399/AB XXIV. GP

Eingelangt am 02.02.2009
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

 

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Harald Vilimsky und weitere Abgeordnete haben am 12. Dezember 2008 unter der Zahl 446/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Flucht auf Grund einer Straftat“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 4, 6 bis 11, 13, 14:

Derartige Statistiken werden nicht geführt.

 


Zu den Fragen 5 und 12:

Die rechtskräftige Verurteilung durch ein ausländisches Gericht wegen eines besonders schweren Verbrechens stellt einen Asylausschlussgrund bzw. bei Bekanntwerden nach Zuerkennung von Asyl einen Aberkennungsgrund dar, soweit diese ausländische Verurteilung einer Verurteilung durch ein inländisches Gericht gleichzuhalten ist.

Eine etwaige Straffälligkeit des Asylwerbers stellt auch einen Abwägungsgrund für die Verhältnismäßigkeitsprüfung bei der Verhängung von Schubhaft dar.

Zudem wird bei diesen Asylwerbern sowohl beim administrativen Asylverfahren als auch beim Beschwerdeverfahren beim Asylgerichtshof ein beschleunigtes Verfahren durchgeführt.