3926/AB XXIV. GP

Eingelangt am 05.02.2010
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BM für Gesundheit

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Maga. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

Alois Stöger diplô

Bundesminister

 

 

 

Wien, am  2. Februar 2010

GZ: BMG-11001/0416-I/5/2009

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4061/J der Abgeordneten Jury, Dr. Spadiut, Kolleginnen und Kollegen nach den mir gemeldeten Daten aus dem Bezirk Spittal an der Drau  wie folgt:

 

Fragen 1 und 2:

Der Bezirk teilt mit, dass keine Wildtiere registriert sind und daher auch keine Informationen erfolgen.


Frage 3:

Meldungen werden vom Veterinäramt entgegengenommen.

 

Frage 4:

Meldungen werden laufend seit Inkrafttreten des Bundestierschutzgesetzes entgegen genommen.

 

Frage 5:

Daten werden in Schriftform und großteils datenelektronisch verwaltet.

 

Frage 6:

Es ist keine Schätzung der Dunkelziffer möglich.

 

Frage 7:

Konsequenzen für das Nichtmelden werden aufgrund des Tierschutzgesetzes geahndet.

 

Frage 8:

Bisher fanden keine Kontrollen statt.