3885/AB XXIV. GP
Eingelangt am 03.02.2010
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BM für Gesundheit
Anfragebeantwortung

Alois Stöger diplômé
Bundesminister
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Maga. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
Wien, am 1. Februar 2010
GZ: BMG-1101/0471-I/5/2009
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4116/J der Abgeordneten Dr. Spadiut, Kolleginnen und Kollegen nach den mir gemeldeten Daten aus dem Bezirk Amstetten wie folgt:
Frage 1:
5 Uhus
2 Eulen
19 Falken
4 Bussarde
5 Habichte
3 Käuze
33 Papageien
10 Affen
3 Eichhörnchen
2 Kraniche
143 Schildkröten
3 Warane
13 Schlangen
19 Agamen
20 Leguane
27 Geckos
2 Chamäleons
19 Frösche
4 Spinnen
Frage 2:
Die Bürger wurden aufgrund einer Aussendung der Tierschutzombudsfrau über die Gemeinden in Gemeindezeitungen informiert.
Frage 3:
Die Meldung wird in der Veterinärabteilung der Bezirkshauptmannschaft entgegengenommen.
Frage 4:
Seit Inkrafttreten des Bundestierschutzgesetzes werden laufend Meldungen über die Wildtierhaltung entgegengenommen.
Frage 5:
Die Meldungen werden seit 2007 im elektronischen Akt evident gehalten. Früher erfolgte die Evidenzhaltung in Papierform. Bei Meldung des Tierbesitzers betreffend Umzug bzw. Tod des Tieres werden die Daten aktualisiert.
Frage 6:
Die Dunkelziffer der nicht registrierten Wildtiere ist nicht seriös abschätzbar.
Frage 7:
Bei nicht gemeldeten Wildtieren wurden die Besitzer bisher abgemahnt und die Meldung eingefordert. Bisher wurden keine Strafen verhängt.
Frage 8:
Im Bezirk wurden 24 Tierschutzkontrollen durchgeführt.