3981/AB XXIV. GP

Eingelangt am 10.02.2010
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Anfragebeantwortung

 

 

 

NIKOLAUS BERLAKOVICH

Bundesminister

 

 

 

 

An die                                                                                                Zl. LE.4.2.4/0243-I 3/2009

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

 

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 5. FEB. 2010

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Harald Vilimsky, Kolleginnen

und Kollegen vom 11. Dezember 2009, Nr. 4014/J, betreffend

Auswirkungen von Geschwindigkeitsbeschränkungen gemäß

IG-L auf die Luftgüte

 

 

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen vom 11. Dezember 2009, Nr. 4014/J, teile ich Folgendes mit:

 

Zu Frage 1:

 

Auf den Autobahnen Österreichs gibt es zurzeit folgende unter IG-L verordnete Geschwindigkeitsbeschränkungen:

  1. Kärnten: Im NO2-Sanierungsgebiet wurde vom Landeshauptmann von Kärnten auf der A2 Süd Autobahn eine immissionsabhängige Reduktion der zulässigen Höchst­geschwindigkeit in Fahrtrichtung Villach auf der Strecke von Straßenkilometer (km) 305,500 bis 316,828 und in Fahrtrichtung Wien auf der Strecke von km 316,990 bis 305,035 verordnet.

2.      Oberösterreich: Im NO2-Sanierungsgebiet wurde vom Landeshauptmann von Oberösterreich auf der A1 West Autobahn eine immissionsabhängige Geschwindig­keitsbeschränkung in Fahrtrichtung Wien zwischen km 168,153 im Gemeindegebiet von Linz und km 155,750 im Gemeindegebiet von Enns und in Fahrtrichtung Salzburg zwischen km 155,689 im Gemeindegebiet von Enns und km 167,649 im Gemeinde­gebiet von Linz verordnet.

  1. Salzburg: Im NO2-Sanierungsgebiet wurde von der Landeshauptfrau von Salzburg auf der A10 Tauern Autobahn eine immissionsabhängige Geschwindigkeitsbeschränkung verordnet: in Fahrtrichtung Villach die Strecke von km 2,858 im Gemeindegebiet von Wals-Siezenheim bis km 27,620 im Gemeindegebiet von Golling und in Fahrtrichtung Wien/München die Strecke von km 27,400 im Gemeindegebiet von Golling bis km 2,350 der in Richtung Wien führenden Rampe 4 und bis km 0,725 der in Richtung München führenden Rampe 3, jeweils im Gemeindegebiet von Wals-Siezenheim.
  2. Steiermark: Im PM10-Sanierungsgebiet wurde vom Landeshauptmann von Steiermark auf Teilstrecken der A2 Süd Autobahn und der A9 Pyhrn Autobahn eine immissions­abhängige Geschwindigkeitsbeschränkung verordnet:

 

Korridor

Autobahn

Fahrt­richtung

Abschnittsbereich

Bereich
zwischen

Ost

A 2 Süd Autobahn

Wien

Knoten Graz-West bis Sinabelkirchen

km 185,113 und km 149,510

Klagenfurt

Sinabelkirchen bis Knoten Graz-West

km 151,075 und km 183,958

West

A 2 Süd Autobahn

Wien

Lieboch bis HASt. Unterpremstätten/­Knoten Graz-West

km 193,000 und km 188,234

Klagenfurt

HASt. Unterpremstätten/Knoten Graz-West bis Lieboch

km 186,637 und km 194,617

Süd

A 9 Pyhrn Autobahn

Spielfeld

ASt. Kalsdorf bis Leibnitz

km 194,050 und km 214,777

Knoten Voralpen­kreuz

Leibnitz bis ASt. Kalsdorf

km 213,800 und km 192,998

Nord

A 9 Pyhrn Autobahn

Spielfeld

Peggau bis Gratkorntunnel 3

km 166,061 und km 170,650

Knoten Voralpen­kreuz

Gratkorntunnel 4 bis Peggau

km 172,250 und km 166,403

 

  1. Tirol: im NO2-Sanierungsgebiet wurde vom Landeshauptmann von Tirol auf der A 12 Inntal Autobahn eine immissionsabhängige Reduktion der zulässigen Höchst­geschwindigkeit für die drei folgenden Gebiete (= Streckenabschnitte) verordnet:

a)

Das Gebiet Kundl umfasst die Bereiche:

 

 

1.

auf der Richtungsfahrbahn Bregenz von km 2,132 im Gemeindegebiet von Kufstein bis km 38,533 im Gemeindegebiet von Wiesing und

 

2.

auf der Richtungsfahrbahn Kufstein von km 38,668 im Gemeindegebiet von Wiesing bis  km 0,953 im Gemeindegebiet von Ebbs.

 

 


b)

Das Gebiet Vomp umfasst die Bereiche:

 

 

1.

auf der Richtungsfahrbahn Bregenz von km 38,533 im Gemeindegebiet von Wiesing bis km 88,997 im Gemeindegebiet von Unterperfuss und

 

 

2.

auf der Richtungsfahrbahn Kufstein von km 88,806 im Gemeindegebiet von Unterperfuss bis km 38,668 im Gemeindegebiet von Wiesing.

c)

Das Gebiet Imst umfasst die Bereiche:

 

 

1.

auf der Richtungsfahrbahn Bregenz von km 131,546 im Gemeindegebiet von Imst bis km 144,739 im Gemeindegebiet von Zams und

 

2.

auf der Richtungsfahrbahn Kufstein von km 145,443 im Gemeindegebiet von Zams bis km 132,008 im Gemeindegebiet von Imst.

 

  1. Vorarlberg: im NO2 und PM10 Sanierungsgebiet wurde vom Landeshauptmann von Vorarlberg auf der A14 Rheintal Autobahn von km 36,267 bis km 37,000 in beiden Fahrtrichtungen eine fixe Geschwindigkeitsbeschränkung von 100 km/h verordnet.

 

Zu Frage 2:

 

In allen Fällen beträgt die Höhe der Geschwindigkeitsbeschränkung 100 km/h, wobei die Beschränkung in Vorarlberg fix, in den anderen Bundesländern immissionsabhängig verordnet wird.

 

Zu Frage 3:

 

Alle Geschwindigkeitsbeschränkungen sind ganzjährig – für die immissionsgesteuerten über unterschiedliche Zeiträume je nach Immissionssituation – eingerichtet.

 

Zu Frage 4:

 

Unter Vorliegen der im IG-L definierten Voraussetzungen (Grenzwertüberschreitung, Höhe des Emissionsbeitrags, Beitrag zur Immission etc.) gibt es keine Einschränkungen für die Errich­tung von Verkehrsbeeinflussungsanlagen (VBA) auf den grundsätzlich dafür vorgesehenen Straßennetzen. Die Entscheidung für die Errichtung obliegt den dafür in mittelbarer Bundes­verwaltung zuständigen Landeshauptleuten.

 

Zu Frage 5:

 

In den Bundesländern Kärnten, Oberösterreich und Salzburg befindet sich jeweils eine Messstelle in unmittelbarer Umgebung, in Steiermark und Tirol jeweils drei. In Vorarlberg befinden sich zwei Messstellen in der Umgebung der betroffenen Autobahnabschnitte, diese sind allerdings etwas weiter entfernt als in den anderen Bundesländern (Messstelle Feldkirch mindestens 1 km entfernt, Dornbirn mindestens 2 km).

 

Zu den Fragen 6 bis 9:

 

Alle Messstellen in unmittelbarer Umgebung der betroffenen Autobahnabschnitte werden durchgehend betrieben. Das Ergebnis der Messungen sowohl der sich in unmittelbarer Umgebung als auch noch im Einflussbereich der betroffenen Autobahnabschnitte kann folgenden Tabellen entnommen werden:

 

Tabelle 1: PM10 –Jahresmittelwert an den Luftgütemessstellen im Bereich der betroffenen Autobahnabschnitte in den Jahren 2006 bis 2008.

 

Station

2006

2007

2008

Enns Kristein A1

 

24

24

Judendorf Süd

 

28

27

Graz Ost Petersgasse

42

35

32

Leibnitz - Lastenstraße

 

30

29

Hall in Tirol, Sportplatz Untere Lend

 

26

23

Hallein A10 Tauernautobahn

28

24

24

Imst Imsterau

27

24

24

Vomp - An der Leiten

27

24

21

Vomp A12 (Inntalautobahn), Raststätte

33

27

23

Enns Kristein A1

33

24

22

Hall in Tirol, Sportplatz Untere Lend

 

24

21

Imst Imsterau

29

22

22

Imst Inntalautobahn A12

 

 

20

Dornbirn Stadtstraße

29

26

21

Feldkirch Bärenkreuzung

34

27

26

 

Tabelle 2: NO2 –Jahresmittelwert an den Luftgütemessstellen im Bereich der betroffenen Autobahnabschnitte in den Jahren 2006 bis 2008.

 

Station

2006

2007

2008

Judendorf Süd

26

24

23

Graz Ost Petersgasse

36

32

30

Leibnitz - Lastenstraße

 

20

23

Hall in Tirol, Sportplatz Untere Lend

 

43

42

Hallein A10 Tauernautobahn

58

55

54

Imst Imsterau

40

36

36

Imst Inntalautobahn A12

 

 

45

Kundl A12 Inntal-Autobahn

 

59

57

Vomp A12 (Inntalautobahn), Raststätte

76

65

66

Vomp - An der Leiten

52

43

42

Enns Kristein A1

60

53

55

Dornbirn Stadtstraße

37

34

24

Feldkirch Bärenkreuzung

65

55

56

 

Tabelle 3: Anzahl der Überschreitungen des Grenzwertes für den Tagesmittelwert von PM10 von 50 µg/m³ von 2006 bis 17.12.2009 (30 Überschreitungen sind gemäß IG-L zulässig).

 

Station

2006

2007

2008

2009*

Enns Kristein A1

13

15

11

15

Klagenfurt A2 Nordumfahrung

 

 

2

16

Hallein A10 Tauernautobahn

19

9

11

8

Graz Ost Petersgasse

94

59

42

24

Judendorf Süd

7

22

18

13

Leibnitz - Lastenstraße

10

46

42

30

Hall in Tirol, Sportplatz Untere Lend

 

15

8

11

Vomp A12 (Inntalautobahn), Raststätte

55

13

4

13

Imst Inntalautobahn A12

 

 

10

7

Vomp - An der Leiten

33

13

6

6

Imst Imsterau

59

6

15

8

Dornbirn Stadtstraße

40

18

20

14

Feldkirch Bärenkreuzung

50

24

25

23

* bis 17.12.2009

 

Zu den Fragen 10 und 11:

 

Im Regelbetrieb wird die Feststellung einer Reduktion der Höchstgeschwindigkeit auf 100 km/h (genauso wie die Aufhebung dieser Geschwindigkeitsbeschränkung) nach IG-L vollauto­matisch nach einem Algorithmus durchgeführt, der in den jeweiligen Maßnahmenverordnun­gen der Bundesländer ausgeführt ist. Lediglich in Ausnahmefällen (z. B. im Rahmen eines Unfalls) wird von Seiten der ASFINAG eingegriffen.

 

Zu Frage 12:

 

Für die Kontrolle der Einhaltung der Geschwindigkeitsbeschränkungen gemäß IG-L ist gemäß § 97 StVO die Bundespolizei zuständig. Über die Häufigkeit dieser Kontrollen liegen dem BMLFUW keine Angaben vor.

 

Der Bundesminister: