395/AB XXIV. GP

Eingelangt am 02.02.2009
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

 

 

                       

 

 

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Johann Maier, Genossinnen und Genossen haben am 3. Dezember 2008 unter der Zahl 378/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Illegaler Arbeitsmarkt und Lohnbetrug – Erpresserische Entführung von zwei Arbeitern“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 und 2:

 

Bei der Staatsanwaltschaft Wien ist seit 19.11.2008 ein Ermittlungsverfahren zur  Zl. 703St73/08g gegen vier männliche Beschuldigte anhängig, die des Deliktes der  erpresserischen Entführung gemäß § 102 StGB verdächtig sind.

Das Landeskriminalamt Wien hat im Auftrag der Staatsanwaltschaft gemäß ihrem gesetzlichen Auftrag Ermittlungen gegen diese Personen geführt und mittlerweile einen Abschlussbericht übermittelt.

Aufgrund der Nichtöffentlichkeit des Ermittlungsverfahrens ersuche ich um Verständnis, dass anlässlich einer parlamentarischen Anfrage zu diesen Fragestellungen keine Auskunft erteilt werden kann.

 

Zu  den Fragen 3 und 4:

Der Bundespolizeidirektion Wien  bzw. dem Landeskriminalamt Wien kommt hinsichtlich der Führung von finanzrechtlichen Verfahren keine Kompetenz zu. Dem Finanzamt für den 9., 18., 19. Bezirk und Klosterneuburg wurden allerdings zum Zwecke einer allfälligen Einleitung von Verfahren bezüglich unter Umständen gegebener finanzrechtlicher Tatbestände alle relevanten Aktenteile zur Verfügung gestellt.

 

Zu Frage 5:

Die Beantwortung dieser Frage fällt nicht in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Inneres.

 

Zu Frage 6:

Bei den ermittelten Verdächtigen handelt es sich um Asylwerber.

Es handelt sich dabei um Staatsangehörige der Russischen Föderation tschetschenischer Herkunft.

Zwei Personen sind asylberechtigt, hinsichtlich zweier Personen sind die Verfahren gegenwärtig beim Asylgerichtshof anhängig.