3926/AB XXIV. GP
Eingelangt am 05.02.2010
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BM für Gesundheit
Anfragebeantwortung
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Frau Präsidentin des Nationalrates Maga. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien |
Alois Stöger diplômé Bundesminister
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Wien, am 2. Februar 2010
GZ: BMG-11001/0416-I/5/2009
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4061/J der Abgeordneten Jury, Dr. Spadiut, Kolleginnen und Kollegen nach den mir gemeldeten Daten aus dem Bezirk Spittal an der Drau wie folgt:
Fragen 1 und 2:
Der Bezirk teilt mit, dass keine Wildtiere registriert sind und daher auch keine Informationen erfolgen.
Frage 3:
Meldungen werden vom Veterinäramt entgegengenommen.
Frage 4:
Meldungen werden laufend seit Inkrafttreten des Bundestierschutzgesetzes entgegen genommen.
Frage 5:
Daten werden in Schriftform und großteils datenelektronisch verwaltet.
Frage 6:
Es ist keine Schätzung der Dunkelziffer möglich.
Frage 7:
Konsequenzen für das Nichtmelden werden aufgrund des Tierschutzgesetzes geahndet.
Frage 8:
Bisher fanden keine Kontrollen statt.