4005/AB XXIV. GP

Eingelangt am 10.02.2010
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BM für Landesverteidigung und Sport

Anfragebeantwortung

 

 

MAG. NORBERT DARABOS

BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG UND SPORT

S91143/470-PMVD/2009                                                                                        5. Februar 2010

Frau
Präsidentin des Nationalrates

Parlament

1017 Wien

Die Abgeordneten zum Nationalrat Kunasek, Kolleginnen und Kollegen haben am 11. Dezember 2009 unter der Nr. 3999/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Anerkennungsprämie für Grundwehrdiener und Milizsoldaten" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu 1 und 2:

Aus dem Budget des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport stehen für 2010 1.385.000 Euro für die Gewährung von Anerkennungsprämien zur Verfügung.

Zu 3 und 4:

Anerkennungsprämien können gemäß § 4a Heeresgebührengesetz 2001 durch den Kommandanten eines Truppenkörpers oder durch einem diesem Kommandanten Gleichge­stellten nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Mittel den ihm unterstellten Anspruchs­berechtigten für besondere dienstliche Leistungen oder aus sonstigen, besonderen Anlässen gewährt werden.

Zu 5 bis 9:

Anerkennungsprämien wurden bisher an 4.807 Soldatinnen und Soldaten ausgezahlt, davon leisteten 3.483 Grundwehrdienst. Die Festsetzung der Höhe der Anerkennungsprämie liegt mit Ausnahme jener für Milizübungen im Ermessen des jeweiligen Kommandanten.

Zu 10:

Hierunter fallen beispielsweise Tätigkeiten im Rahmen der freiwilligen Milizarbeit, Maßnahmen zur Verbesserung des täglichen Dienstbetriebes, Erfindungen, Innovationen oder besondere Leistungen im Rahmen der Ausbildung.