3930/AB XXIV. GP
Eingelangt am 05.02.2010
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BM für Gesundheit
Anfragebeantwortung

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Frau Präsidentin des Nationalrates Maga. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien |
Alois Stöger diplômé Bundesminister
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Wien, am 2. Februar 2010
GZ: BMG-11001/0438-I/5/2009
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4083/J der Abgeordneten Dr. Spadiut, Kolleginnen und Kollegen nach den mir gemeldeten Daten aus dem Bezirk Güssing wie folgt:
Fragen 1 und 4:
Meldungen 2006:
21 Fleischproduktionsgatter (Rot, Dam, Schwarzwild);
Reptilienhaltung, es handelte sich um ca. 10 Schlangen, Vogelspinnen, Fische, Vögel,
Meldungen 2007:
4 Meerschweinchen
div. Meldungen von Schalenwild, welche aber gem. § 8 2. THV ausgenommen sind
z.B. Muffelwild 15 Stück, Rehwild 8 Stück, Damwild 15 Stück (Zuchtgatter)
z.B: 2 Damhirsche, 2 Wildschweine (Tierschutz)
7 griechische Landschildkröten, samt Zeugnissen
Eine Anfrage zur Haltung von Wallabies (wurde dann aber nicht in die Tat umgesetzt!)
30 Rosenköpfchen
1 Graupapagei
7 Rotwangenschildkröten
4 Benettkängurus
Meldungen 2008:
Unterbringung von 2 Bussarden und 2 Habichten in Olbendorf (BH Neunkirchen hat den Kontakt über Greifvogelstation Haringsee hergestellt, die Tiere wurden im dortigen Wirkungsbereich beschlagnahmt), es erfolgte die Kontrolle der Unterbringung vor Ort.
7 Erlenzeisige
8 Stieglitze
Meldungen 2009:
1 Graupapagei
1 Pantherchamäleon
1 Mäusebussard
Frage 2:
Über regionale Initiative im Bezirk erfolgte keine Information über Medien. Ausgabe der "Burgenländischen Heimtierfibel" am öffentlichen Broschürenständer der BH, einem Ratgeber für die artgerechte Haltung von den beliebtesten Heimtieren. Grundsätzlich wird davon ausgegangen, dass die Halter meldepflichtiger Wildtiere über div. Medien und Fachzeitschriften informiert werden. Weiters erfolgt eine Information beim Erwerb von meldepflichtigen Tieren, z.B. in Zoohandlungen.
Frage 3:
Meldungen werden im Veterinärreferat entgegengenommen.
Frage 5:
Die Meldungen werden in einem Akt, geordnet nach Jahreszahl, abgelegt. Der Tod oder der Umzug eines Wildtierhaltes oder eines Wildtieres wurde bis dato nicht gemeldet und damit auch nicht registriert. Ausnahme: Verwahrung der Reptilien, Tschanigraben, mit Untertauchen des Besitzers im Rahmen einer polizeilichen Aktion (diese Haltung war gem. §8 2.THV gemeldet).
Frage 6:
Eine Schätzung ist nicht möglich.
Frage 7:
Bis dato wurden keine Verwaltungsstrafen betreffend Nichtmeldung verhängt.
Frage 8:
Auf Grund der oben genannten Meldungen wurden in mind. 6 Fällen Kontrollen durchgeführt, die Fleischproduktionsgatter sind alle bekannt und werden auch im Rahmen von anderen Kontrollen z.B. Tierarzneimittelkontrollen, Schlachtung, Rückstandsproben usw. kontrolliert.