39/AB XXIV. GP

Eingelangt am 18.12.2008
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

 

 

GZ: BMI-LR2220/1821-III/5/a/2008

 

Wien, am   . Dezember 2008

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen haben am 28. Oktober 2008 unter der Zahl 11/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Überprüfung des Asylstatuses von asylberechtigten Tschetschenen“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Statistische Auswertungen betreffend einzelner Ethnien werden nicht geführt. Es können jedoch Auswertungen betreffend die Staatsangehörigkeit Russische Föderation zur Verfügung gestellt werden.


 

Zu den Fragen 1 und 2:

Im Jahr 2005 wurden 4.355, im Jahr 2006 2.441, im Jahr 2007 2.676 und im Jahr 2008 (Stand 31. Oktober 2008) 2.783 Asylanträge von Staatsangehörigen der Russischen Föderation in Österreich gestellt.

 

Zu den Fragen 3 und 4:

Derartige Statistiken werden nicht geführt.

 

Zu Frage 5:

Eine Differenzierung nach dem Aberkennungsgrund wurde im Jahr 2007 eingeführt.

Im Jahr 2007 wurde bei Staatsangehörigen der Russischen Föderation in erster Instanz in einem Fall und in zweiter Instanz in keinem Fall der Status des Asylberechtigten gemäß § 7 AsylG 2005 aberkannt.

Im Jahr 2008 (Stand 31. Oktober 2008) wurde bei Staatsangehörigen der Russischen Föderation in erster Instanz in 4 Fällen und in zweiter Instanz in keinem Fall der Status des Asylberechtigten gemäß § 7 AsylG 2005 aberkannt.

 

Zu Frage 6:

Statistiken für die Jahre 2005 und 2006 liegen nicht vor.

Im Jahr 2007 wurde bei Staatsangehörigen der Russischen Föderation in erster Instanz in einem Fall und in zweiter Instanz in keinem Fall der Status des subsidiär Schutzberechtigten gemäß § 9 AsylG 2005 aberkannt.

Im Jahr 2008 (Stand 31. Oktober 2008) wurde bei Staatsangehörigen der Russischen Föderation in erster Instanz in 20 Fällen und in zweiter Instanz in keinem Fall der Status des subsidiär Schutzberechtigten gemäß § 9 AsylG 2005 aberkannt.

 

Zu Frage 7:

Im Jahr 2005 wurden 61, im Jahr 2006 84, im Jahr 2007 54 und im Zeitraum Jänner bis Juni 2008 33 Staatsangehörige der Russischen Föderation abgeschoben. Eine statistische Auswertung nach Zielländern oder – regionen wird nicht geführt.