3963/AB XXIV. GP
Eingelangt am 08.02.2010
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BM für Gesundheit
Anfragebeantwortung
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Frau Präsidentin des Nationalrates Maga. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien |
Alois Stöger diplômé Bundesminister
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Wien, am 4. Februar 2010
GZ: BMG-11001/0476-I/5/2009
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4121/J der Abgeordneten Dr. Spadiut, Kolleginnen und Kollegen nach den mir gemeldeten Daten aus dem Bezirk Gmunden wie folgt:
Frage 1:
Insgesamt sind im Bezirk Gmunden folgende Wildtiere gemeldet:
4694 Stück Vögel, 1009 Stück Wild (Damwild, Rotwild, Sikawild.…), 203 Stück Reptilien / Amphibien
Frage 2:
Die Information erfolgt auf Anfrage bzw. sind die Tierfachhandlungen dazu angehalten, die Käufer über die artgerechte Haltung sowie über die Meldepflicht zu informieren.
Frage 3:
Meldungen werden gemäß § 25 Tierschutzgesetz – Wildtierhaltung bei der Bezirksverwaltungsbehörde, gemäß § 6 PolStG bei den jeweiligen Wohnsitzgemeinden (Halten von gefährlichen / giftigen Tieren) entgegen genommen.
Frage 4:
Meldungen erfolgen seit in Kraft treten des Gesetzes laufend.
Frage 5:
Die Meldungen werden in Akten und durch Führung von Listen der Wildtierhaltungen evident gehalten.
Frage 6:
Dazu sind keine Angaben möglich.
Frage 7:
Bei Bekanntwerden des Nichtmeldens der Wildtierhaltung wird der Halter von der Bezirksverwaltungsbehörde zur Meldung gemäß § 25 Tierschutzgesetz aufgefordert bzw. in weiterer Folge bei Nichteinhaltung ein Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet.
Bisher wurden noch keine diesbezüglichen Strafen verhängt.
Frage 8:
Bisher fanden ca. 100 Tierschutzkontrollen (Schätzung wegen Tierarztwechsels) statt.