3955/AB XXIV. GP

Eingelangt am 08.02.2010
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Gesundheit

Anfragebeantwortung

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Maga. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

Alois Stöger diplô

Bundesminister

 

 

Wien, am  4. Februar 2010

GZ: BMG-11001/0465-I/5/2009

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4110/J der Abgeordneten Ursula Haubner, Dr. Spadiut, Kolleginnen und Kollegen nach den mir gemeldeten Daten aus dem Bezirk Steyr Land wie folgt:

 

Frage 1:

Im Bezirk sind folgende Meldungen von Wildtieren mit besonderen Anforderungen an die Haltung eingelangt:

Säugetiere: 1

Reptilien/Amphibien: 15

Vögel: 6

 

Frage 2:

Die Tierbesitzer wurden über Auftrag der BH durch die Gemeinden (sowohl durch ausgesendete Amtsblätter als auch auf der jeweiligen Homepage) auf die Anzeigepflicht hingewiesen.

 

Frage 3:

Die Meldungen werden bei der Bezirksverwaltungsbehörde entgegen genommen.

 

Frage 4:

Seit dem Inkrafttreten des Bundestierschutzgesetzes wurden laufend Anzeigen eingebracht.

 

Frage 5:

Die Meldungen werden mittels Excel-Liste evident gehalten.

 

Frage 6:

Über eine Dunkelziffer können keine Angaben gemacht werden.

 

Frage 7:

Bisher wurden keine Strafen verhängt.

 

Frage 8:

Bisher wurde eine Tierhaltung wegen aufgezeigter Mängel durch die Tierschutz-ombudsfrau überprüft.