3911/AB XXIV. GP
Eingelangt am 05.02.2010
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BM für Gesundheit
Anfragebeantwortung
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Frau Präsidentin des Nationalrates Maga. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien |
Alois Stöger diplômé Bundesminister
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Wien, am 2. Februar 2010
GZ: BMG-11001/0392-I/5/2009
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4038/J der Abgeordneten Dr. Spadiut, Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen nach den mir gemeldeten Daten aus dem Bezirk Liezen wie folgt:
Frage 1:
Im Bezirk sind gem. § 8 der 2. THVO 354 Tiere registriert.
Frage 2:
Die Tierhalter werden über Reptilienstammtische bzw. beim Kauf in Zoofachhandlungen über die Meldepflicht informiert.
Frage 3:
Die Meldungen werden im Veterinärreferat entgegengenommen.
Frage 4:
Seit in Kraft treten des Bundestierschutzgesetzes werden laufend Meldungen über die Wildtierhaltung entgegengenommen.
Frage 5:
Die Meldungen werden in Form eines Registers geführt, erfolgt eine Meldung über Abgang eines Tieres, wird dies im Register vermerkt.
Frage 6:
Eine Schätzung der Dunkelziffer der im Bezirk gehaltenen und nicht registrierten Wildtiere ist unmöglich.
Frage 7:
Bei Nichtmelden eines Wildtieres wird ein Strafverfahren eingeleitet, bis jetzt wurde eine Strafe verhängt.
Frage 8:
Auf Basis dieser Meldungen sind bis dato 10 Tierschutzkontrollen erfolgt.