden schriftlich ersucht, die Tierbesitzer auf die Meldepflicht aufmerksam zu machen.

 

Frage 3:

Die Meldungen werden vom Fachgebiet Veterinärwesen der Bezirkshauptmannschaft entgegen genommen und evident gehalten.

 

Frage 4:

Die Meldungen treffen laufend ein.

 

Frage 5:

Die Meldungen werden papiermäßig bzw. elektronisch gesammelt, die Daten werden in einer Excel-Liste eingetragen. Eventuelle Änderungen werden ebenso behandelt (sofern diese der Behörde bekannt werden = „Bringschuld“ der Besitzer).

 

Frage 6:

Da keine Daten über Verkäufe in Tierhandlungen, durch Züchter, bei Tierbörsen oder Importe aus dem Ausland vorliegen, ist eine Schätzung nicht möglich.

 

Frage 7:

Gelangt die Behörde in Kenntnis, dass der Besitzer eines Tieres mit besonderen Haltungsansprüchen seine Meldepflicht nicht erfüllt, so wird er schriftlich aufgefordert, diese nachzuholen. Bislang waren diese Aufforderungen erfolgreich, die Meldungen wurden dann von den Besitzern vorgelegt. Die Einleitung von Strafverfahren war bisher noch nicht erforderlich.

 

Frage 8:

Auf Basis dieser Meldungen sind im Bezirk 22 Tierschutzkontrollen der Haltungsbedingungen durchgeführt worden.