3927/AB XXIV. GP

Eingelangt am 05.02.2010
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BM für Gesundheit

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Maga. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

Alois Stöger diplô

Bundesminister

 

 

 

Wien, am  2. Februar 2010

GZ: BMG-11001/0417-I/5/2009

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4062/J der Abgeordneten Bucher, Dr. Spadiut, Kolleginnen und Kollegen nach den mir gemeldeten Daten aus dem Bezirk St.Veit an der Glan wie folgt:

 

Frage 1:

2 Chamäleons, 9 Bartagamen, 8 Greifvögel, 18 Schlangen, 10 Echsen, 2 Geckos, 1 Leguan, 8 Griechische Landschildkröten, 3 Vogelspinnen.


Frage 2:

Meldepflichten werden über Tierhandlungen und Medien kundgemacht.

 

Frage 3:

Meldungen werden auf den Bezirkshauptmannschaften entgegengenommen.

 

Frage 4:

Meldungen werden in der Regel innerhalb kurzer Zeit an die zuständige Behörde durchgeführt.

 

Frage 5:

Die Daten werden beim zuständigen Veterinäramt der BH sowohl datenelektronisch als auch in Schriftform evident gehalten.

 

Frage 6:

Eine Schätzung der Dunkelziffer der im Bezirk gehaltenen und nicht registrierten Wildtiere ist nicht möglich, da dem Veterinäramt keine nicht registrierten Wildtiere bekannt sind.

 

Frage 7:

Verstöße gemäß § 25 Abs. 1, 1. Satz („Nichtmelden eines Wildtieres“) im Sinne des §38 Abs. 3 Tierschutzgesetz (TschG), BGBl.I Nr. 118/2004 i.d.g.F. werden von der Behörde mit einer Geldstrafe bis zu € 3.750,--, im Wiederholungsfalle bis zu € 7.500,-- geahndet.

 

Frage 8:

Laufende Kontrollen sind wegen Personalmangels nicht möglich. Kontrollen erfolgen nach konkreten Hinweisen auf nicht artgerechte Haltungsbedingungen.