4009/AB XXIV. GP

Eingelangt am 10.02.2010
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Josef Bucher, Ing. Lugar, Kolleginnen und Kollegen haben am 10. Dezember 2009 unter der Zahl 3875/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „gemeinsames Fuhrparkmanagement der Bundesministerien“ gerichtet.

 

Diese Anfrage  beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Es wird auf die Beantwortung der gleichlautenden parlamentarischen Anfrage unter der Zahl 3874/J vom 10. Dezember 2009 an den Bundesminister für Finanzen verwiesen.

 

Zu Frage 2:

Die gesetzlich normierte Sonderstellung der Fahrzeuge des öffentlichen Sicherheitsdienstes und die sich daraus ergebende besondere Interessenslage war bereits zum Zeitpunkt der Beschlussfassung im Ministerrat hinreichend bekannt.

 

Zu Frage 3:

Das Bundesministerium für Inneres ist oberste Sicherheitsbehörde. Dabei sind neben der  Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit auch andere Organisationseinheiten des Bundesministeriums für Inneres funktionell für die öffentliche Sicherheit tätig.

Dies erfordert die besondere Ausstattung der Dienstkraftfahrzeuge als Fahrzeuge des öffentlichen Sicherheitsdienstes (Folgetonanlage, Blaulicht und Funk), wodurch eine Überlassung der Kraftfahrzeuge an Bedienstete anderer Ressorts nicht möglich ist.


Zu den Fragen 4 und 5:

Die ersten Überlegungen  für einen gemeinsamen Fuhrpark der Zentralstellen wurden 2003 angestellt. Dies mündete 2006 in dem Plan, den Bundesfuhrpark als Flexiorganisation im damaligen Bundesministerium für Landesverteidigung einzurichten.

Das Bundesministerium für Inneres hat stets den Standpunkt eingenommen, dass in der Zentralstelle verwendete Kraftfahrzeuge Fahrzeuge des öffentlichen Sicherheitsdienstes sein müssen und daher für den gemeinsamen Fuhrpark nicht zur Verfügung stehen.

So wurde etwa der besonderen Situation des Bundesministeriums für Inneres in drei Ministerratsbeschlüssen (MRB vom 10.11.2005, Punkt 112/34; MRB vom 13.7.2006, Punkt 139/39; und Protokollanmerkung zum MRB vom 14.3.2007, Punkt 6/13) Rechnung getragen und festgehalten, dass die Fahrzeuge des Bundesministeriums für Inneres nicht in den Bundesfuhrpark eingegliedert werden.

 

Zu Frage 6:

Die derzeitige Fahrbereitschaft der Zentralleitung des Bundesministeriums für Inneres  besteht aus 16 herkömmlich betriebenen Dienstkraftfahrzeugen (14 Exekutivfahrzeuge und 2 betriebliche Kfz).

 

Zu Frage 7: 

In der  Fahrbereitschaft der Zentralleitung des Bundesministeriums für Inneres ist die Ausstattung als Exekutivfahrzeug erforderlich.

Automarke, Anschaffungszeitpunkt (Baujahr), Antriebsart, Händler und Art der Finanzierung sind nachfolgend aufgeschlüsselt:

Type

Baujahr

Händler

Antriebsart

Finanzierung

Audi A8

2007

Porsche Austria

Diesel

Kauf

BMW 530 xd

2006

BMW Austria

Diesel

Kauf

BMW 530xd

2006

BMW Austria

Diesel

Kauf

Audi A6 3.0

2009

Porsche Bank

Diesel

Leasing

Audi A6 tdi

2008

Porsche Austria

Diesel

Kauf

VW Passat Kombi

2009

Porsche Bank

Diesel

Leasing

Audi A6 2.7

2009

Porsche Bank

Diesel

Leasing

BMW 525 

2003

BMW Austria

Benzin

Kauf

VW Passat

2006

Porsche Austria

Benzin

Kauf

BMW 525 d

2002

BMW Austria

Diesel

Kauf

Audi A6 tdi

2003

Porsche Austria

Diesel

Kauf

Audi A6 tdi

2005

Porsche Austria

Diesel

Kauf

VW Transporter

1998

Porsche Austria

Diesel

Kauf

Ford Transit

2000

Ford Austria

Diesel

Kauf

VW Multivan

2005

Porsche Austria

Diesel

Kauf

BMW 520

2002

BMW Austria

Diesel

Kauf