3912/AB XXIV. GP

Eingelangt am 05.02.2010
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BM für Gesundheit

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Maga. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

Alois Stöger diplô

Bundesminister

 

 

Wien, am  3. Februar 2010

GZ: BMG-11001/0393-I/5/2009

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4039/J der Abgeordneten Dr. Spadiut, Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen nach den mir gemeldeten Daten aus dem Bezirk Murau wie folgt:

 

Frage 1:

Anzumerken ist, dass ein überwiegender Teil dieser Wildtiere im VIVARIUM, 8812 Mariahof, gehalten werden.

 

Bestandsliste - Dezember 2009, Wildtiere Murau

Anzahl

Hucho hucho

Huchen

2

Acipenser ruthenus

Sterlet

5

Bombina variegata

Gelbbauchunke

14

Triturus cristus

Kammmolch

7

Triturus vulgaris

Teichmolch

2

Hyla arborea

Laubfrosch

20

Salamandra salamandra

Salamander

10

Esox lucius

Hecht

2

Stizostedion lucioperca

Zander

5

Furcifer pardalis

Pantherchamäleon

1

Dendrobares tinctorius

Färberfrosch

3

Dentrobates tinctorius nominat

Färberfrosch

3

Dendrobates tinctorius acureus

Blauer Baumsteiger

3

Phyllobates terribilis

Schrecklicher PFGF

4

Dendrobates leucomelas

Gelbgebänderter PFGF

5

Dendrobates auratus

Grüner PFGF

5

Phrynohyas resinifictrix

Baumhöhlenkrötenlaubfrosch

7

Basiliscus vittatus

Streifenbasilisk

1

Pacu brachypomum

Pacu

10

Phractocephalus hemiotiopurus

Rotflossenantennenwels

2

Potamotrygon motora

Pfauenaugenstechrochen

2

Osteoglossum bicirrhosum

Gabelbart

2

Pseudodoras niger

Riesen-Dornwels

3

Phrynops gibba

Froschkopfschildkröte

1

Morelia viridis

Grüne Baumphyton

1

Callithris jacchus

Weißbüscheläffchen

6

Iguana iguana

Grüner Leguan

1

Basiliscus plumifrons

Stirnlappenbasilik

1

Caiman crocodilus

Brillenkaiman

2

Ceratophrys ornata

Schmuckhornfrosch

2

Boa constrictor

Abgottschlange

6

Pogona vitticeps

Bartagamen

3

Chlamydosaurus kingii

Kragenechse

2

Triblonotus gracilis

Buschkrokodile

2

Python regius

Königpython

5

Python molurus bivittatus

Tigerpython

1

Lampropeltis mexicana

Königsnatter

1

Tachemy decussata

Trop. Schmuckschildkröte

3

Testudo marginata

Breitrandschildkröte

4

Testudo hermanni boettgeri

Griechische Landschildkröte

9

Testudo graeca

Maurische Landschildkröte

3

Graptemys pseudographica pseudografica

Landkarten-Höckerschildkröte

3

Trachemys scripta trostii

Gelbwangenschmuckschildkröte

1

Timon lepidus

Perleidechse

6

Podarcis muralis

Mauereidechse

2

Lacerta viridis

Smaragdeidechse

24

PFGF … Pfeilgiftfrosch

 

Frage 2:

Grundsätzlich erscheint es als allgemeine Staatsbürgerpflicht, dass sich Staatsbürger über die rechtlichen Rahmenbedingungen u.a. zur Tierhaltung zu informieren haben. Eine Information der (potenziellen) Tierbesitzer wurde im Bezirk aber dennoch über das „Murauer Land“ und über die praktizierenden Tierärzte (besprochen bei der Tierärzte-Dienstbesprechung am 15.12.2006) zu erreichen versucht. Weiters fand am 4. Juli 2007 in der Bezirkshauptmannschaft eine Bürgermeisterkonferenz statt, bei der die Bürgermeister/Innen und Gemeindesekretäre/Innen u.a. über die Haltung von Wildtieren informiert wurden.

 

Frage 3:

Meldungen werden sowohl im Veterinärreferat als auch im Anlagenreferat der Bezirkshauptmannschaft entgegengenommen.

 

Frage 4:

Seit dem Inkrafttreten des Bundestierschutzgesetzes langten regelmäßig Meldungen über die Wildtierhaltung im Bezirk ein, mit einer Häufung im ersten Jahr nach Inkrafttreten des Bundestierschutzgesetzes.

 

Frage 5:

Diese Meldungen im Bezirk werden in Namensakten sowie tabellarisch evident gehalten, Aktualisierungen erfolgen in den Namensakten bzw. in der Tabelle.

 

Frage 6:

Dunkelziffern zu schätzen ist ein schwieriges Unterfangen. Es ist aber davon auszugehen, dass im Bezirk bei einer Bevölkerungszahl von nunmehr schon unter 30.000 und einem noch hohen Anteil bäuerlicher Bevölkerung die Dunkelziffer von Wildtierhaltern gegen Null geht.

 

Frage 7:

Bisher wurden im Bezirk keine Strafen betreffend die Haltung von Wildtieren gem.

§ 8 der 2. THVO verhängt, da kein Anlassfall vorlag. Das Nicht-Melden eines Wildtieres hätte die im Tierschutzgesetz vorgesehenen Konsequenzen.

 

Frage 8:

Bis dato sind im Bezirk 31 Tierschutzkontrollen bzw. - nachkontrollen auf Basis dieser Meldungen erfolgt.