4009/AB XXIV. GP
Eingelangt am 10.02.2010
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
Die Abgeordneten zum Nationalrat Josef Bucher, Ing. Lugar, Kolleginnen und Kollegen haben am 10. Dezember 2009 unter der Zahl 3875/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „gemeinsames Fuhrparkmanagement der Bundesministerien“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:
Es wird auf die Beantwortung der gleichlautenden parlamentarischen Anfrage unter der Zahl 3874/J vom 10. Dezember 2009 an den Bundesminister für Finanzen verwiesen.
Zu Frage 2:
Die gesetzlich normierte Sonderstellung der Fahrzeuge des öffentlichen Sicherheitsdienstes und die sich daraus ergebende besondere Interessenslage war bereits zum Zeitpunkt der Beschlussfassung im Ministerrat hinreichend bekannt.
Zu Frage 3:
Das Bundesministerium für Inneres ist oberste Sicherheitsbehörde. Dabei sind neben der Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit auch andere Organisationseinheiten des Bundesministeriums für Inneres funktionell für die öffentliche Sicherheit tätig.
Dies erfordert die besondere Ausstattung der Dienstkraftfahrzeuge als Fahrzeuge des öffentlichen Sicherheitsdienstes (Folgetonanlage, Blaulicht und Funk), wodurch eine Überlassung der Kraftfahrzeuge an Bedienstete anderer Ressorts nicht möglich ist.
Zu den Fragen 4 und 5:
Die ersten Überlegungen für einen gemeinsamen Fuhrpark der Zentralstellen wurden 2003 angestellt. Dies mündete 2006 in dem Plan, den Bundesfuhrpark als Flexiorganisation im damaligen Bundesministerium für Landesverteidigung einzurichten.
Das Bundesministerium für Inneres hat stets den Standpunkt eingenommen, dass in der Zentralstelle verwendete Kraftfahrzeuge Fahrzeuge des öffentlichen Sicherheitsdienstes sein müssen und daher für den gemeinsamen Fuhrpark nicht zur Verfügung stehen.
So wurde etwa der besonderen Situation des Bundesministeriums für Inneres in drei Ministerratsbeschlüssen (MRB vom 10.11.2005, Punkt 112/34; MRB vom 13.7.2006, Punkt 139/39; und Protokollanmerkung zum MRB vom 14.3.2007, Punkt 6/13) Rechnung getragen und festgehalten, dass die Fahrzeuge des Bundesministeriums für Inneres nicht in den Bundesfuhrpark eingegliedert werden.
Zu Frage 6:
Die derzeitige Fahrbereitschaft der Zentralleitung des Bundesministeriums für Inneres besteht aus 16 herkömmlich betriebenen Dienstkraftfahrzeugen (14 Exekutivfahrzeuge und 2 betriebliche Kfz).
Zu Frage 7:
In der Fahrbereitschaft der Zentralleitung des Bundesministeriums für Inneres ist die Ausstattung als Exekutivfahrzeug erforderlich.
Automarke, Anschaffungszeitpunkt (Baujahr), Antriebsart, Händler und Art der Finanzierung sind nachfolgend aufgeschlüsselt:
|
Type |
Baujahr |
Händler |
Antriebsart |
Finanzierung |
|
Audi A8 |
2007 |
Porsche Austria |
Diesel |
Kauf |
|
BMW 530 xd |
2006 |
BMW Austria |
Diesel |
Kauf |
|
BMW 530xd |
2006 |
BMW Austria |
Diesel |
Kauf |
|
Audi A6 3.0 |
2009 |
Porsche Bank |
Diesel |
Leasing |
|
Audi A6 tdi |
2008 |
Porsche Austria |
Diesel |
Kauf |
|
VW Passat Kombi |
2009 |
Porsche Bank |
Diesel |
Leasing |
|
Audi A6 2.7 |
2009 |
Porsche Bank |
Diesel |
Leasing |
|
BMW 525 |
2003 |
BMW Austria |
Benzin |
Kauf |
|
VW Passat |
2006 |
Porsche Austria |
Benzin |
Kauf |
|
BMW 525 d |
2002 |
BMW Austria |
Diesel |
Kauf |
|
Audi A6 tdi |
2003 |
Porsche Austria |
Diesel |
Kauf |
|
Audi A6 tdi |
2005 |
Porsche Austria |
Diesel |
Kauf |
|
VW Transporter |
1998 |
Porsche Austria |
Diesel |
Kauf |
|
Ford Transit |
2000 |
Ford Austria |
Diesel |
Kauf |
|
VW Multivan |
2005 |
Porsche Austria |
Diesel |
Kauf |
|
BMW 520 |
2002 |
BMW Austria |
Diesel |
Kauf |