3935/AB XXIV. GP
Eingelangt am 05.02.2010
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BM für Gesundheit
Anfragebeantwortung

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Frau Präsidentin des Nationalrates Maga. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien |
Alois Stöger diplômé Bundesminister
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Wien, am 2. Februar 2010
GZ: BMG-11001/0481-I/5/2009
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4126/J der Abgeordneten Dr. Spadiut, Kolleginnen und Kollegen nach den mir gemeldeten Daten aus dem Bezirk Perg wie folgt:
Frage 1:
Säugetiere:
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2 Eichhörnchen |
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1 Frettchen |
Vögel:
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1 Gerfalke (Saxfalke) |
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1 Wüstenbussard (Harris Hawak) |
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1 Sieglitz 1 Kapuzenzeisig |
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1 Fichtenkreuzschnabel 1 Kapuzenzeisig 1 Hausgimpel |
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3 Blaustirnamazonen 2 Gelbbrustaras |
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2 Zeisige 1 Grünfink 1 Chin. Nachtigall |
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5 Paar Stieglitze |
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1 Paar Neuguinea-Edelpapagei 1 Paar Venezuela Amazonen 3 Paar Kongo Graupapagei 1 Paar Grünzügelpapagei 1 Paar Gelbbrustara |
Reptilien:
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9 griechische Landschildkröten |
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1 Jemen Chamäleon 1 Texas Kronenkrötenechse 6 Bartagamen |
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1 Rotwangenschmuckschildkröte 1 Gelbwangenschmuckschildkröte |
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2 griechische Landschildkröten |
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1 Königspython 1 gelbe Anakonda 1 Bartagame |
Amphibien:
3 chinesische Rotbauchunken (Bombina orientalis)
Frage 2:
Der Bezirk geht davon aus, dass die Erwerber anzeigepflichtiger Wildtiere von den Tierhandlungen auf die Anzeigepflicht aufmerksam gemacht werden.
Frage 3:
Meldungen werden bei der Bezirkshauptmannschaft Perg entgegengenommen.
Frage 4:
Die Meldungen erfolgten von 14.10.05- 30.12.09 laufend.
Frage 5:
Die Meldungen werden jeweils aktenmäßig erfasst und bei Bedarf in Listen zusammengefasst. Meldungen über Änderungen bei der Person des Halters oder der Aufgabe der Wildtierhaltung werden im Akt vermerkt.
Frage 6:
Eine Abschätzung erscheint ohne nähere Umfragen oder Erhebungen nicht möglich.
Frage 7:
Eine anzeigepflichtige Wildtierhaltung in privaten Haushalten wurde seit 2008 in zwei Fällen bekannt, wobei einmal eine Geldstrafe und im zweiten Fall eine Ermahnung ausgesprochen worden ist.
Frage 8:
Derzeit erfolgt bei nahezu allen Anzeigen eine Kontrolle durch den Amtstierarzt der Bezirkshauptmannschaft.