3915/AB XXIV. GP
Eingelangt am 05.02.2010
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BM für Gesundheit
Anfragebeantwortung

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Frau Präsidentin des Nationalrates Maga. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien |
Alois Stöger diplômé Bundesminister
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Wien, am 3
GZ: BMG-11001/0396-I/5/2009
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4042/J der Abgeordneten Kurt List, Dr. Spadiut, Kolleginnen und Kollegen nach den mir gemeldeten Daten aus dem Bezirk Voitsberg wie folgt:
Frage 1:
52 Vogelspinnen
36 Pythons
6 Boas
17 Nattern
5 Leguane
7 Agame
1 Chamäleon
14 Geckos
4 Uhus
3 Schleiereulen
5 Zwergohreulen
2 Schneeeulen
2 Virginia-Uhus
2 Raufußkäuze
9 Wanderfalken
2 Buntfalken
193 Schildkröten
2 Skorpione
Frage 2:
Informationen erfolgen über Medien, Fachzeitschriften bzw.- literatur sowie im Zuge telefonischer Anfragen der Tierhalter.
Frage 3:
Meldungen werden im Veterinärreferat der Bezirkshauptmannschaft entgegen genommen.
Frage 4:
Die erstmalige Meldung
erfolgte mit 4.2.2008, seither laufend.
Frage 5:
Meldungen werden in eine
Datenbank eingepflegt und aktuell gehalten.
Die Tierhalter werden im Zuge der Meldung der Haltung von Wildtieren
angehalten, jegliche Änderung hinsichtlich ihres Tierbestandes (Zu- u.
Abgang, Todesfälle etc.) dem Veterinärreferat umgehend schriftlich
bekanntzugeben.
Frage 6:
Die Dunkelziffer ist nicht abschätzbar.
Frage 7:
Bis dato ist noch kein Fall von Nichtmeldung bekannt; sollte jedoch bekannt werden, dass Halter ihrer Meldepflicht nicht nachkommen bzw. nicht nachgekommen sind, wird die Einleitung eines Strafverfahrens veranlasst.
Frage 8:
Bis dato wurden 16 % derartiger Tierhaltungen überprüft.