3941/AB XXIV. GP

Eingelangt am 08.02.2010
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BM für Gesundheit

Anfragebeantwortung

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Maga. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

Alois Stöger diplô

Bundesminister

 

 

Wien, am 4. Februar 2010

GZ: BMG-11001/0409-I/5/2009

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4055/J der Abgeordneten Dr. Spadiut, Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen nach den mir gemeldeten Daten aus dem Bezirk Knittelfeld zu den Fragen 1 bis 8 wie folgt:

 

 

Frage 1:

6 grüne Wasseragamen

4 Madagaskar-Taggeckos

2 Vogelspinnen

2 Mittlere Gelbhaubenkakadus

1 Californische Kornnatter

1 Griechische Landschildkröte

3 Acrantophis madagascariensis

3 Agama agama

3 Agkistrodon contortrix

3 A. pis­civorus

3 A. tailori

3 Ameiva ameiva

3 Basiliscus plumifrons

3 Bitfis arientans

3 B. gabonica

2 B. nasicomis

5 Boa. constrictor constrictor

5 B. c. Imperator

3 Bothrops altematus

3 Broghammerus reticulates

3 Chamaeleo calyptratus

3 Chla­mydosaurus kinii

3 Cordylus giganteus

2 Crotalus adamanteus

3 C. atrox

3 C. durissus terrificus

3 C. horridus atricaudatus

3 Ctenosaura similis

3 Dasypeltis inor­nata

3 Dasypeltis scabra

3 Dendroaspis angusticeps

3 D. jamesoni

3 D. poiyiepis

3 D. viridis

3 Dispholidus typus

3 Elaphe carinata

3 Elaphe fongissima

3 Oreo­cryptophis porphyraceus coxi

3 Elaphe schrenki

4 Echis carinatus sochurecki

3 Epi­crates angulifer

3 E. cenchria cenchria

3 E. c. maurus

4 E. hortulanus

4 Euble­pharus macularius

2 Eunectes murinus

3 E. notaeus

4 Gekko gecko

3 Geoche­lone denticulate

4 Gerrhosaurus major

4 Iguana iguana

3 Heterodon nasicus

3 H. platyrhinos

3 Lampropeltis altema

3 L. calligaster

3 L. campbelli

3 L. getulus cali­forniae

3 L. g. getulus

3 L. greeri

3 L. hondurensis

3 L. Mexicana

3 L. pyrome­lana

3 L. triangulum sinaloe

2 Liasis albertisi

2 L. amethystinus

3 Morelia spilota variegate

2 Morelia viridis

2 Naja haje

2 N. melanoleuca

2 N. mosambica

2 N. n, kaouthia

2 N. naja naja

2 N. nigricollis

2 N. pallid

3 Orthriophis taeniurus

5 Pantherophis guttatus

3 P. obsoletus

3 P. o. lindheimeri

3 P.o. spiloides

5 Phy­signathus concincinus

3 P. lesueurii

5 Pogona vitticeps

2 Python cullus

5 P. mo­lurus bivittatus

3 P. m. molurus

5 P. regius

2 P. sebae

2 Sanzinia madagascarie­nsis

5 Sceloporus malachiticus

3 Sistrurus miliaris

3 Spilotes pullatus

5 Thamno­phis sirtalis

3 Tiliqua scincoides

3 Trimeresurus albolabris

3 Tropidolaemus wagleri

3 Tupinambis merianae

3 Varanus exanthematicus

3 Varanus niloticus

plus diverse Vogelspinnen, Skorpione und tropische Insekten.


Frage 2:

Die Information erfolgt über Medien, Kleintierzuchtvereine und Tierhändler.

 

Frage 3:

Meldungen werden in der Bezirksverwaltungsbehörde, insbesondere im Veterinärreferat, entgegengenommen.

 

Frage 4:

16.12.2009; 21.09.2009; 22.05.2009; 18.02.2009; 10.04.2009; 23.02.2009; 12.09.2008; 13.08.2008; 08.07.2008; 29.05.2008; 18.12.2007; 23.09.2007; 08.09.2006; 30.12.2005.

 

Frage 5:

Die Evidenthaltung erfolgt in einer eigenen Aktenanlage, sowie ständige Aktualisierung bei Auflassung der Tierhaltung bzw. bei Umzug des Tierbesitzers in einen anderen Bezirk – Information der dann zuständigen Bezirksverwaltungshörde.

 

Frage 6:

Die Dunkelziffer ist nicht abschätzbar.

 

Frage 7:

Bis dato gab es keine Konsequenz, da keine Haltung von Drittpersonen angezeigt wurde, sondern immer nur vom Besitzer.

 

Frage 8:

Bei jeder Tierhaltung mind. 1 Kontrolle jährlich.

 

Fragen 9, 10 und 13:

Ich darf darauf hinweisen, dass der Vollzug des Tierschutzgesetzes gemäß Art. 11 B-VG Landessache ist und es daher den Ländern überlassen ist, wie in den Bezirken die Erfassung von Daten organisiert ist. Eine Gesamterfassung in einer zentralen Daten-bank bewirkt noch kein funktionierendes „Meldesystem“. Auch eine zentrale Daten-bank löst das Problem nicht, dass es einzelne Tierhalter gibt, die ihre Tiere entgegen den gesetzlichen Bestimmungen nicht melden. Auch eine zentrale Datenbank bedingt, dass sich der Tierhalter einmal von sich aus als solcher registriert und die von ihm gehaltenen Tiere meldet. Die Kontrolle der Einhaltung der Meldebestimmungen und die Ahndung von Verstößen obliegen den Bezirksverwaltungsbehörden.

 

Fragen 11 und 12:

Die Errichtung einer österreichweiten zentralen Datenbank ist im Tierschutzgesetz nur für Hunde vorgesehen (§ 24a TSchG). Von meinen Vorgängerinnen wurde für die Meldung und Erfassung von Daten aufgrund des Tierschutzgesetzes eine Verknüpfung mit dem Österreichischen Melderegister überlegt und es gab dazu auch Gespräche. Es stellte sich jedoch heraus, dass eine Verknüpfung mit dem Melderegister aus Datenschutzgründen nicht möglich ist.


Grundsätzlich möchte ich Folgendes festhalten:

Dies ist nun die letzte von 99 im Wesentlichen gleichlautenden Parlamentarischen Anfragen des Abgeordneten Dr. Spadiut und Kollegen an mich, die sich nur hinsichtlich der jeweils abgefragte Bezirksverwaltungsbehörde unterscheiden. Ich respektiere und befürworte das parlamentarische Auskunftsrecht, appelliere aber, dieses im Sinne der Verwaltungsökonomie verantwortlich und im Sinne des Informationszugewinns verhältnismässig einzusetzen. Der gleiche Informationsgewinn für die anfragenden Abgeordneten wäre auch in nur einer parlamentarischen Anfrage möglich gewesen. 99 Akte anzulegen, zu bearbeiten, zu kontrollieren, freizugeben und zu unterzeichnen ergibt im Vergleich zur Behandlung einer Anfrage einen zeitlichen Mehraufwand für die MitarbeiterInnen meines Hauses von ca 200 Arbeitsstunden.