3929/AB XXIV. GP
Eingelangt am 05.02.2010
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BM für Gesundheit
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin des Nationalrates Maga. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien |
Alois Stöger diplômé Bundesminister
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Wien, am 2. Februar 2010
GZ: BMG-11001/0421-I/5/2009
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4066/J der Abgeordneten Dr. Spadiut, Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen nach den mir gemeldeten Daten aus dem Bezirk Weiz wie folgt:
Frage 1:
Anmerkung: Die Gesamtzahl der Tiere ergibt sich aus den erhobenen Zahlen zu den jeweiligen Überprüfungszeitpunkten. Von einzelnen Tierhaltern werden auch mehrere Tierarten gehalten; diese werden gesondert als Tierhalter der jeweiligen Spezies geführt. |
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Frage 2: Die allgemeine Rechtsinformation erfolgt durch das Veterinär- und Rechtsreferat nach Anfrage, durch Gemeindeinformation über Bürgermeisterkonferenz, Information über das Bezirksjagdamt und die Bezirksbauernkammer. |
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Frage 3: Meldungen werden durch das Veterinär- und Rechtsreferat der BH entgegengenommen.
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Frage 4: Meldungen erfolgen seit Inkrafttreten des TschG in einem laufenden Prozess. |
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Frage 5: Die Meldungen der Tierhalter werden vom Veterinär- und Rechtsreferat der BH evident gehalten und nach Meldung des Tierhalters oder nach Kontrolltätigkeit durch Amtstierarzt/Amtstierärztin vor Ort aktualisiert.
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Frage 6: Die Dunkelziffer ist nicht abschätztbar.
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Frage 7: Mit dem Hinweis auf die Strafbestimmungen gemäß § 38 (3) TschG ist bis dato kein Fall der Missachtung der Meldepflicht bekannt.
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Frage 8: Nach Meldung der Wildtierhaltung gemäß § 8 der 2.THVO erfolgt in jedem Einzelfall eine amtstierärztliche Kontrolle der Tierhaltungsbedingungen vor Ort mit konsekutiven Nachkontrollen bei Mängelfeststellung – dies ergibt 103 Erstkontrollen der jeweiligen Tierhaltungsformen mit konsekutiven Nach- bzw. Routinekontrollen (n= 36) . |
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