3957/AB XXIV. GP
Eingelangt am 08.02.2010
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BM für Gesundheit
Anfragebeantwortung

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Frau Präsidentin des Nationalrates Maga. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien |
Alois Stöger diplômé Bundesminister
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Wien, am 4. Februar 2010
GZ: BMG-11001/0467-I/5/2009
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4112/J der Abgeordneten Dr. Spadiut, Kolleginnen und Kollegen nach den mir gemeldeten Daten aus dem Bezirk Urfahr-Umgebung wie folgt:
Frage 1:
30 Schlangen, 20 Vögel, 10 Schildkröten, 30 Echsen, 10 Lamas, 5 Strauße
Frage 2:
Die Information erfolgt über die Gemeinden.
Frage 3:
Meldungen werden in den Gemeinden und der Bezirkshauptmannschaft entgegen genommen.
Frage 4:
Die Meldungen erfolgen beim Erwerb der Wildtiere.
Frage 5:
Die Evidenthaltung erfolgt über die EDV bei Ab- bzw. Ummeldung des Besitzers.
Frage 6:
Eine Schätzung ist nicht möglich
Frage 7:
Konsequenz ist die Aufforderung zur Anmeldung der Wildtiere – bei Nichtbefolgung wird ein Strafverfahren eingeleitet; bisher gab es keine Strafverfahren.
Frage 8:
Die Wildtieranzeigen werden nach Einlangen bei der Bezirkshauptmannschaft der Tierschutzombudsfrau für Oberösterreich zur Stellungnahme vorgelegt.
Werden von der Tierschutzombudsfrau Mängel bei der angezeigten Wildtierhaltung festgestellt, wird der Tierhalter davon verständigt und der Auftrag zur Behebung der Mängel erteilt. Dies wird dem Amtstierarzt mit dem Ersuchen um Überprüfung mitgeteilt.