4011/AB XXIV. GP
Eingelangt am 10.02.2010
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
Der Abgeordnete zum Nationalrat Mag. Johann Maier, Genossinnen und Genossen haben am 11. Dezember 2009 unter der Zahl 3896/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Erträge, Tatwerkzeuge und Vermögensgegenstände aus Straftaten: Einziehung (Organisierte Kriminalität)“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 4:
Es wird auf die Beantwortung der gleichlautenden parlamentarischen Anfrage 3097/J vom 23.9.2009 (3091/AB XXIV. GP) an die Frau Bundesminister für Justiz verwiesen.
Zu Frage 5:
Die Struktur der österreichischen Vermögensabschöpfungsstelle entspricht nicht in allen Punkten jener im Punkt 4.2.1 der Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und dem Rat vom 25. November 2008 vorgeschlagenen Struktur, denn diese Mitteilung vernachlässigt den Aspekt der multidisziplinären Arbeitsbewältigung im Arbeitsablauf der österreichischen Vermögensabschöpfungsstellen.
Die Mitteilung der Kommission enthält Vorschläge, sie ist aber nicht verbindlich.
Die österreichische Vermögensabschöpfungsstelle entspricht den Vorgaben des Beschlusses 2007/845/JI des Rates vom 6. Dezember 2007. Dieser Beschluss verpflichtet alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union zur Errichtung und Benennung einer nationalen Zentralstelle zur Vermögensabschöpfung.
Diese Zentralstelle, das Referat für Vermögensabschöpfung, besteht im Bundeskriminalamt seit 2003.
Zu Frage 6:
Als Polizeidienststelle kann die österreichische Vermögensabschöpfungsstelle sämtliche Ermittlungsmöglichkeiten heranziehen, die der Kriminalpolizei zur Verfügung stehen.
Die im Rahmenbeschluss 2006/960/JI des Rates vorgesehenen Fristen werden eingehalten.
Zu Frage 7:
Die der Vermögensabschöpfungsstelle zustehenden Befugnisse und eine allfällige Erweiterung sind Gegenstand interner Überlegungen und interministerieller Beratungen, die aber noch nicht abgeschlossen sind.
Zu Frage 8:
Es wird auf die Beantwortung der gleichlautenden parlamentarischen Anfrage 3097/J vom 23.9.2009 (3091/AB XXIV. GP) an die Frau Bundesminister für Justiz verwiesen.
Zu Frage 9:
Der Beschluss 2007/845/JI des Rates vom 6. Dezember 2007 verpflichtet alle Zentralstellen für Vermögensabschöpfung zur Zusammenarbeit und zum Informationsaustausch.
Punkt 4 der Schlussfolgerung – zehn strategische Prioritäten – der Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat vom 25. November 2008 enthält einen Vorschlag zu regelmäßigen Treffen, an denen die österreichische Abschöpfungsstelle sowie Europol und Eurojust regelmäßig teilnehmen.
Seit 2004 besteht das informelle, nicht auf Europa begrenzte Netzwerk von Fachleuten auf dem Gebiet der Vermögensabschöpfung, CARIN (Camden Asset Recovery Inter-agency Network), in welchem Praktiker aus Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichten Erfahrungen austauschen. Europol betreibt ständig das Sekretariat, Eurojust hat in diesem Netzwerk Beobachter-Status und ist Mitglied in der Steuerungsgruppe. Österreichische Experten nehmen an diesem Informationsaustausch teil.
Zu den Fragen 10 bis 12:
Es wird auf die Beantwortung der gleichlautenden parlamentarischen Anfrage 3097/J vom 23. September 2009 (3091/AB XXIV. GP) an die Frau Bundesminister für Justiz verwiesen.