3927/AB XXIV. GP
Eingelangt am 05.02.2010
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BM für Gesundheit
Anfragebeantwortung

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Frau Präsidentin des Nationalrates Maga. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien |
Alois Stöger diplômé Bundesminister
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Wien, am 2. Februar 2010
GZ: BMG-11001/0417-I/5/2009
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4062/J der Abgeordneten Bucher, Dr. Spadiut, Kolleginnen und Kollegen nach den mir gemeldeten Daten aus dem Bezirk St.Veit an der Glan wie folgt:
Frage 1:
2 Chamäleons, 9 Bartagamen, 8 Greifvögel, 18 Schlangen, 10 Echsen, 2 Geckos, 1 Leguan, 8 Griechische Landschildkröten, 3 Vogelspinnen.
Frage 2:
Meldepflichten werden über Tierhandlungen und Medien kundgemacht.
Frage 3:
Meldungen werden auf den Bezirkshauptmannschaften entgegengenommen.
Frage 4:
Meldungen werden in der Regel innerhalb kurzer Zeit an die zuständige Behörde durchgeführt.
Frage 5:
Die Daten werden beim zuständigen Veterinäramt der BH sowohl datenelektronisch als auch in Schriftform evident gehalten.
Frage 6:
Eine Schätzung der Dunkelziffer der im Bezirk gehaltenen und nicht registrierten Wildtiere ist nicht möglich, da dem Veterinäramt keine nicht registrierten Wildtiere bekannt sind.
Frage 7:
Verstöße gemäß § 25 Abs. 1, 1. Satz („Nichtmelden eines Wildtieres“) im Sinne des §38 Abs. 3 Tierschutzgesetz (TschG), BGBl.I Nr. 118/2004 i.d.g.F. werden von der Behörde mit einer Geldstrafe bis zu € 3.750,--, im Wiederholungsfalle bis zu € 7.500,-- geahndet.
Frage 8:
Laufende Kontrollen sind wegen Personalmangels nicht möglich. Kontrollen erfolgen nach konkreten Hinweisen auf nicht artgerechte Haltungsbedingungen.