3885/AB XXIV. GP

Eingelangt am 03.02.2010
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BM für Gesundheit

Anfragebeantwortung

 

 

 

                                                                                                                                Alois Stöger diplô

                                                                                                                                Bundesminister

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Maga. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien    

 

 

Wien, am  1. Februar 2010

GZ: BMG-1101/0471-I/5/2009

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4116/J der Abgeordneten Dr. Spadiut, Kolleginnen und Kollegen nach den mir gemeldeten Daten aus dem Bezirk Amstetten wie folgt:

 

Frage 1:

5 Uhus

2 Eulen

19 Falken

4 Bussarde

5 Habichte

3 Käuze

33 Papageien

10 Affen

3 Eichhörnchen

2 Kraniche

143 Schildkröten

3 Warane

13 Schlangen

19 Agamen

20 Leguane

27 Geckos

2 Chamäleons

19 Frösche

4 Spinnen

 

Frage 2:

Die Bürger wurden aufgrund einer Aussendung der Tierschutzombudsfrau über die Gemeinden in Gemeindezeitungen informiert.

 

Frage 3:

Die Meldung wird in der Veterinärabteilung der Bezirkshauptmannschaft entgegengenommen.

 

Frage 4:

Seit Inkrafttreten des Bundestierschutzgesetzes werden laufend Meldungen über die Wildtierhaltung entgegengenommen.

 

Frage 5:

Die Meldungen werden seit 2007 im elektronischen Akt evident gehalten. Früher erfolgte die Evidenzhaltung in Papierform. Bei Meldung des Tierbesitzers betreffend Umzug bzw. Tod des Tieres werden die Daten aktualisiert.

 

Frage 6:

Die Dunkelziffer der nicht registrierten Wildtiere ist nicht seriös abschätzbar.

 

Frage 7:

Bei nicht gemeldeten Wildtieren wurden die Besitzer bisher abgemahnt und die Meldung eingefordert. Bisher wurden keine Strafen verhängt.

 

Frage 8:

Im Bezirk wurden 24 Tierschutzkontrollen durchgeführt.