3954/AB XXIV. GP

Eingelangt am 08.02.2010
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BM für Gesundheit

Anfragebeantwortung

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Maga. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

Alois Stöger diplô

Bundesminister

 

 

Wien, am 4. Februar 2010

GZ: BMG-11001/0464-I/5/2009

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4109/J der Abgeordneten Dr. Spadiut, Kolleginnen und Kollegen nach den mir gemeldeten Daten aus dem Bezirk Schärding wie folgt:

 

Frage 1:

Mangels Datenbank liegen keine genauen Daten auf, daher wurden die Angaben nur geschätzt. Eine Durchsicht sämtlicher Verfahrensakten der vergangenen fünf Jahre wurde aufgrund des enormen Aufwandes nicht vorgenommen:

25 (Schlangen, Schildkröten, Echsen), Schalenwild

 

Frage 2:

Die Tierbesitzer im Bezirk Schärding erwerben die Wildtiere häufig in Deutschland. Die deutschen Zoohändler informieren über die deutschen Bestimmungen, was die Tierbesitzer meist dazu veranlasst, bei der österreichischen Behörde nachzufragen.

Weiters erkundigen sich viele Interessierte (auch Gemeinden) telefonisch.

 

Frage 3:

Die Meldungen werden bei der Bezirkshauptmannschaft entgegengenommen, entweder über die Posteingangsstelle oder durch persönliche Abgabe bei einem Mitarbeiter der Aufgabengruppe Sich/Pol.

 

Frage 4:

Die Meldungen erfolgen teilweise fristgerecht, teilweise aber auch sehr viel später.

 

Frage 5:

Mangels Datenbank werden die Meldungen nach Feststellung der gesetzmäßigen Haltung nicht weiter evident gehalten. Vorsprechende Tierbesitzer werden darauf hingewiesen, dass das Tier im Falle eines Umzuges bei der neu zuständigen Behörde zu melden ist.

 

Frage 6:

Die Schätzung der Dunkelziffer ist nicht möglich.

 

Frage 7:

Meldet der Tierbesitzer/die Tierbesitzerin die Wildtierhaltung verspätet, wird häufig ermahnt, die Anzahl der Verfahren ist unbekannt. In einem konkreten Fall wurde aufgrund von Nachbarbeschwerden eine nicht gesetzmäßige Schlangenhaltung entdeckt - der Tierbesitzer wurde unter anderem auch wegen der Nicht-Meldung bestraft.

 

Frage 8:

Die Angaben auf den Meldeformblättern werden geprüft, eine Überprüfung der Haltungen vor Ort erfolgt in den seltensten Fällen.