3911/AB XXIV. GP

Eingelangt am 05.02.2010
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BM für Gesundheit

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Maga. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

Alois Stöger diplô

Bundesminister

 

 

Wien, am  2. Februar 2010

GZ: BMG-11001/0392-I/5/2009

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4038/J der Abgeordneten Dr. Spadiut, Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen nach den mir gemeldeten Daten aus dem Bezirk Liezen wie folgt:

 

 

Frage 1:

Im Bezirk sind gem. § 8 der 2. THVO 354 Tiere registriert.

 

Frage 2:

Die Tierhalter werden über Reptilienstammtische bzw. beim Kauf in Zoofachhandlungen über die Meldepflicht informiert.

 

Frage 3:

Die Meldungen werden im Veterinärreferat entgegengenommen.


Frage 4:

Seit in Kraft treten des Bundestierschutzgesetzes werden laufend Meldungen über die Wildtierhaltung entgegengenommen.

 

Frage 5:

Die Meldungen werden in Form eines Registers geführt, erfolgt eine Meldung über Abgang eines Tieres, wird dies im Register vermerkt.

 

Frage 6:

Eine Schätzung der Dunkelziffer der im Bezirk gehaltenen und nicht registrierten Wildtiere ist unmöglich.

 

Frage 7:

Bei Nichtmelden eines Wildtieres wird ein Strafverfahren eingeleitet, bis jetzt wurde eine Strafe verhängt.

 

Frage 8:

Auf Basis dieser Meldungen sind bis dato 10 Tierschutzkontrollen erfolgt.