3955/AB XXIV. GP
Eingelangt am 08.02.2010
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BM für Gesundheit
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin des Nationalrates Maga. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien |
Alois Stöger diplômé Bundesminister
|
Wien, am 4. Februar 2010
GZ: BMG-11001/0465-I/5/2009
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4110/J der Abgeordneten Ursula Haubner, Dr. Spadiut, Kolleginnen und Kollegen nach den mir gemeldeten Daten aus dem Bezirk Steyr Land wie folgt:
Frage 1:
Im Bezirk sind folgende Meldungen von Wildtieren mit besonderen Anforderungen an die Haltung eingelangt:
Säugetiere: 1
Reptilien/Amphibien: 15
Vögel: 6
Frage 2:
Die Tierbesitzer wurden über Auftrag der BH durch die Gemeinden (sowohl durch ausgesendete Amtsblätter als auch auf der jeweiligen Homepage) auf die Anzeigepflicht hingewiesen.
Frage 3:
Die Meldungen werden bei der Bezirksverwaltungsbehörde entgegen genommen.
Frage 4:
Seit dem Inkrafttreten des Bundestierschutzgesetzes wurden laufend Anzeigen eingebracht.
Frage 5:
Die Meldungen werden mittels Excel-Liste evident gehalten.
Frage 6:
Über eine Dunkelziffer können keine Angaben gemacht werden.
Frage 7:
Bisher wurden keine Strafen verhängt.
Frage 8:
Bisher wurde eine Tierhaltung wegen aufgezeigter Mängel durch die Tierschutz-ombudsfrau überprüft.