3991/AB XXIV. GP
Eingelangt am 10.02.2010
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Wirtschaft, Familie und Jugend
Anfragebeantwortung
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara PRAMMER
Parlament
1017 Wien
Wien, am 8. Februar 2010
Geschäftszahl:
BMWFJ-10.101/0454-IK/1a/2009
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 4157/J betreffend „Tourismusförderung 2009 - Österreichische Hotel- und Tourismusbank GmbH (ÖHT)“, welche die Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen am 15. Dezember 2009 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu den Punkten 1 und 3 der Anfrage:
Die Österreichische Hotel- und Tourismusbank Gesellschaft m.b.H. (ÖHT) verfügt über kein separates Budget für diese Projekte. Die Bedeckung der Förderungen erfolgt aus dem allgemeinen Budget der ÖHT.
Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:
Diesbezüglich ist auf die beiliegende Tabelle zu verweisen.
Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:
Die Höhe der Budgetmittel im Jahr 2010 wird von der Nachfrage der Förderungswerber in den einzelnen Bundesländern abhängen. Eine Begrenzung ist durch die allgemein der ÖHT zugestandenen Budgetmittel gegeben. Für das Jahr 2010 steht derzeit noch kein statistisches Zahlenmaterial zur Verfügung.
Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:
Bundesland 2009
Burgenland: 4
Kärnten: 12
Niederösterreich: 3
Oberösterreich: 7
Salzburg: 14
Steiermark: 13
Tirol: 15
Vorarlberg: 6
Wien: 0
überregional: 1
Summe: 75
Antwort zu den Punkten 6 und 7 der Anfrage:
Die Förderungen werden auf Basis der Richtlinien des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend für die Tourismusförderung des Bundes 2007-2013 vergeben. Die Kriterien für die Förderungsvergabe und die Förderungsschwerpunkte ergeben sich aus diesen Richtlinien. Die Richtlinien stehen auf der Homepage der ÖHT unter www.oeht.at zum Download zur Verfügung.
Antwort zu Punkt 8 der Anfrage:
Auf Basis der geltenden Richtlinien des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend für die Tourismusförderung des Bundes 2007-2013 wurden mit den Bundesländern Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich und Vorarlberg verstärkte Förderkooperationen in Bezug auf die Förderung der touristischen Infrastruktur bzw. die Förderung der Verbesserung des touristischen Angebotes vereinbart. Diese Förderkooperationen bauen auf den oben angeführten Richtlinien auf und beinhalten in der Regel eine landesseitige Verstärkung der Bundesförderung.
Weiters gibt es derzeit in der Steiermark und in Oberösterreich Vereinbarungen für eine verstärkte Anschlussförderung des Landes zu im Rahmen des ERP-Tourismus-Programms zu gewährenden ERP-Krediten. Das NÖ-Beteiligungs-kapital ist eine landeseigene Förderaktion ohne Verknüpfung mit einer Bundesförderung.
Beilage