4/AB XXIV. GP
Eingelangt am 28.11.2008
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BM für Gesundheit,Familie und Jugend
Anfragebeantwortung

Frau
Präsidentin des Nationalrates
Maga. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: BMGFJ-11001/0160-I/A/3/2008
Wien, am 25. November 2008
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 3/J betr. die Höhe der Grenzwerte für gepulste elektromagnetische Mobilfunkwellen der Abgeordneten Bgm. Gerhard Köfer, Kollegen und Kolleginnen nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Fragen 1, 4 und 5:
Mögliche gesundheitliche Auswirkungen aus dem Mobilfunkbereich werden im Auftrag des Gesundheitsressorts kontinuierlich vom Obersten Sanitätsrat (OSR) evaluiert. Eine entsprechende Arbeitsgruppe, die sich mit etwaigen gesundheitlichen Auswirkungen elektromagnetischer Strahlung (AG-EMF) beschäftigt und sich u.a. aus führenden Wissenschafter/inne/n auf diesem Gebiet und Behördenvertreter/inne/n zusammensetzt, befasst sich mit dem Screening des aktuellen Standes von Forschung, Wissenschaft und Technik sowie den Entwicklungen auf dem Gebiet der Normen, Guidelines (Internationale Strahlenschutzkommission für den nicht-ionisierenden Bereich ICNIRP, WHO, ausländische Gesundheitsbehörden etc.) und Empfehlungen. Dieses Screening schließt auch die zahlreichen weiteren technischen Möglichkeiten vor allem im Hochfrequenzbereich (z.B. DVB-T, DVB-H, DECT, WLAN, WiMAX, Bluetooth etc.) ein. Diese Wissensbasis wird, neben ihrer Funktion als wissenschaftliche Basis für die Schaffung und Vollziehung einschlägiger gesundheitsorientierter Vorschriften, in jeweils geeigneter (kommentierter, verständlicher) Form, auch über das Internet auf der Homepage des Bundesministeriums für Gesundheit, Familie und Jugend der Öffentlichkeit und der Ärzteschaft zugänglich gemacht.
Informationen und Empfehlungen zum Mobilfunk werden in regelmäßigen Abständen aktualisiert und auf der Homepage meines Ressorts veröffentlicht.
Fragen 2 und 3:
Gemäß aktueller Empfehlung des OSR liegt nach den aktuellen wissenschaftlichen Reviews zur Mobilfunktelefonie unterhalb der aktuellen Grenz- bzw. Richtwerte derzeit kein gesicherter wissenschaftlicher Nachweis
gesundheitlicher Schäden am Menschen vor. Angesichts der in den hauptsächlichen Forschungsbereichen (In-vitro-Studien; Tierversuche; Experimentelle Studien am Menschen; Epidemiologische Studien) noch bestehenden offenen Fragen empfiehlt der OSR eine vernünftig-vorsorgliche Vorgangsweise:
Die Industrie wird vom OSR aufgefordert,
- die Endgeräte im Rahmen ihrer Funktionalität in der Leistungsabgabe zu minimieren,
- die Information über die Absorption elektromagnetischer Leistung im Kopf des Nutzers (SAR-Wert) in geeigneter Form dem Verbraucher zugänglich zu machen
- und beim Aufstellen von Sendemasten dafür Sorge zu tragen, dass niemand als passiver Konsument durch zu große Nähe zum Sender einer zu hohen Belastung durch elektromagnetische Felder ausgesetzt wird.
Frage 6:
Aus den in der Beantwortung der Fragen 2 und 3 genannten Gründen hat der OSR in seiner aktuellen Empfehlung festgehalten, dass die Faktenlage als nicht ausreichend angesehen wird, um die bestehenden Richt- bzw. Grenzwerte (wie sie in der ÖNORM E 8850 verankert sind) in evidenzbasierter Weise auf ein bestimmtes Niveau abzusenken. Da jedoch langfristige Effekte nicht mit ausreichender Sicherheit ausgeschlossen werden können, sollen Funkanlagen, die zu einer langdauernden Exposition von Menschen führen, vorsorglich unter Anwendung eines Zielwertes eingerichtet werden. Dieser Zielwert sollte mindestens um den Faktor 100 unter dem Grenzwert der ÖNORM E 8850 angesetzt werden.
Darüber hinaus sollen gesetzliche Maßnahmen gesetzt werden, dass
a) es bei verschiedenen gleichzeitig einwirkenden elektromagnetischen Feldern über alle relevanten Frequenzen unterschiedlicher Emittenten nicht zu einem Überschreiten der Grenzwerte kommt und
b) die Betreiber durch gesetzliche Bestimmungen auch unterhalb der Grenzwerte noch zu einer Minimierung der Exposition durch elektromagnetische Felder angehalten werden.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Andrea Kdolsky
Bundesministerin