3982/AB XXIV. GP

Eingelangt am 10.02.2010
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

NIKOLAUS BERLAKOVICH

Bundesminister

 

 

 

 

An die                                                                                                Zl. LE.4.2.4/0249-I 3/2009

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

 

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 9. Feb. 2010

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Harald Jannach, Kolleginnen

und Kollegen vom 11. Dezember 2009, Nr. 4019/J, betreffend

Schutzmaßnahmen für die Erhaltung landwirtschaftlicher

Nutzflächen

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen vom 11. Dezember 2009, Nr. 4019/J, teile ich Folgendes mit:

 

Zu Frage 1:

 

Aufgrund der unterschiedlichen Positionen der Mitgliedstaaten betreffend einer Bodenschutz­rahmenrichtlinie ist es bis dato zu keiner politischen Einigung gekommen. Der im September 2006 von der Europäischen Kommission vorgelegte Vorschlag wurde von den verschiedenen Präsidentschaften seit diesem Zeitpunkt unterschiedlich intensiv behandelt. Während z. B. die schwedische Präsidentschaft diese Richtlinie im 2. Halbjahr 2009 gar nicht zur Diskussion gestellt hat, wird sich die spanische Präsidentschaft nun wieder mit diesem Thema beschäftigen.


Zu Frage 2:

 

In Österreich liegt die Kompetenz für Bodenschutz grundsätzlich bei den Bundesländern. Die österreichische Position zur Bodenschutzrahmenrichtlinie wurde dementsprechend seitens des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW) gemeinsam mit den Bundesländern, den Interessenvertretungen sowie anderen betroffenen Ministerien ausgearbeitet. Obwohl Bodenschutz in Österreich ein wichtiges Anliegen ist, wird die angesprochene Richtlinie aus den verschiedensten Gründen abgelehnt. Einerseits spielen fachliche Gründe eine Rolle für die Ablehnung, andererseits aber auch Subsidiaritätsgründe. Darüber hinaus würde sich aus der Umsetzung des derzeit vorliegenden Entwurfs der Richtlinie ein großer finanzieller und administrativer Mehraufwand ergeben, der keinen Mehrwert für den Bodenschutz in Österreich bringt. Generell kann gesagt werden, dass diese Richtlinie inhaltlich nicht darauf Rücksicht nimmt, dass sich etliche Mitgliedstaaten, so auch Österreich, bereits intensiv mit Bodenschutz auseinandersetzen und bereits eigene Regelungen für Bodenschutz in Kraft gesetzt haben, wie dies in Österreich der Fall ist.

 

Zu den Fragen 3 und 4:

 

Der Begriff „Bodenverschlechterung“ ist nicht eindeutig definiert, viele verschiedene Prozesse können darunter subsumiert werden. Nicht für alle diese Prozesse sind Kostenabschätzungen möglich oder mit einem sinnvollen Aufwand durchzuführen.

 

Zu den Fragen 5 und 6:

 

Im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik sind viele Maßnahmen vorgesehen, die zum Schutz der Böden erheblich beitragen. Sämtliche landwirtschaftlichen Betriebe, die Direkt­zahlungen der EU erhalten, müssen ihre Flächen verpflichtend in gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand erhalten. Dazu zählen z. B. Maßnahmen betreffend Mindest­anforderungen an die Bodenbedeckung, der Schutz von Dauergrünland oder auch ein Verbot der Beseitigung von Landschaftselementen. Diese Auflagen müssen in den Mitgliedstaaten entsprechend umgesetzt werden. Darüber hinaus gehend tragen im Rahmen des ÖPUL Programms zahlreiche Maßnahmen entweder direkt oder indirekt zum Schutz der Böden bei.

 

Im Rahmen des „Österreichischen Agrarumweltprogramms ÖPUL 2007“ werden ergänzend zu den „gesetzlichen Bestimmungen“ auf freiwilliger Basis verschiedene Maßnahmen angeboten, die einen wesentlichen Beitrag zum Boden und Klimaschutz leisten können. Hierbei sind einerseits Maßnahmen zu nennen, die den Einsatz von Düngemitteln und hier insbesondere von Mineraldünger reduzieren – das bekannteste Beispiel dafür ist sicher die „Biologische Wirtschaftsweise“ –, und andererseits direkte Bodenschutzmaßnahmen. Neben der Grünland­erhaltung, die in mehreren ÖPUL-Maßnahmen als Auflage verankert ist, können auch Begrünungsmaßnahmen im Obst- und Weinbau, die Förderung von Begrünungen auf Ackerflächen in Kombination mit anschließender Mulch- und Direktsaat oder die Stilllegung und Begrünung von Ackerflächen im Rahmen von Gewässerschutz und Naturschutzprojekten genannt werden. Die genannten Maßnahmen werden von den Bäuerinnen und Bauern gut angenommen, zum Beispiel werden jährlich im Rahmen der Maßnahme „Begrünungen auf Ackerflächen“ etwa 450.000 ha begrünt und davon dann rund 140.000 ha im Rahmen der Maßnahme „Mulch- und Direktsaat“ mittels reduzierter Bodenbearbeitung weiter bewirtschaftet. Nähere Informationen zur Maßnahmenakzeptanz sind auch dem „Grünen Bericht“ ( www.gruenerbericht.at ) zu entnehmen. 

 

Derzeit wird seitens des BMLFUW gemeinsam mit dem Umweltbundesamt die Österreichische Klimawandelanpassungsstrategie erarbeitet. Die nationale Anpassungs­strategie soll einen bundesweiten übergeordneten Handlungsrahmen schaffen, aus dem in weiterer Folge konkrete Maßnahmen abgeleitet werden können. Ein Schwerpunktthema im Rahmen der Ausarbeitung ist auch die Frage, wie die Landwirtschaft bestmöglich mit den neuen Herausforderungen klimatischer Art umgehen sollte. Erste Vorschläge von Handlungs­empfehlungen für die Landwirtschaft wurden bereits ausgearbeitet. Um Böden als Kohlenstoff­speicher zu bewahren, soll eine fortschreitende Verbesserung energieeffizienter, standort­angepasster und Boden schonender Bewirtschaftungsweisen sowie die Anpassung der Landnutzung als solche forciert werden.

 

Zu den Fragen 7 und 8:

 

Ein nachhaltiger Umgang mit den Ressourcen Boden, Luft und Wasser ist der Bundesregierung und speziell dem BMLFUW ein großes Anliegen und wird in den Bereichen, die in der Kompetenz des Ressorts liegen, in zahlreichen Maßnahmen verankert. Es muss jedoch darauf hingewiesen werden, dass Entscheidungen über Maßnahmen in der Raumordnungspolitik sowie in der Bodenschutzpolitik in der Zuständigkeit der Bundesländer liegen.

 

Zu Frage 9:

 

Die Flächen, deren Ernteerzeugnisse als nachwachsende Rohstoffe verwendet werden (z. B. Energie, Treibstoffe usw.), werden nicht gesondert erfasst. Es steht den LandwirtInnen zudem frei, je nach Qualität und Nachfragesituation die erzeugten Rohstoffe zu veräußern. Für das Jahr 2009 wird geschätzt, dass maximal 8,5 % der Ackerfläche in Österreich für die gesamte Bioenergieschiene verwendet wurden.

 

Der Bundesminister: