3909/AB XXIV. GP
Eingelangt am 05.02.2010
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BM für Gesundheit
Anfragebeantwortung

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Frau Präsidentin des Nationalrates Maga. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien |
Alois Stöger diplômé Bundesminister
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Wien, am 3. Februar 2010
GZ: BMG-11001/0388-I/5/2009
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4022/J der Abgeordneten Edith Mühlberghuber und weiterer Abgeordneter nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Fragen 1 bis 4:
Aus der Spitalsentlassungsstatistik ergeben sich hinsichtlich ärztlich eingeleiteter Aborte mit Komplikationen in Form von Blutungen, Infektionen und Embolien in den Jahren 2004-2008 folgende Daten:
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2004 |
2005 |
2006 |
2007 |
2008 |
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Ärztl. eingeleiteter Abort mit Komplikationen |
118 |
113 |
96 |
131 |
111 |
Ich verweise auf die ausschließliche Kompetenz der Länder für die Vollziehung auf dem Gebiet der Heil- und Pflegeanstalten (Landessache gemäß Art 15 B-VG) sowie darauf, dass sich aus den Daten im Rahmen der Honorierung ärztlicher Leistungen durch die gesetzliche Krankenversicherung grundsätzlich nicht die konkreten Ursachen der nachfolgenden Behandlungsbedürftigkeit erschließen lassen.
Fragen 5 bis 8:
Auf Grund der geringen Fallzahlen hat eine regionale Aufschlüsselung keine Aussagekraft, es würde sich um statistische Zufallsergebnisse handeln.
Hinsichtlich der Krankenanstalten verweise ich nochmals auf die Länderverantwortung. Im Bereich niedergelassener Ärzte bietet für entsprechende Einzelfälle § 56b ÄrzteG 1998 eine ausreichende Grundlage für Maßnahmen bis hin zur Sperre einer ärztlichen Ordinationsstätte durch die Bezirksverwaltungsbehörde.