3963/AB XXIV. GP

Eingelangt am 08.02.2010
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BM für Gesundheit

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Maga. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

Alois Stöger diplô

Bundesminister

 

 

Wien, am  4. Februar 2010

GZ: BMG-11001/0476-I/5/2009

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4121/J der Abgeordneten Dr. Spadiut, Kolleginnen und Kollegen nach den mir gemeldeten Daten aus dem Bezirk Gmunden wie folgt:

 

Frage 1:

Insgesamt sind im Bezirk Gmunden folgende Wildtiere gemeldet:

4694 Stück Vögel, 1009 Stück Wild (Damwild, Rotwild, Sikawild.…), 203 Stück Reptilien / Amphibien

 


Frage 2:

Die Information erfolgt auf Anfrage bzw. sind die Tierfachhandlungen dazu angehalten, die Käufer über die artgerechte Haltung sowie über die Meldepflicht zu informieren.

 

Frage 3:

Meldungen werden gemäß § 25 Tierschutzgesetz – Wildtierhaltung bei der Bezirksverwaltungsbehörde, gemäß § 6 PolStG bei den jeweiligen Wohnsitzgemeinden (Halten von gefährlichen / giftigen Tieren) entgegen genommen.

 

Frage 4:

Meldungen erfolgen seit in Kraft treten des Gesetzes laufend.

 

Frage 5:

Die Meldungen werden in Akten und durch Führung von Listen der Wildtierhaltungen evident gehalten.

 

Frage 6:

Dazu sind keine Angaben möglich.

 

Frage 7:

Bei Bekanntwerden des Nichtmeldens der Wildtierhaltung wird der Halter von der Bezirksverwaltungsbehörde zur Meldung gemäß § 25 Tierschutzgesetz aufgefordert bzw. in weiterer Folge bei Nichteinhaltung ein Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet.

Bisher wurden noch keine diesbezüglichen Strafen verhängt.

 

Frage 8:

Bisher fanden ca. 100 Tierschutzkontrollen (Schätzung wegen Tierarztwechsels) statt.