3991/AB XXIV. GP

Eingelangt am 10.02.2010
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

 

 

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

 

Parlament

1017 Wien

 

 

                                                                                            Wien, am 8. Februar 2010

 

                                                                                            Geschäftszahl:

                                                                          BMWFJ-10.101/0454-IK/1a/2009

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 4157/J betreffend „Tourismusförderung 2009 - Österreichische Hotel- und Tourismusbank GmbH (ÖHT)“, welche die Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen am 15. Dezember 2009 an mich richteten, stelle ich fest:

 

 

Antwort zu den Punkten 1 und 3 der Anfrage:

 

Die Österreichische Hotel- und Tourismusbank Gesellschaft m.b.H. (ÖHT) verfügt über kein separates Budget für diese Projekte. Die Bedeckung der Förderungen erfolgt aus dem allgemeinen Budget der ÖHT.

 

 


Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:

 

Diesbezüglich ist auf die beiliegende Tabelle zu verweisen.

 

 

Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:

 

Die Höhe der Budgetmittel im Jahr 2010 wird von der Nachfrage der Förderungswerber in den einzelnen Bundesländern abhängen. Eine Begrenzung ist durch die allgemein der ÖHT zugestandenen Budgetmittel gegeben. Für das Jahr 2010 steht derzeit noch kein statistisches Zahlenmaterial zur Verfügung.

 

 

Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:

 

Bundesland 2009

Burgenland:              4

Kärnten:                 12

Niederösterreich:      3

Oberösterreich:         7

Salzburg:                14

Steiermark:            13

Tirol:                      15

Vorarlberg:               6

Wien:                       0

überregional:            1

Summe:                 75

 

 


Antwort zu den Punkten 6 und 7 der Anfrage:

 

Die Förderungen werden auf Basis der Richtlinien des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend für die Tourismusförderung des Bundes 2007-2013 vergeben. Die Kriterien für die Förderungsvergabe und die Förderungsschwerpunkte ergeben sich aus diesen Richtlinien. Die Richtlinien stehen auf der Homepage der ÖHT unter www.oeht.at zum Download zur Verfügung.

 

 

Antwort zu Punkt 8 der Anfrage:

 

Auf Basis der geltenden Richtlinien des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend für die Tourismusförderung des Bundes 2007-2013 wurden mit den Bundesländern Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich und Vorarlberg verstärkte Förderkooperationen in Bezug auf die Förderung der touristischen Infrastruktur bzw. die Förderung der Verbesserung des touristischen Angebotes vereinbart. Diese Förderkooperationen bauen auf den oben angeführten Richtlinien auf und beinhalten in der Regel eine landesseitige Verstärkung der Bundesförderung.

 

Weiters gibt es derzeit in der Steiermark und in Oberösterreich Vereinbarungen für eine verstärkte Anschlussförderung des Landes zu im Rahmen des ERP-Tourismus-Programms zu gewährenden ERP-Krediten. Das NÖ-Beteiligungs-kapital ist eine landeseigene Förderaktion ohne Verknüpfung mit einer Bundesförderung.

 

 

Beilage

 


Richtlinien des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend für die TOP-Tourismus-Förderung 2007 - 2013

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2009

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bgld

Ktn

Sbg

Stmk

Tirol

Vlbg

Wien

überreg

Summe

Teil A (TOP -Investition), Punkt 4.2 (touristische Infrastruktur)

57.925

249.500

3.500

201.163

561.438

104.800

885.075

36.000

 

 

2.099.401

Teil A (TOP -Investition), Punkt 8 (Aufstockung auf EUR 4 Mio.)

 

 

 

 

 

 

 

690.000

 

 

690.000

Teil B (TOP-Beratung und Ausbildung)

10.750

 

 

11.818

89.126

 

8.831

8.332

 

 

128.857

Teil C (TOP-Kooperation)

 

25.709

 

 

 

 

82.193

 

 

100.000

207.902

Teil D (TOP-Restrukturierung)

 

 

47.250

 

170.000

111.590

97.565

52.500

 

 

478.905

Summe

68.675

275.209

50.750

212.981

820.564

216.390

1.073.664

786.832

0

100.000

3.605.065

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Richtlinien des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend für die Jungunternehmerförderung in der Tourismus- und Freizeitwirtschaft 2007 - 2013

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2009

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bgld

Ktn

Sbg

Stmk

Tirol

Vlbg

Wien

überreg

Summe

Punkt 6.2.1 (touristische Infrastruktur)

 

 

 

200

 

 

 

 

 

 

200

Summe

0

0

0

200

0

0

0

0

0

0

200

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2009

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bgld

Ktn

Sbg

Stmk

Tirol

Vlbg

Wien

überreg

Summe

Gesamtsumme

68.675

275.209

50.750

213.181

820.564

216.390

1.073.664

786.832

0

100.000

3.605.265

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beginn der Projektförderung je Bundesland

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bgld

Ktn

Sbg

Stmk

Tirol

Vlbg

 

 

Datum der Vereinbarung mit dem jeweiligen Bundesland für die Richtlinien 2007-2013

19.02.2008

08.08.2007

17.08.2007

10.09.2007

13.03.2008

24.09.2007

12.11.2007

13.09.2007