3886/AB XXIV. GP
Eingelangt am 03.02.2010
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BM für Gesundheit
Anfragebeantwortung

Alois Stöger diplômé
Bundesminister
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Maga. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
Wien, am 1. Februar 2010
GZ: BMG-11001/0482-I/5/2009
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4127/J der Abgeordneten Dr. Spadiut, Kolleginnen und Kollegen nach den mir gemeldeten Daten aus dem Bezirk Kitzbühel wie folgt:
Frage 1:
Säugetiere (ausgenommen Schalenwild): 4 Berberaffen (Bew. gem. § 44 Abs. 8 TSchG.)(1 Besitzer)
Vögel (1 Besitzer): 4 Schneeeulen, 2 Uhu, 2 Käuze, 5 Fasane, 2 Graupapageien
Reptilien (11 Besitzer): 17 Schildkröten, 6 Schlangen, 5 Agamen, 1 Gecko, 2 Leguane, 2 Buschkrokodile
Fische (1 Besitzer): 2 Schwarzspitzenriffhaie (Bew. gem. § 44 Abs. 8 TSchG.)
Frage 2:
Meldeformulare liegen gem. § 25 TSchG. in allen Tierarztpraxen auf.
Frage 3:
Meldungen werden in der Bezirkshauptmannschaft, Referat Amtstierarzt entgegengenommen.
Frage 4:
Meldungen erfolgen laufend.
Frage 5:
Die Aktualisierung des Registers erfolgt nach Meldungen der Tierbesitzer oder zufällig bei Kontrollen.
Frage 6:
Die Dunkelziffer ist nicht abschätzbar.
Frage 7:
Bisher gab es keine Konsequenzen und Strafen, da Aufklärung betrieben wird. Bei der Entgegennahme der Meldungen gibt es Hinweise auf Mindestanforderungen.
Frage 8:
Es wurden bislang 16 Kontrollen durchgeführt (Affen mindestens 2 x jährlich, Fische mindestens 1 x jährlich; Reptilien mindestens 1x jährlich, Vögel mindestens 3 x jährlich).