3935/AB XXIV. GP

Eingelangt am 05.02.2010
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BM für Gesundheit

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Maga. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

Alois Stöger diplô

Bundesminister

 

 

 

Wien, am  2. Februar 2010

GZ: BMG-11001/0481-I/5/2009

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4126/J der Abgeordneten Dr. Spadiut, Kolleginnen und Kollegen nach den mir gemeldeten Daten aus dem Bezirk Perg wie folgt:

 

Frage 1:

Säugetiere:

2 Eichhörnchen

1 Frettchen

Vögel:

1 Gerfalke (Saxfalke)

1 Wüstenbussard

(Harris Hawak)

1 Sieglitz

1 Kapuzenzeisig

1 Fichtenkreuzschnabel

1 Kapuzenzeisig

1 Hausgimpel

3 Blaustirnamazonen

2 Gelbbrustaras

2 Zeisige

1 Grünfink

1 Chin. Nachtigall

5 Paar Stieglitze

1 Paar Neuguinea-Edelpapagei

1 Paar Venezuela Amazonen

3 Paar Kongo Graupapagei

1 Paar Grünzügelpapagei

1 Paar Gelbbrustara

Reptilien:

9 griechische Landschildkröten

1 Jemen Chamäleon

1 Texas Kronenkrötenechse

6 Bartagamen

1 Rotwangenschmuckschildkröte

1 Gelbwangenschmuckschildkröte

2 griechische Landschildkröten

1 Königspython

1 gelbe Anakonda

1 Bartagame

Amphibien:

3 chinesische Rotbauchunken (Bombina orientalis)

 

Frage 2:

Der Bezirk geht davon aus, dass die Erwerber anzeigepflichtiger Wildtiere von den Tierhandlungen auf die Anzeigepflicht aufmerksam gemacht werden.

 

Frage 3:

Meldungen werden bei der Bezirkshauptmannschaft Perg entgegengenommen.

 

Frage 4:

Die Meldungen erfolgten von 14.10.05- 30.12.09 laufend.


Frage 5:

Die Meldungen werden jeweils aktenmäßig erfasst und bei Bedarf in Listen zusammengefasst. Meldungen über Änderungen bei der Person des Halters oder der Aufgabe der Wildtierhaltung werden im Akt vermerkt.

 

Frage 6:

Eine Abschätzung erscheint ohne nähere Umfragen oder Erhebungen nicht möglich.

 

Frage 7:

Eine anzeigepflichtige Wildtierhaltung in privaten Haushalten wurde seit 2008 in zwei Fällen bekannt, wobei einmal eine Geldstrafe und im zweiten Fall eine Ermahnung ausgesprochen worden ist.

 

Frage 8:

Derzeit erfolgt bei nahezu allen Anzeigen eine Kontrolle durch den Amtstierarzt der Bezirkshauptmannschaft.