3895/AB XXIV. GP
Eingelangt am 04.02.2010
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung
NIKOLAUS BERLAKOVICH
Bundesminister
An die Zl.
LE.4.2.4/0245 -I 3/2009
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien Wien, am 1. FEB. 2010
Gegenstand: Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Dipl.-Ing. Gerhard Deimek,
Kolleginnen und Kollegen vom 11. Dezember 2009, Nr. 3957/J,
betreffend Agro-Energieträger
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen vom 11. Dezember 2009, Nr. 3957/J, teile ich Folgendes mit:
Zu den Fragen 1 bis 3:
Im Rahmen der Berichtspflicht des BMLFUW an die Europäische Kommission gemäß Art. 4, Abs. 1 der Richtlinie 2003/30/EG „Biokraftstoffe im Verkehrssektor“ wird die jährlich in Österreich eingesetzte Menge an Biokraftstoffen erfasst, nicht aber die Herkunft der eingesetzten Biokraftstoffe bzw. der Mix und die Herkunft der eingesetzten Rohstoffe. Dementsprechend liegen dem BMLFUW derzeit keine derartigen Daten vor.
Mit der Umsetzung der EU RL 2009/28 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen in nationales Recht müssen auch die in der Richtlinie enthaltenen Bestimmungen über die Einhaltung von Nachhaltigkeitskriterien für Biokraftstoffe in nationales Recht umgesetzt werden. Mit der Einhaltung der Nachhaltigkeitskriterien wird sichergestellt, dass Biokraftstoffe über eine Mindesteinsparung von Treibhausgasen im Vergleich zu fossilen Kraftstoffen verfügen und dass Biokraftstoffe nur dann auf die nationalen Ziele angerechnet werden können, wenn der Anbau der nötigen Biomasse eine Reihe von Kriterien erfüllt, die negative Auswirkungen auf die Umwelt verhindern. Gemäß den Inhalten der Nachhaltigkeitskriterien werden daher zukünftig auch Daten über Art und Zusammensetzung der Biokraftstoffe sowie über die anfallenden Transportstrecken erfasst werden.
Zu Frage 4:
Im Jahr 2008 wurden gemessen am Energiegehalt insgesamt rd. 5,5% der fossilen Kraftstoffe durch Biokraftstoffe substituiert. Dies entspricht etwa 5,129 TWh, was bei der Annahme eines Heizwertes von 11,9 kWh/kg Erdöl einer Menge von rund 430.000 Tonnen Erdöl entspricht.
Zu Frage 5:
Mit dem Start der Substitutionsverpflichtung werden seit 1. Oktober 2005 in Österreich größere Mengen an Biokraftstoff eingesetzt. Im Jahr 2005 wurden auf den Energiegehalt bezogen im vierten Quartal 3,2%, 2006 gesamt 3,54%, 2007 gesamt 4,23% und 2008 gesamt 5,5% der fossilen Kraftstoffe durch Biokraftstoffe substituiert. Dies entspricht, bezogen auf die substituierten fossilen Kraftstoffmengen, einer Reduktion der CO2 Mengen im Verkehrssektor im Jahr 2005 von rd. 250.000 Tonnen, 2006 von rd. 930.000 Tonnen, 2007 von rd. 1,1 Millionen Tonnen und 2008 von rd. 1,38 Millionen Tonnen. Für das Jahr 2009 liegen noch keine Daten vor.
Zu den Fragen 6 und 7:
Das BMLFUW liegen keine Daten über Kosten vor, die für eigenständige Wirtschaftsunternehmen z.B. für den Import von Rohstoffen zur Biokraftstoffherstellung bzw. für Biokraftstoffe zum Zweck der Beimischung oder Reinverwendung anfallen.
Der Bundesminister: