3990/AB XXIV. GP
Eingelangt am 10.02.2010
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend
Anfragebeantwortung
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara PRAMMER
Parlament
1017 Wien
Wien, am 10. Februar 2010
Geschäftszahl:
BMWFJ-10.101/0452-IK/1a/2009
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 4151/J betreffend „Aufwendungen für Kabinette 2009“, welche die Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen am 15. Dezember 2009 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:
Zum Stichtag 31. Dezember 2009 wurden neben den Sekretariats- und Kanzleikräften sowie dem sonstigen Hilfspersonal in meinem Kabinett zehn, im Kabinett der Frau Staatssekretärin fünf Personen beschäftigt.
Antwort zu den Punkten 2 bis 4 der Anfrage:
Im Zeitraum von 2. Dezember 2008 bis 31. Dezember 2009 wurden in meinem Kabinett und im Kabinett der Frau Staatssekretärin neben den Sekretariats- und Kanzleikräften sowie dem sonstigen Hilfspersonal folgende Personen beschäftigt:
Mein Kabinett:
Mag. Harald KASZANITS ab 2.12.2008
Mag. Waltraud KASERER ab 2.12.2008
Mag. Christoph HERMANN bis 3.8.2009
Mag. Volker HOLLENSTEIN ab 1.7.2009
Dr. Stefan RIEGLER
Dr. Helwig AUBAUER
Mag. Sylvia HOFINGER
MMag. Roland GARBER
Mag. Gerhard LANGEDER
Mag. Margret KRONEGGER ab 2.12.2008
Dr. Adriane KAUFMANN ab 2.12.2008
Kabinett der Frau Staatssekretärin:
Dr. Angelika SCHÄTZ
Mag. Lukas POHL
Mag. Barbara LEITNER ab 7.1.2009
Maryrose SUTTERLÜTY ab 7.1.2009
Mag. Karl FRITTHUM ab 19.1.2009
Mag. Birgit BÜRGER 2.12.2008 bis 15.1.2009
Mag. Beate REISINGER bis 6.2.2009
Dabei basiert/e die Rechtsgrundlage der Dienstverhältnisse in meinem Kabinett bei zwei Mitarbeiter/inne/n auf dem Vertragsbedienstetengesetz 1948 (VBG), wobei diese Sonderverträge bereits vor dem anfragegegenständlichen Zeitraum bestanden haben und einer davon bereits beendet wurde, sowie bei einer Mitarbeiterin auf dem Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 (BDG).
Die Rechtsgrundlage bei den weiteren acht Dienstverhältnissen in meinem Kabinett basiert/e auf Arbeitskräfteüberlassungen, wobei drei Arbeitsleihen bereits vor dem anfragegegenständlichen Zeitpunkt bestanden haben. Im anfragegegenständlichen Zeitraum wurden fünf neue derartige Arbeitsleihverhältnisse mit Interessenvertretungen abgeschlossen.
Im Kabinett der Frau Staatssekretärin basiert/e die Rechtsgrundlage der Dienstverhältnisse bei zwei Mitarbeitern auf dem Vertragsbedienstetengesetz 1948 (VBG), wobei davon ein Sondervertrag gemäß § 36 VBG mit Zustimmung des BKA neu abgeschlossen wurde und der andere Sondervertrag bereits vor dem anfragegegenständlichen Zeitraum bestanden hat, sowie bei einer Mitarbeiterin auf dem Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 (BDG).
Die Rechtsgrundlage bei weiteren vier Dienstverhältnissen im Kabinett der Frau Staatssekretärin basiert/e auf Arbeitskräfteüberlassungen, wobei eine Arbeitsleihe bereits vor dem anfragegegenständlichen Zeitpunkt bestanden hat. Im anfragegegenständlichen Zeitraum wurden drei neue derartige Arbeitsleihverhältnisse mit einer Interessensvertretung bzw. mit dem Amt einer Landesregierung abgeschlossen. Zwei Arbeitsleihen wurden bereits beendet.
Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:
Die Gesamtkosten (Personalkosten der Bundesbediensteten und Arbeitsleihen inklusive aller Dienstgeberanteile an der Sozialversicherung und allfälligen Pensionskassenbeiträgen), die aus der Beschäftigung aller Mitarbeiter/innen (ohne Sekretariats- und Kanzleikräfte sowie sonstigem Hilfspersonal) meines Kabinetts und des Kabinetts der Frau Staatssekretärin im Kalenderjahr 2009 entstanden sind, sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen (Angaben in €):
|
2009 |
Ministerbüro |
Staatssekretariat |
Jänner |
72.733,73 |
38.405,39 |
|
Februar |
77.932,11 |
37.013,19 |
|
März |
103.706,61 |
47.558,02 |
|
April |
72.047,26 |
34.655,97 |
|
Mai |
77.404,23 |
34.628,36 |
|
Juni |
103.491,66 |
48.192,20 |
|
Juli |
78.543,53 |
33.387,84 |
|
August |
78.765,84 |
33.387,32 |
|
September |
99.680,56 |
50.219,54 |
|
Oktober |
73.519,33 |
33.388,19 |
|
November |
84.902,11 |
42.995,29 |
|
Dezember |
95.152,20 |
40.228,31 |
Antwort zu den Punkten 6 bis 8 der Anfrage:
· Fahrdienst:
mein Kabinett: ein Mitarbeiter
Kabinett der Frau Staatssekretärin: ein Mitarbeiter
Weitere drei Mitarbeiter aus der Fahrbereitschaft waren im Bedarfsfall meinem Kabinett und dem Kabinett der Frau Staatssekretärin zur Dienstleistung zugewiesen.
· Botendienst (Hilfskräfte):
mein Kabinett: drei Mitarbeiter/innen, wobei eine Verwendung im Jahr 2009 beendet wurde
Kabinett der Frau Staatssekretärin: eine Mitarbeiterin
· Kanzleidienst:
mein Kabinett: drei Mitarbeiter/innen
· Sekretariatsdienst:
mein Kabinett:
Per Ende 2009 waren insgesamt sechs Mitarbeiter/innen beschäftigt. Vier Mitarbeiter/innen waren bereits vor dem Jahr 2009 beschäftigt und wurden und werden weiter beschäftigt. Zwei Mitarbeiter/innen haben ihre Tätigkeit im Laufe des Jahres 2009 neu aufgenommen. Zwei bereits vor dem Jahr 2009 beschäftigte Mitarbeiterinnen sind im Jahr 2009 ausgeschieden.
Kabinett der Frau Staatssekretärin:
Per Ende 2009 waren insgesamt drei Mitarbeiter/innen beschäftigt. Zwei Mitarbeiter/innen waren bereits vor dem Jahr 2009 beschäftigt und wurden und werden weiter beschäftigt. Eine Mitarbeiterin hat ihre Tätigkeit im Laufe des Jahres 2009 neu aufgenommen. Darüber hinaus hat eine Mitarbeiterin im Jahr 2009 ihre Tätigkeit aufgenommen und im selben Jahr wieder beendet.
Bei vier dieser Mitarbeiter/innen bestanden im Kalenderjahr 2009 Arbeitsleihverträge.