3990/AB XXIV. GP

Eingelangt am 10.02.2010
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

 

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

 

Parlament

1017 Wien

 

 

                                                                                            Wien, am 10. Februar 2010

 

                                                                                            Geschäftszahl:

                                                                          BMWFJ-10.101/0452-IK/1a/2009

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 4151/J betreffend „Aufwendungen für Kabinette 2009“, welche die Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen am 15. Dezember 2009 an mich richteten, stelle ich fest:

 

 

Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:

 

Zum Stichtag 31. Dezember 2009 wurden neben den Sekretariats- und Kanzleikräften sowie dem sonstigen Hilfspersonal in meinem Kabinett zehn, im Kabinett der Frau Staatssekretärin fünf Personen beschäftigt.


Antwort zu den Punkten 2 bis 4 der Anfrage:

 

Im Zeitraum von 2. Dezember 2008 bis 31. Dezember 2009 wurden in meinem Kabinett und im Kabinett der Frau Staatssekretärin neben den Sekretariats- und Kanzleikräften sowie dem sonstigen Hilfspersonal folgende Personen beschäftigt:

 

Mein Kabinett:

Mag. Harald KASZANITS                                          ab 2.12.2008

Mag. Waltraud KASERER                                          ab 2.12.2008

Mag. Christoph HERMANN                                        bis 3.8.2009

Mag. Volker HOLLENSTEIN                                       ab 1.7.2009

Dr. Stefan RIEGLER

Dr. Helwig AUBAUER

Mag. Sylvia HOFINGER

MMag. Roland GARBER

Mag. Gerhard LANGEDER

Mag. Margret KRONEGGER                                      ab 2.12.2008

Dr. Adriane KAUFMANN                                            ab 2.12.2008

 

Kabinett der Frau Staatssekretärin:

Dr. Angelika SCHÄTZ

Mag. Lukas POHL

Mag. Barbara LEITNER                                             ab 7.1.2009

Maryrose SUTTERLÜTY                                            ab 7.1.2009

Mag. Karl FRITTHUM                                                ab 19.1.2009

Mag. Birgit BÜRGER                                                 2.12.2008 bis 15.1.2009

Mag. Beate REISINGER                                            bis 6.2.2009

 

Dabei basiert/e die Rechtsgrundlage der Dienstverhältnisse in meinem Kabinett bei zwei Mitarbeiter/inne/n auf dem Vertragsbedienstetengesetz 1948 (VBG), wobei diese Sonderverträge bereits vor dem anfragegegenständlichen Zeitraum bestanden haben und einer davon bereits beendet wurde, sowie bei einer Mitarbeiterin auf dem Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 (BDG).

 

Die Rechtsgrundlage bei den weiteren acht Dienstverhältnissen in meinem Kabinett basiert/e auf Arbeitskräfteüberlassungen, wobei drei Arbeitsleihen bereits vor dem anfragegegenständlichen Zeitpunkt bestanden haben. Im anfragegegenständlichen Zeitraum wurden fünf neue derartige Arbeitsleihverhältnisse mit Interessenvertretungen abgeschlossen.

 

Im Kabinett der Frau Staatssekretärin basiert/e die Rechtsgrundlage der Dienstverhältnisse bei zwei Mitarbeitern auf dem Vertragsbedienstetengesetz 1948 (VBG), wobei davon ein Sondervertrag gemäß § 36 VBG mit Zustimmung des BKA neu abgeschlossen wurde und der andere Sondervertrag bereits vor dem anfragegegenständlichen Zeitraum bestanden hat, sowie bei einer Mitarbeiterin auf dem Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 (BDG).

 

Die Rechtsgrundlage bei weiteren vier Dienstverhältnissen im Kabinett der Frau Staatssekretärin basiert/e auf Arbeitskräfteüberlassungen, wobei eine Arbeitsleihe bereits vor dem anfragegegenständlichen Zeitpunkt bestanden hat. Im anfragegegenständlichen Zeitraum wurden drei neue derartige Arbeitsleihverhältnisse mit einer Interessensvertretung bzw. mit dem Amt einer Landesregierung abgeschlossen. Zwei Arbeitsleihen wurden bereits beendet.

 

 

Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:

 

Die Gesamtkosten (Personalkosten der Bundesbediensteten und Arbeitsleihen inklusive aller Dienstgeberanteile an der Sozialversicherung und allfälligen Pensionskassenbeiträgen), die aus der Beschäftigung aller Mitarbeiter/innen (ohne Sekretariats- und Kanzleikräfte sowie sonstigem Hilfspersonal) meines Kabinetts und des Kabinetts der Frau Staatssekretärin im Kalenderjahr 2009 entstanden sind, sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen (Angaben in €):

 

2009

Ministerbüro

Staatssekretariat


Jänner

72.733,73

38.405,39

Februar

77.932,11

37.013,19

März

103.706,61

47.558,02

April

72.047,26

34.655,97

Mai

77.404,23

34.628,36

Juni

103.491,66

48.192,20

Juli

78.543,53

33.387,84

August

78.765,84

33.387,32

September

99.680,56

50.219,54

Oktober

73.519,33

33.388,19

November

84.902,11

42.995,29

Dezember

95.152,20

40.228,31

 

 

Antwort zu den Punkten 6 bis 8 der Anfrage:

 

·           Fahrdienst:

mein Kabinett: ein Mitarbeiter

Kabinett der Frau Staatssekretärin: ein Mitarbeiter

Weitere drei Mitarbeiter aus der Fahrbereitschaft waren im Bedarfsfall meinem Kabinett und dem Kabinett der Frau Staatssekretärin zur Dienstleistung zugewiesen.

 

·           Botendienst (Hilfskräfte):

mein Kabinett: drei Mitarbeiter/innen, wobei eine Verwendung im Jahr 2009 beendet wurde

Kabinett der Frau Staatssekretärin: eine Mitarbeiterin

 

·           Kanzleidienst:

mein Kabinett: drei Mitarbeiter/innen

 

·           Sekretariatsdienst:

mein Kabinett:

Per Ende 2009 waren insgesamt sechs Mitarbeiter/innen beschäftigt. Vier Mitarbeiter/innen waren bereits vor dem Jahr 2009 beschäftigt und wurden und werden weiter beschäftigt. Zwei Mitarbeiter/innen haben ihre Tätigkeit im Laufe des Jahres 2009 neu aufgenommen. Zwei bereits vor dem Jahr 2009 beschäftigte Mitarbeiterinnen sind im Jahr 2009 ausgeschieden.


      Kabinett der Frau Staatssekretärin:

Per Ende 2009 waren insgesamt drei Mitarbeiter/innen beschäftigt. Zwei Mitarbeiter/innen waren bereits vor dem Jahr 2009 beschäftigt und wurden und werden weiter beschäftigt. Eine Mitarbeiterin hat ihre Tätigkeit im Laufe des Jahres 2009 neu aufgenommen. Darüber hinaus hat eine Mitarbeiterin im Jahr 2009 ihre Tätigkeit aufgenommen und im selben Jahr wieder beendet.

 

Bei vier dieser Mitarbeiter/innen bestanden im Kalenderjahr 2009 Arbeitsleihverträge.