3886/AB XXIV. GP

Eingelangt am 03.02.2010
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BM für Gesundheit

Anfragebeantwortung

 

 

 

                                                                                                                                Alois Stöger diplô

                                                                                                                                Bundesminister

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Maga. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien                                                                              

Wien, am   1. Februar 2010

GZ: BMG-11001/0482-I/5/2009

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4127/J der Abgeordneten Dr. Spadiut, Kolleginnen und Kollegen nach den mir gemeldeten Daten aus dem Bezirk Kitzbühel wie folgt:

 

Frage 1:

Säugetiere (ausgenommen Schalenwild): 4 Berberaffen (Bew. gem. § 44 Abs. 8 TSchG.)(1 Besitzer)

Vögel (1 Besitzer): 4 Schneeeulen, 2 Uhu, 2 Käuze, 5 Fasane, 2 Graupapageien

Reptilien (11 Besitzer): 17 Schildkröten, 6 Schlangen, 5 Agamen, 1 Gecko, 2 Leguane, 2 Buschkrokodile

Fische (1 Besitzer): 2 Schwarzspitzenriffhaie (Bew. gem. § 44 Abs. 8 TSchG.)


 

Frage 2:

Meldeformulare liegen gem. § 25 TSchG. in allen Tierarztpraxen auf.

 

Frage 3:

Meldungen werden in der Bezirkshauptmannschaft, Referat Amtstierarzt entgegengenommen.

 

Frage 4:

Meldungen erfolgen laufend.

 

Frage 5:

Die Aktualisierung des Registers erfolgt nach Meldungen der Tierbesitzer oder zufällig bei Kontrollen.

 

Frage 6:

Die Dunkelziffer ist nicht abschätzbar.

 

Frage 7:

Bisher gab es keine Konsequenzen und Strafen, da Aufklärung betrieben wird. Bei der Entgegennahme der Meldungen gibt es Hinweise auf Mindestanforderungen.

 

Frage 8:

Es wurden bislang 16 Kontrollen durchgeführt (Affen mindestens 2 x jährlich, Fische mindestens 1 x jährlich; Reptilien mindestens 1x jährlich, Vögel mindestens 3 x jährlich).