3938/AB XXIV. GP

Eingelangt am 05.02.2010
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BM für Gesundheit

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Maga. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

Alois Stöger diplô

Bundesminister

 

 

GZ: BMG-11001/0492-I/5/2009

Wien, am  4. Februar 2010

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 4144/J der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Einleitend darf darauf hingewiesen werden, dass sich die Angaben zu den Fragen 1 bis 5 nicht auf Sekretariats- und sonstige Bürohilfskräfte sowie Chauffeure beziehen.

 

Frage 1:

In meinem Büro sind derzeit 8 Mitarbeiter/innen beschäftigt.


Fragen 2 und 3:

Name

Rechtsgrundlage

Beginn BV*

Ende BV*

Mag. HAGENAUER Alexander, MPM

VBG

02.12.2008

-

Petra WOLLER

BDG

02.12.2008

-

Mag. GEIBLINGER Thomas

SV § 36 VBG

02.12.2008

-

Maga. HUBER Daniela

SV § 36 VBG

02.12.2008

-

Drin. ANGEL Birgit, MPH

SV § 36 VBG

02.12.2008

-

Maga. LEHNER Petra

SV § 36 VBG

15.12.2008

-

DI (FH) Dr. Franz LEISCH

SV § 36 VBG

01.03.2009

-

Maga. ROSENBERGER Sigrid

AL*

09.12.2008

-

 

Die Arbeitsleihverträge der im Büro meiner Amtsvorgängerin beschäftigten Mitarbeiter Dr. Michael LEHNER und Markus LEITHNER endeten mit 31.01.2009.

 

Frage 4:

Der Vertragspartner hinsichtlich des von mir abgeschlossenen und aufrechten Arbeitsleihvertrages ist ein Parlamentsklub.

 

Frage 5:

Die Gesamtkosten für die im Jahr 2009 im Ministerbüro beschäftigten Mitarbeiter/innen (excl. Reisekosten) beliefen sich auf rund € 769.000,--.

Mit der Beendigung der beiden in der Beantwortung zu den Fragen 2 und 3 angeführten Arbeitsleihverträgen, welche von meiner Amtsvorgängerin abgeschlossen wurden, waren keine zusätzlichen Kosten verbunden. Diese Beendigung der Arbeitsleihverträge nach dem 2.12.2008 ergab sich aus den Vertragsinhalten (Einhaltung der Kündigungsfrist).

 

Fragen 6 bis 8:

Im Jahr 2009 waren insgesamt 7 sonstige Mitarbeiter/innen im Sekretariat und als Chauffeure beschäftigt, wobei keine/r dieser Bediensteten in Form einer Arbeitskräfteüberlassung beschäftigt war.