3957/AB XXIV. GP

Eingelangt am 08.02.2010
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BM für Gesundheit

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Maga. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

Alois Stöger diplô

Bundesminister

 

 

Wien, am  4. Februar 2010

GZ: BMG-11001/0467-I/5/2009

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4112/J der Abgeordneten Dr. Spadiut, Kolleginnen und Kollegen nach den mir gemeldeten Daten aus dem Bezirk Urfahr-Umgebung wie folgt:

 

Frage 1:

30 Schlangen, 20 Vögel, 10 Schildkröten, 30 Echsen, 10 Lamas, 5 Strauße

 

Frage 2:

Die Information erfolgt über die Gemeinden.

 

Frage 3:

Meldungen werden in den Gemeinden und der Bezirkshauptmannschaft entgegen genommen.


Frage 4:

Die Meldungen erfolgen beim Erwerb der Wildtiere.

 

Frage 5:

Die Evidenthaltung erfolgt über die EDV bei Ab- bzw. Ummeldung des Besitzers.

 

Frage 6:

Eine Schätzung ist nicht möglich

 

 

Frage 7:

Konsequenz ist die Aufforderung zur Anmeldung der Wildtiere – bei Nichtbefolgung wird ein Strafverfahren eingeleitet; bisher gab es keine Strafverfahren.

 

Frage 8:

Die Wildtieranzeigen werden nach Einlangen bei der Bezirkshauptmannschaft der Tierschutzombudsfrau für Oberösterreich zur Stellungnahme vorgelegt.

Werden von der Tierschutzombudsfrau Mängel bei der angezeigten Wildtierhaltung festgestellt, wird der Tierhalter davon verständigt und der Auftrag zur Behebung der Mängel erteilt. Dies wird dem Amtstierarzt mit dem Ersuchen um Überprüfung mitgeteilt.