3894/AB XXIV. GP

Eingelangt am 04.02.2010
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Anfragebeantwortung

 

 

NIKOLAUS BERLAKOVICH

Bundesminister

 

 

 

 

 

 

 

An die                                                                                                Zl. LE.4.2.4/0241 -I 3/2009

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

 

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 1. FEB. 2010

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Erich Tadler, Kolleginnen

und Kollegen vom 11. Dezember 2009, Nr. 3917/J, betreffend

brachliegendes Energieholz

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Erich Tadler, Kolleginnen und Kollegen vom 11. Dezember 2009, Nr. 3917/J, teile ich Folgendes mit:

 

Grundsätzlich darf angemerkt werden, dass die eingebrachte Anfrage einseitig auf den Wirtschaftsfaktor Wald abstellt und sämtliche andere im Forstgesetz 1975 verankerten Wald­funktionen außer Betracht lässt. Vor allem Aspekte der Biodiversität sowie einer nachhaltigen Bewirtschaftung unter Erhaltung einer gesunden Grundsubstanz (Humusaufbau, Boden, …), für die ein gewisses Maß an verbleibendem Holz im Wald Voraussetzung sind, werden in den Ausführungen nicht berücksichtigt. Diesbezüglich darf auch auf die im Auftrag des Bundes­ministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW) vom Bundesamt und Forschungszentrum für Wald (BFW) im Jahr 2008 erstellte Holzbiomasse­studie hingewiesen werden.


Zu den Fragen 1 bis 6 und 8 bis 12:

 

Die nachfolgende Tabelle gibt Aufschluss über die Fragen 1 bis 3. Die Daten beruhen auf den Ergebnissen der Österreichischen Waldinventurperiode 2000-2002 und sind als statistische Kennzahlen zu sehen, deren Werte mit Hilfe von algorithmischen Hochrechnungen ermittelt werden und somit bei Summenbildungen die jeweilige Standardabweichung mit einbezogen wird. Die Felderhebungen der Waldinventurperiode 2007-2009 wurden im Vorjahr abgeschlossen und werden derzeit ausgewertet.

 

 

Ö

B

K

N

O

S

St

T

V

W

Frage

 

GWF

3.920

133

578

764

494

371

1.002

515

97

9

1

EWF

3.371

129

507

728

443

280

869

346

62

9

2

EWF

3.371

129

507

728

443

280

869

346

62

9

3

 

Angaben in 1.000 Hektar

Quelle: Österreichischen Waldinventur 2000 – 2002

Abkürzungen: GWF…Gesamtwaldfläche; EWF…Ertragswaldfläche; Ö…Österreich; B…Burgenland; K…Kärnten; N…Niederösterreich; O…Oberösterreich; S…Salzburg; St…Steiermark; T…Tirol; V…Vorarlberg; W… Wien

 

Die österreichische Waldfläche beträgt nach den Ergebnissen der Österreichischen Waldinventurperiode 2000-2002 3,920.000 Hektar mit plus/minus 46.000 Hektar Standardab-weichung (ad Frage 1).

 

Zu den Fragen 2 und 3 wird angemerkt, dass Holz letztendlich über die kaskadische Nutzung zu einem weit überwiegenden Teil für die Energiegewinnung eingesetzt wird, was auch bedeutet, dass mehr oder weniger die gesamte Ertragswaldfläche als maximaler Anteil zur Energieholznutzung gesehen werden kann. Die gegenwärtige Waldfläche und der maximale Anteil an der gegenwärtigen Waldfläche zur Energieholznutzung betragen jeweils 86 Prozent der Gesamtwaldfläche (ad Fragen 2 und 3). Dies entspricht der Ertragswaldfläche mit 3,371.000 Hektar mit plus/minus 44.000 Hektar Standardabweichung.

 

Holznutzung hängt grundsätzlich von mehreren Faktoren ab:

§               der Holzmarkt ist ein freier Markt, d.h., er wird weltweit von Angebot und Nachfrage bestimmt,

§               der jeweiligen Besitzstruktur, welche aufgrund ihrer Größenordnungen unterschiedliche Preiselastizitäten aufweisen,

§               der Infrastruktur, beginnend mit der Erschließung bis hin zu den Abnehmern,

§               der Mentalität von WaldbesitzerInnen bzw. WaldbewirtschafterInnen (z.B. „Wald als Sparkasse“),

§               Nutzungseinschränkungen von außen (z.B. Grund- oder Trinkwasserschutz, Naturschutz, etc.) oder auch

§               Kalamitäten, bei denen sich ein Überangebot von Holz auf die Preissituation niederschlägt.


 

Einige dieser Faktoren sind von einem Einzelstaat nicht beeinflussbar, einige dieser Punkte  können durch Maßnahmen zu einer moderaten Änderung führen (z.B. infrastrukturelle Maßnahmen, Public Relations, …).

 

Das BMLFUW setzt im Rahmen des „Österreichischen Programms für die Entwicklung des ländlichen Raums 2007-2013“ starke Initiativen um die Holznutzung in den österreichischen Wäldern zu intensivieren. Diese erstrecken sich im Ertragswald auf die Unterstützung von waldbaulichen und forstschutztechnischen Maßnahmen, Ausbau der Infrastruktur (Forstwege­bau), Verbesserung der Logistikkette Holz und der gemeinschaftlichen Waldbewirtschaftung im Rahmen des „Aktionsprogramms Holzfluss“, einer umfassenden Aus- und Weiterbildung der in der Forstwirtschaft Tätigen sowie einer adäquaten Beratung und Public Relations für die WaldbesitzerInnen bzw. WaldbewirtschafterInnen. Diese Aktionen werden vom BMLFUW gemeinsam mit den Bundesländern durchgeführt.

 

Dieser Maßnahmenmix wird von den WaldbesitzerInnen bzw. WaldbewirtschafterInnen stark in Anspruch genommen, eine Darstellung der detaillierten Anzahl von FörderungswerberInnen ist jedoch nicht möglich, da der/die einzelne FörderungswerberIn sowohl Einzelanträge zu Detailmaßnahmen oder Maßnahmenkombinationen stellt als auch im Rahmen der gemein­schaftlichen Waldbewirtschaftung als Begünstigte(r) in den o.a. Aktionen eingebunden ist. „Doppelförderungen“ liegen dabei nicht vor, da ein(e) FörderungswerberIn gleichzeitig einen Einzelantrag für eine Aufforstung als auch einen Kombinationsantrag „Aufschließung und Durchforstung“ stellen kann – allerdings auf unterschiedlichen Flächen ihres/seines Waldbesitzes. Dieser Mechanismus gewährleistet eine intensive Waldbewirtschaftung. Generell kann gesagt werden, dass in der bisherigen Programmperiode (Jahre 2007 bis 2009) 81 Prozent der Forstfördermittel in der jährlichen Höhe von 43 Mio. € für die o. a. Maßnahmen verwendet wurden.

 

Wie bereits ausgeführt, unterliegt der Holzmarkt dem freien Wettbewerb, d.h., die jeweilige Preisgestaltung, die auch von Kalamitäten beeinflusst wird, ist Motor für eine nachhaltige Waldbewirtschaftung. Letztendlich obliegt es allerdings den einzelnen WaldbesitzerInnen, wie sie im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und des freien Wettbewerbs ihr Eigentum bewirtschaften. Das heißt, auch periodisch aussetzende Waldbewirtschaftung oder bisher nicht stattgefundene Holzimporte aus Drittstaaten spiegeln temporäre (Investitions)­Schwer­punkte in den jeweiligen Unternehmensstrategien von Betrieben am freien Markt wider.


 

Derzeit sind in Österreich acht Prozent (330.000 Hektar) der Gesamtwaldfläche (3,920.000 Hektar) vom Borkenkäfer befallen. Diese Fläche umfasst sowohl den flächigen Befall von Beständen als auch den Einzelstammbefall. Das BMLFUW unterstützt die WaldbesitzerInnen bzw. WaldbewirtschafterInnen einerseits mit Hilfe des „Österreichischen Programms für die Entwicklung des ländlichen Raums 2007-2013“ hinsichtlich vorbeugender Forstschutz- (biologisch, technisch), Aufarbeitungs- und erforderlicher infrastruktureller Maßnahmen. Andererseits werden im Rahmen des Katastrophenfonds für die Errichtung von Nass- oder Folienlagern Geldmittel zur Verfügung gestellt.

 

Zu Frage 7:

 

Seitens der ÖBf AG wurden keine Holzimporte aus Drittstaaten getätigt. Lediglich innerhalb des EU-Binnenmarktes wurden Importe (für das Kraftwerk Simmering in Wien) in einer Größenordnung von rund 100.000 fm durchgeführt.

 

Zu Frage 13:

 

Im Rahmen der Windwurfarbeiten nach den Stürmen Kyrill, Paula und Emma kamen nach den Aufzeichnungen der Sozialversicherungsanstalt der Bauern und der Allgemeinen Unfall-versicherungsanstalt 24 Menschen ums Leben.

 

Der Bundesminister: