3966/AB XXIV. GP
Eingelangt am 08.02.2010
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Gesundheit
Anfragebeantwortung

|
Frau Präsidentin des Nationalrates Maga. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien |
Alois Stöger diplômé Bundesminister
|
Wien, am 4. Februar 2010
GZ: BMG-11001/0488-I/5/2009
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4133/J der Abgeordneten Dr. Spadiut, Hagen, Kolleginnen und Kollegen nach den mir gemeldeten Daten aus dem Bezirk Bludenz wie folgt:
Frage 1:
Säuger: 2
Reptilien: 18
Frage 2:
Eine Information über die Meldepflicht erfolgt bei Anfrage des Tierhalters, bei Abgabe durch die Zoofachhandlung oder über Informationsveranstaltungen bzw. durch Presseberichte.
Frage 3:
Meldungen werden beim zuständigen Amtstierarzt (Abteilung IX) der Bezirkshauptmannschaft entgegengenommen.
Frage 4:
Die meisten Meldungen erfolgen im Nachhinein, nach der Anschaffung der Tiere durch den Tierhalter bzw. nach Kontrollen durch den zuständigen Amtstierarzt.
Frage 5:
Für jede Wildtierhaltungsanzeige wird ein Akt angelegt (Tierhalter, gehaltene Wildtiere, Ort der Tierhaltung). Eine Aktualisierung des Registers beim Umzug des Besitzers oder beim Tod des Wildtieres erfolgt nicht, da keine entsprechenden Meldungen abzugeben sind.
Frage 6:
Es liegt in der Natur der Sache, dass diese Frage nicht beantwortet werden kann.
Frage 7:
Meist ergeht zuerst ein Verbesserungsauftrag / Aufforderung zur Meldung an den Tierhalter und es wird nicht sofort ein Strafantrag bei der Bezirkshauptmannschaft eingebracht.
Bisher wurden aufgrund von unterlassener Wildtierhaltungsmeldungen im Bezirk Bludenz keine Strafanträge eingebracht.
Frage 8:
Bisher erfolgten 4 Tierschutzkontrollen.