3946/AB XXIV. GP
Eingelangt am 08.02.2010
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Gesundheit
Anfragebeantwortung
|
Frau Präsidentin des Nationalrates Maga. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien |
Alois Stöger diplômé Bundesminister
|
Wien, am 4
GZ: BMG-11001/0420-I/5/2009
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4065/J der Abgeordneten Dolinschek, Dr. Spadiut, Kolleginnen und Kollegen nach den mir gemeldeten Daten aus dem Bezirk Völkermarkt wie folgt:
Frage 1:
38 Betriebe mit 844 Schalenwildtieren; 10 Tierhalter halten 1 Waschbär, 1 Rot-schwanzbussard, 6 Schlangen, 1 Jemen Chamäleon, 5 Nandus, 2 Maras, 2 Skunks, 2 Landschildkröten.
Frage 2:
Meldungen erfolgen im Dienstwege über die Gemeinden, Informationen über die Landwirtschaftskammer, die Tierärzte und die Gemeinden.
Frage 3:
Meldungen werden vom Veterinäramt entgegengenommen.
Frage 4:
Meldungen werden laufend seit Inkrafttreten des Bundestierschutzgesetzes entgegen genommen.
Frage 5:
Daten werden in Schriftform und großteils datenelektronisch verwaltet.
Frage 6:
Es ist keine Schätzung der Dunkelziffer möglich.
Frage 7:
Konsequenzen für das Nichtmelden werden aufgrund des Tierschutzgesetzes geahndet.
Frage 8:
Konkrete Tierschutzkontrollen der Haltungsbedingungen sind bei allen oben erwähnten Tierhaltungen durchgeführt worden. Es erfolgen auch unangekündigte stichprobenhafte Überwachungskontrollen.